Wien (OTS) – „Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, braucht guten
Schutz“, sagt AK
Sozial-Bereichsleiterin Ines Stilling. „Die Reform der Sozialhilfe
muss eine verlässliche soziale Absicherung gewährleisten.“ Ein
aktueller Fall aus der Sozialhilfe-Beratung Wien verdeutlicht das
anschaulich: Eine junge Frau mit einem Grad der Behinderung von 100
Prozent erhielt monatelang keine Mindestsicherung und schlitterte
dadurch unverschuldet in existenzielle Not.
Ein Fall aus der Sozialberatung Wien, mit der die AK
zusammenarbeitet, zeigt, wie wichtig Mindestsicherung bzw.
Sozialhilfe ist: Frau S.*) hat aufgrund ihrer schweren
gesundheitlichen Einschränkungen mittlerweile einen Grad der
Behinderung von 100 Prozent. Davor lag er noch bei 60 Prozent. Sie
erhielt laut eigenen Angaben kein Erinnerungsschreiben zur
notwendigen Verlängerung der Mindestsicherung. Dadurch endete die
Leistung unbeabsichtigt mit November 2025. Erst im Jänner 2026
bemerkte die Familie das Ausbleiben der Zahlungen, woraufhin sie
umgehend einen neuen Antrag einbrachten.
Es begann ein Spießrutenlauf: Während für die ursprüngliche
Leistungsgewährung das bereits im Mai 2025 erstellte Protokoll des
Bezirksgerichts betreffend Unterhalt der Eltern als ausreichende
Grundlage akzeptiert worden war, wurde dieses im neuerlichen
Verfahren plötzlich nicht mehr anerkannt. Der Antrag wurde letztlich
abgewiesen.
Mindestsicherung wieder seit Mai 2026 – Vier Monate
Mindestsicherung noch ausständig, Verfahren läuft
Für Frau S.*) und ihre Eltern bedeutete dies eine zusätzliche
enorme Belastung in einer ohnehin herausfordernden Lebenssituation.
Erst nach Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung Wien kam Bewegung in
die Sache. Die Familie suchte daraufhin erneut das Bezirksgericht
auf. Inzwischen erhält sie seit Mai 2026 wieder Mindestsicherung.
Offen bleibt jedoch weiterhin die Zeit von Jänner bis April 2026, in
der sie ohne die dringend benötigte Unterstützung auskommen musste.
Sozialberatung Wien brachte eine Beschwerde wegen Nichtgewährung der
Leistungen für diesen Zeitraum ein. Das Verfahren ist derzeit noch
anhängig.
Stilling: „Wir müssen Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig
sind, besser unterstützen. Das ist nur einer von vielen Fällen, der
zeigt, wie wichtig eine ausreichende Höhe der Leistung ist, aber
auch, dass Dauerleistungen permanent zuerkannt werden. Das spart
außerdem viel Arbeit in der Verwaltung.“ Zudem müssen die
Bezieher:innen dauerhaft in die Krankenversicherung einbezogen werden
und die Verpflichtung für Erwachsene, von den Eltern Unterhalt
einzufordern, entfallen. „Egal, welche Widrigkeiten das Leben bringt:
Die Sozialhilfe muss der feste Boden unter den Füßen der Menschen
sein“, so Stilling.
*) Name geändert