Totschnig zur EU-Verpackungsverordnung: Weniger Verpackungsmüll ja – unnötige Bürokratie nein!

Wien (OTS) – Die Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung ist für
zahlreiche
österreichische und europäische Unternehmen zu einer erheblichen
bürokratischen Belastung geworden. Bereits kleinste Verpackungsmengen
können hohe Kosten und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand
für Unternehmen verursachen. Besonders die nun verpflichtende
Bestellung eines Bevollmächtigten in jedem einzelnen EU-
Mitgliedsstaat, in den Hersteller mit Sitz in der EU ihre Produkte
verkaufen wollen, stellt vor allem kleine Unternehmerinnen und
Unternehmer vor große Herausforderungen. Umweltminister Norbert
Totschnig bringt daher, die Problematik beim heutigen EU-
Umweltministerrat auf die Tagesordnung um auf rasche Nachbesserungen
zu drängen.

Umweltminister Norbert Totschnig: „Kreislaufwirtschaft ja – unnötige
Bürokratie nein! Wir wollen Verpackungsmüll reduzieren, Ressourcen
schonen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Aber wir dürfen unsere
Unternehmen dabei nicht mit unverhältnismäßigen Auflagen und Kosten
belasten. Wenn bereits kleinste Verpackungsmengen hohe Kosten und
zusätzliche Bürokratie verursachen, läuft etwas falsch. Deshalb werde
ich beim heutigen Umweltrat die Herausforderungen klar ansprechen und
Lösungsvorschläge präsentieren. Wir brauchen praxistaugliche Regeln
statt neuer bürokratischer Hürden. Die verpflichtende Bestellung
eines Bevollmächtigten für Hersteller mit Sitz in der EU, die nur
geringe Verpackungsmengen in Umlaufbringen, muss als erster Lösung
rasch ausgesetzt werden.“

Österreich fordert konkrete Vereinfachungen auf EU-Ebene
Neben der Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht setzt sich
Österreich für weitere Erleichterungen bei der erweiterten
Herstellerverantwortung ein. Unternehmen, die nur Kleinstmengen an
Verpackungen in Verkehr bringen, sollen gänzlich von
Berichtspflichten ausgenommen werden. Eine zentrale EU-
Registrierungsstelle soll zudem die derzeit notwendigen
Mehrfachregistrierungen in jedem einzelnen Mitgliedstaaten ersetzen
und den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Gleichzeitig müssen
große Online-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen
werden. Nachbesserungsbedarf wird außerdem bei den Vorgaben für
Transportverpackungen.

Der noch 2026 erwartete Kreislaufwirtschaftsakt soll dafür genutzt
werden, die dringenden Nachbesserungen an der Verpackungsverordnung
zu erbringen.