Tomaselli/Grüne: Regierung bei Hitzeschutz weiterhin untätig

Wien (OTS) – Während Österreich aktuell unter einer großen Hitzewelle
leidet und
in den kommenden Tagen Temperaturen von bis zu 40 Grad erwartet
werden, bleibt die Bundesregierung beim Schutz von Mieter:innen vor
überhitzten Wohnungen weiterhin untätig. Die Grünen bringen daher
ihren bereits im vergangenen Jahr eingebrachten Antrag für ein
klimagerechtes Mietrecht bereits in der nächsten Nationalratssitzung
zur Abstimmung.

„Wir erleben gerade Extremhitzetage mit Temperaturen weit
jenseits der 30-Grad-Marke. Für tausende Menschen wird die eigene
Wohnung zur Hitzefalle. Trotzdem hat die Bundesregierung wieder ein
ganzes Jahr verstreichen lassen, ohne beim Hitzeschutz auch nur einen
einzigen Schritt voranzukommen“, kritisiert die Wohnbausprecherin der
Grünen, Nina Tomaselli.

Der Antrag der Grünen wurde bereits vor einem Jahr, pünktlich zum
Sommer, eingebracht. Im bislang einzigen Bautenausschuss dieser
Gesetzgebungsperiode wurde er im Dezember von den Regierungsparteien
vertagt. Seither herrscht Stillstand.

Die Klimakrise wartet nicht darauf, bis sich die Bundesregierung
zusammenraufe. „Die Hitzetage und Tropennächte treffen die Menschen
mit voller Härte. Jahr für Jahr steigen die Temperaturen und die
Bundesregierung verschleppt notwendige Anpassungen im Mietrecht”,
bringt es Tomaselli auf den Punkt.

Die nunmehrigen Versprechungen von Vizekanzler Babler,
Hitzeschutz im Wohnrecht zu prüfen, seien ein schlechter Scherz, so
Tomaselli. „Die Regierung tut gerade so, als ob das die erste
Hitzewelle wäre. Ich frage mich, warum sich die Bundesregierung ein
neu geschaffenes Wohnministerium für Vizekanzler Babler leistet, wenn
nicht mal die kleinste konkrete Initiative für mehr Hitzeschutz
gesetzt wird”, ärgert sich Tomaselli.

Die Grünen fordern weiterhin eine Modernisierung des Mietrechts,
damit Mieter:innen einfachere und wirksame Maßnahmen gegen
Überhitzung umsetzen können. Der Antrag sieht unter anderem vor:

– Zumutbare bauliche Veränderungen: Maßnahmen wie außenliegende
Beschattungssysteme, Sonnenschutzfolien oder Balkonbegrünung sollen
ausdrücklich erlaubt sein – Mieter:innen sollen aktiv ihre Wohnungen
vor Überhitzung schützen können.

– Zustimmungsfiktion: Reagieren Vermieter:innen innerhalb von zwei
Monaten nicht, gilt ihre Zustimmung automatisch als erteilt.

– Reversibilität als Kriterium: Solche Maßnahmen gelten nicht als
unzulässige Veränderung, sofern sie reversibel und substanzschonend
sind.

– Erweiterung der Erhaltungspflicht (§ 3 MRG): Sie soll künftig auch
thermische Sicherheit umfassen – Mieten müssen nicht nur bewohnbar,
sondern auch kühlbar sein.

„Gerade in dicht verbauten Stadtgebieten wird die Wohnung schnell
zum Backofen. Erholung wird verunmöglicht. Die Menschen erwarten und
brauchen konkrete Verbesserungen. Hitzeschutz darf nicht vom
Wohlwollen einzelner Vermieter abhängen. Es geht um Gesundheit,
Lebensqualität und soziale Gerechtigkeit“, betont Tomaselli, die
insbesondere Wohnminister Babler auffordert, endlich tätig zu werden
und die rechtlichen Voraussetzungen für klimafitte Wohnungen zu
schaffen.

Hier finden Sie den Antrag im Wortlaut:

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A/400/imfname_170196-
4.pdf