uniko: Reduktion von Lateinpflicht ist auch als Erleichterung für die Studierenden gedacht

Wien (OTS) – Mit Oktober sind neue Studienpläne für das
Lehramtsstudium
Sekundarstufe Allgemeinbildung an den Universitäten und in den
Verbünden mit den Pädagogischen Hochschulen in Kraft getreten. Das
von vier auf drei Jahre verkürzte Bachelorstudium umfasst neuerdings
180 ECTS (zuvor 240 ECTS), das zweijährige Masterstudium 120 ECTS.

Neben der kürzeren Studiendauer bedeuten die neuen Curricula
weitere Änderungen wie einen stärkeren Praxisanteil oder die
Vermittlung von Grundlagen in Deutsch als Zweitsprache sowie
inklusive Pädagogik für alle Lehramtsstudierenden.

„Mehr Unterrichtspraxis und neue Aufgaben im Curriculum bei
gleichzeitig verkürztem Studium haben die uniko dazu bewogen, eine
Erleichterung für die Studierenden zu befürworten“, sagt uniko-
Präsidentin Brigitte Hütter. „Künftig soll Latein generell für
Lehramtsstudien nicht mehr erforderlich sein – mit Ausnahme natürlich
Latein als Lehramt.“

Zwtl.: „Stoff auch ohne formale Lateinprüfung beherrschbar“

Derzeit ist Latein für einen Großteil des lebenden
Fremdsprachenunterrichts, für Religionsunterricht (evangelisch und
katholisch) sowie für Geschichte und politische Bildung
vorgeschrieben. Latein ist zwar keine Zulassungsvoraussetzung, jedoch
sind Lateinkenntnisse vor dem Ablegen der 1. Diplomprüfung bzw. vor
Abschluss des Bachelorstudiums nachzuweisen. Dies soll gemäß
Vorschlag der uniko nun fallen. „Immer mehr Studierende erbringen
ihre Lateinkenntnis als eine der letzten Prüfungen vor dem Abschluss,
was den Schluss zulässt, dass der Stoff auch ohne formale
Lateinprüfung beherrschbar ist“, sagt Hütter.

Bei Deutsch, Anglistik, Romanistik und Slawistik als
Diplomstudium sollen Lateinkenntnisse weiterhin mittels
Schulzeugnisses oder Zusatzprüfung nachgewiesen werden müssen.

Fallen soll Latein hingegen bei Human-, Zahn- und
Veterinärmedizin, bei Pharmakologie und Rechtswissenschaften.

Zwtl.: uniko schätzt den kulturellen Wert von Latein und des
Lateinunterrichts

Der Beschluss der uniko-Plenarversammlung wurde dem für die
Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) zuständigen
Bildungsminister übermittelt. „Die Universitäten beweisen mit diesem
weitreichenden Vorschlag, dass sie sensitiv auf neue Entwicklungen
reagieren und flexibel sind“, sagt Hütter.

Die uniko betont, dass sie weder den kulturellen Wert von Latein
geringschätzt noch verkennt, wie sehr der Lateinunterricht die
Analysefähigkeit stärkt. Latein solle vor dem Hintergrund eines
umfassenden Kulturverständnisses jedenfalls Bildungsbestandteil
bleiben.

Zwtl.: Zentrale Rolle der Universitäten bei Lehrer:innenausbildung
muss bleiben

An die Adresse des Bildungsministers sendet die uniko auch die
Botschaft, dass die Universitäten in der Lehrer:innenausbildung
weiterhin eine zentrale Rolle spielen müssen, „das steht für die
uniko außer Frage“, sagt Hütter im Kontext laufender Gespräche über
die neuen Schools of Education. Die Universitäten stellen aktuell 70
bis 90 Prozent der Lehre für die Sekundarstufe Allgemeinbildung zur
Verfügung. „Das genuine, universitäre Angebot der
forschungsgeleiteten Lehre garantiert, dass die Studierenden sowohl
in der Aus- als auch in der Fortbildung Fachinhalte auf aktuellem
Stand vermittelt bekommen. Darüber hinaus sind die unabhängigen
Universitäten der ideale Ort dafür, angehende Lehrpersonen zu
kritischem Denken und Reflexion anzuleiten, damit sie diese Fähigkeit
an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können. Den Universitäten
kommt hier eine demokratiepolitisch entscheidende Rolle zu“, sagt
Hütter. Die uniko verweist erneut auf ihren Vorschlag, die von der
Regierung geplanten Schools of Education als eigene Einheiten unter
dem Dach der Universitäten anzusiedeln.