Die Grünen NÖ: Landesverwaltungsgericht streicht Klimabonus aus Rückforderungen gegen ukrainische Familien

St. Pölten (OTS) – Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat
mit zwei
Erkenntnissen vom 28. September entschieden, dass der Klimabonus und
der Anti-Teuerungsbonus in der nö. Grundversorgung nicht als
anrechenbares Einkommen zu werten sind. Die Rückforderung für die
Beschwerdeführer wurde entsprechend reduziert. „Das ist ein Erfolg
für die Gerechtigkeit in NÖ! Wir Grüne haben schon vor über einem
Jahr darauf hingewiesen, dass diese Boni nicht als Einkommen zu
werten sind. Obwohl die Bundesgesetzgebung dies ausdrücklich
festgehalten hatte, blieben FPÖ-Landesrat Martin Antauer und die NÖ
Landesregierung eine entsprechende Verordnung schuldig. Aus rein
ideologischen Gründen wurde versucht, am Rücken von ukrainischen
Schutzbedürftigen die Bundesgesetzgebung auszuhebeln. Die
Erkenntnisse des LVwG schieben dieser schmutzigen Praxis nun einen
Riegel vor“, reagieren die Grünen Dominic Hörlezeder,
Landtagsabgeordneter NÖ, und Markus Koza, Abgeordneter zum
Nationalrat.

Glasklare Gesetzgebung des Bundes

„Dass Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus kein Einkommen
darstellen, ist im Bundesgesetz klipp und klar festgehalten“, so
Markus Koza. „Die Boni dienten der Abdeckung eines Sonderbedarfs aus
der CO₂-Bepreisung. Das war der unmissverständliche Wille des
Gesetzgebers. Ein Bundesland kann nicht einfach ein Bundesgesetz
aushebeln, das hat nun auch das LVwG festgestellt.“

Rückforderungen in zumindest 51 Fällen sofort stoppen!

Das ukrainische Ehepaar ist nur ein Fall von rund 51
Rückforderungen und 44 weiteren gekürzten Auszahlungen an Menschen in
der Grundversorgung, wie das Land im Oktober 2025 bekannt gab. „Ich
erwarte mir, dass FPÖ-Landesrat Martin Antauer unter Anleitung von
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner diese Ungleichbehandlung von
Amts wegen schnellstmöglich beseitigt: Die Bescheide müssen
berichtigt, bereits eingegangene Rückzahlungen rückerstattet und eine
entsprechende Verordnung erlassen werden. Es geht um den Grundsatz:
gleiches Recht für alle! Das zeigt diese Erkenntnis, und sie prangert
gleichzeitig die demokratiefeindlichen Spielchen von FPÖ und ÖVP an“,
schließt Dominic Hörlezeder.

Hintergrund

Ein ukrainisches Ehepaar legte im Jänner 2026 Beschwerde ein,
nachdem das Land NÖ Kostenersätze von zusammen 13.429,81 EUR aus der
Grundversorgung verlangt hatte, wobei auch Klimabonus und Anti-
Teuerungsbonus als Einkommen angerechnet wurden. Diese Posten hat das
Gericht nun als unrechtmäßig erkannt und abgezogen. Der amtliche
Rechtssatz lautet: „Trotz des grundsätzlich umfassenden
Einkommensbegriffes sind der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus
nicht als anrechenbares Einkommen in der NÖ Grundversorgung zu
beurteilen.“ (LVwG-AV-223/001-2026 und LVwG-AV-224/001-2026, beide
vom 28. September 2026) Die Landesregierung hätte per Verordnung
regeln müssen, welche Einkommen und Vermögenswerte für Kostenersätze
nach den §§ 12 und 13 zu berücksichtigen sind. Das geschah nur für
die Sozialhilfe, nicht für die Grundversorgung. Auf die Anfrage der
Grünen Abgeordneten Silvia Moser antwortete Landesrat Martin Antauer
am 24. März 2026 schriftlich: „Bis dato keine.“ Auch bei der Novelle
vom 18. November 2025 blieb die Grundversorgung ausgenommen; vier
Wochen später ergingen die Bescheide gegen das Ehepaar. Im Jänner
2026 verkündete Landesrat Martin Antauer, die Rückholaktion sei
gestoppt. Der Verfahrensgang zeigt ein anderes Bild: Das Land
korrigierte die Bescheide vom 19. und 20. Dezember 2025 auch nach den
Beschwerden nicht, die letzte Stellungnahme der Behörde datiert vom
19. August 2026. Erst das Gericht hat die Anrechnung beseitigt. Nach
Angaben des Landes waren mit Stand 13. Oktober 2025 insgesamt 51
Rückforderungsfälle brieflich angekündigt. In 44 Fällen wurde die
Grundversorgung bereits gekürzt ausbezahlt, eine Person hatte
zurückgezahlt.