Wien (OTS) – Anlässlich des Welttags des Hundes am 10. Oktober
appelliert die
Tierschutzombudsstelle Wien an alle Hundehalter*innen, auf
Metallketten am Hundehals zu verzichten. Ketten-„Halsbänder“ mit
Zugstopp sind zwar nicht grundsätzlich verboten, aus Tierschutzsicht
aber klar abzulehnen. Auch mit Stopp bleibt eine Kette ein hartes,
potenziell verletzendes Hilfsmittel am besonders empfindlichen Hals
eines Hundes.
Das Tierschutzgesetz verbietet Zughalsbänder ohne Stoppfunktion,
weil sie die Atmung behindern und Schmerzen oder Schäden verursachen
können. Eine Kette mit funktionierendem Stopp zieht sich nicht
beliebig zu und ist daher nicht per se untersagt. Wird sie jedoch
eingesetzt, um durch Härte oder Schmerz auf den Hund einzuwirken,
kann das bereits gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Die verbreitete Annahme, der Hundehals sei durch kräftige
Muskulatur gut geschützt, trifft nicht zu: Luftröhre, Speiseröhre und
Kehlkopf liegen nahezu ungeschützt unter der Haut. Ruckartiges
Anreißen kann Stress, Schmerzen und Verletzungen verursachen.
„Wer heute noch eine Metallkette am Hundehals einsetzt, sollte
sich ehrlich fragen, warum“, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva
Persy. „Oft geht es nur um ein bestimmtes Image. Manchmal auch darum,
dass Mensch und Hund im Alltag nicht zueinanderfinden und man glaubt
sich nicht anders helfen zu können. Eine harmonische Mensch-Tier-
Beziehung entsteht so nicht. Für solche Probleme gibt es gute,
gewaltfreie Lösungen.“
Die Tierschutzombudsstelle Wien lehnt Zwang, Härte und
verletzungsgefährdende Ausrüstung im Umgang mit Hunden klar ab.
Empfohlen wird ein gut sitzendes Brustgeschirr oder ein breites,
weiches Halsband. Wer Probleme mit der Leinenführigkeit hat, sollte
sich professionelle Unterstützung holen, idealerweise bei
Tierschutzqualifizierten Hundetrainer*innen, die ausschließlich
gewaltfrei arbeiten. Eine Übersicht bietet das Portal www.hunde-
kunde.at der Tierschutzombudsstelle Wien .