Wien (OTS) – Auf Unverständnis stoßen die Pläne der Stadt Wien, die
U-Bahn-Steuer
zu erhöhen, in der Wirtschaftskammer Wien. Die sogenannte U-Bahn-
Steuer ist Teil der Lohnnebenkosten und wird von den Wiener
Unternehmen aufgebracht. Konkret müssen die Wiener Betriebe für jede
Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zwei Euro je Woche bezahlen.
Die Stadt Wien plant nun die U-Bahn-Steuer auf Mitarbeitende, die
55 Jahre und älter sind, auszuweiten. Sie waren bisher davon
ausgenommen. Zusätzlich sollen auch Freie Dienstnehmer einbezogen
werden. Die Stadt will dadurch Mehreinnahmen von rund 17,9 Millionen
Euro generieren. Das geht aus einer Änderung des Gesetzes über die
Einhebung einer Dienstgeberabgabe hervor, die in die Begutachtung
geschickt wurde.
Zusätzliche Belastung
„Dieser Plan ist mehrfach kontraproduktiv. Er verteuert die
Arbeit von älteren Mitarbeitenden, obwohl es das Ziel sein muss, das
faktische an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen.
Gleichzeitig sollten eigentlich Anreize für längeres Arbeiten gesetzt
werden. Zudem werden so auch die Lohnnebenkosten erhöht – in einer
Zeit, in der unsere Unternehmen mit ständig steigenden Preisen
kämpfen und in der die Inflation wieder deutlich über drei Prozent
klettert“, sagt Margarete Kriz-Zwittkovits, Präsidentin der
Wirtschaftskammer Wien. Kriz-Zwittkovits: „Arbeit von – vor allem
älteren – Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verteuern und
Lohnnebenkosten zu erhöhen, ist der falsche Weg. Eigentlich müsste es
in die entgegengesetzte Richtung gehen.“
Derzeit gibt es in Wien mehr als168.000 unselbständig
Beschäftigte, die 55 Jahre oder älter sind. Dazu kommen rund 7000
Freie Dienstverträge. Gleichzeitig sind in Wien aktuell mehr als
23.000 Personen dieser Altersgruppe arbeitslos. Von der Ausweitung
der U-Bahn-Steuer sind zudem vor allem arbeitsintensive, kleinteilige
Branchen mit hohem Anteil älterer Beschäftigter stark betroffen. „Aus
Sicht der Wirtschaft, aber auch gesellschaftspolitisch kann man nur
dagegen sein. Dazu kommt, dass der notwendige U-Bahn-Ausbau derzeit
nicht gerade zügig voranschreitet“, sagt Kriz-Zwittkovits. „Wir
werden das im Begutachtungsverfahren auch dementsprechend
artikulieren.“