Wien (OTS) – Am 10. Oktober 2026 jährt sich die Einbringung des
„Wiener Aufruf
2.0“ in den Nationalrat zum ersten Mal. Die Bürgerinitiative 26/BI
fordert eine gesundheitsorientierte und menschenrechtskonforme
Weiterentwicklung der österreichischen Drogenpolitik.
Besondere Bedeutung hat die Stellungnahme des zuständigen
Gesundheitsministeriums. Es steht Weiterentwicklungen des
Suchtmittelgesetzes in Richtung „Helfen statt Strafen“ offen
gegenüber. Zur regulierten Abgabe heißt es: „Eine offene sachliche
Diskussion ist zu befürworten.“
„Darauf sollte nun ein strukturierter fachlicher Dialog aufbauen.
Wir regen die Behandlung im Gesundheitsausschuss und eine
interdisziplinäre Expert:innenkommission an. Von stärkerer
Entkriminalisierung erwarten wir zudem eine Entlastung von
Strafjustiz und Polizei“, erklärt Erstunterzeichner Mag. Christoph
Fasching.
Auch Deutschland hat 2024 einen neuen Weg eingeschlagen: Seither
sind begrenzter Besitz und privater Eigenanbau von Cannabis für
Erwachsene ab 18 Jahren unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig,
kurz darauf auch nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen.
Der Wiener Aufruf 2.0 ist weiterhin im Ausschuss für Petitionen
und Bürgerinitiativen anhängig; zuletzt wurde die Behandlung am 25.
Juni 2026 vertagt. Eine elektronische Zustimmung wie auch eine
Stellungnahme ist auf der Homepage des Parlamentes barrierefrei und
auch wahlweise anonym möglich und erwünscht.
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie unter http://bild.ots.at