Stadt Wien unterstützt junge Familien beim Start in ein neues Zuhause

Wien (OTS) – „ Keine Stadt steht weltweit so für leistbares Wohnen
wie Wien. In
unserer Stadt sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle Wienerinnen und
Wiener leistbar bleibt. Das gelingt uns, indem wir leistbaren
Wohnraum mit über 420.000 geförderten Wohnungen selbst zur Verfügung
stellen, strenge Regeln gegen Entziehen von Wohnungen durch
Kurzzeitvermietung schaffen und durch gezielte Förderungen für junge
Familien bis weit in den Mittelstand hinein. Leistbares Wohnen ist in
Wien für alle Menschen verfügbar und kein Nischenprogramm. Darum
stellen wir heuer 6,5 Millionen Euro für einen leistbaren Start in
ein neues Zuhause zur Verfügung. “, so Bürgermeister Michael Ludwig.

„ Der soziale Wohnbau in Wien ist das Rückgrat für den sozialen
Zusammenhalt. Ein sicherer und leistbarer Mietvertrag gibt Stabilität
und Chancen im Leben. Um insbesondere auch junge Wienerinnen und
Wiener beim Zugang zum sozialen Wohnbau bestmöglich zu unterstützen,
stellt das Land Wien ein eigenes Darlehen für den Eigenmittelanteil
von geförderten Wohnungen zur Verfügung. Damit fördern wir die
Sicherheit und Stabilität, die ein eigenes leistbares und dauerhaftes
Zuhause gibt. “, erklärt Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch.

Zwtl.: Rückzahlung beginnt für niedrige Einkommen erst nach fünf
Jahren. Fixer Zinssatz von einem Prozent für bis zu 25 Jahre
Laufzeit.

Etwa 60 Prozent der Wiener Bevölkerung lebt im sozialen Wohnbau.
Beim Einzug in eine geförderte Wohnung ist oftmals ein Grund- und
Baukostenanteil zu zahlen. Das ist bei den rund 220.000
Gemeindewohnungen nicht der Fall, bei einer der rund 200.000
geförderten Wohnungen eines gemeinnützigen Bauträgers schon. Der so
genannte Finanzierungsbeitrag bewegt sich in der Regel in einer
Größenordnung von 15.000 bis 30.000 Euro.

Viele junge Familien haben solche Eigenmittel nicht sofort zur
Verfügung und müssen diese am freien Markt als Kredit aufnehmen. Die
Stadt Wien setzt mit seinem Angebot eines Eigenmittelersatzdarlehens
genau hier an und ermöglicht Wienerinnen und Wienern eine
Finanzierung zu ausgesprochen günstigen Konditionen. Gerade in der
ersten Zeit fallen hohe Kosten beispielsweise für die Einrichtung der
Wohnung an. Deshalb muss das geförderte Eigenmittelersatzdarlehen (
abhängig vom Einkommen) in den ersten fünf Jahren nicht zurückgezahlt
werden.

Ab dem darauffolgenden Jahr wird das Eigenmittelersatzdarlehen
mit einer fixen Verzinsung von einem Prozent pro Jahr halbjährlich
zurückgezahlt. Die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre. Damit haben
junge Familie Gewissheit: Der Zinssatz bleibt fix bei einem Prozent
und wird somit vor hohen Zinsschwankungen am Privatmarkt durch
unvorhergesehene Ereignisse geschützt, wie es beispielsweise beim
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine der Fall war.

Zwtl.: Je geringer das Einkommen, umso höher die Förderung

Der Finanzierungsbeitrag besteht aus zwei Elementen: einem
Baukostenanteil und einem Grundkostenanteil. Der Baukostenanteil ist
ein anteiliger Betrag an den Baukosten der jeweiligen Wohnung. Der
Grundkostenanteil ist ein anteiliger Betrag an den Grundkosten der
genutzten Liegenschaft. Alle Personen, die bereits einen Mietvertrag
für eine geförderte Wohnung in Händen haben, können einen Antrag
stellen.

In einem ersten Schritt erfolgt eine Einordnung des jeweiligen
Haushalts in eine der vier Förderstufen. Je niedriger das
Jahresnettoeinkommen, umso höher fällt die Förderung aus. Eine
Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit einem
Jahresnettoeinkommen bis 53.560 Euro fällt in die Förderstufe 1 und
damit werden Darlehen bis zu 12,5 Prozent der Baukosten gefördert.
Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 72.300 Euro werden in der
Förderstufe 2 Darlehen bis zu 7,5 Prozent der Baukosten gefördert.
Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 80.970 Euro werden in der
Förderstufe 3 Darlehen bis zu 5,0 Prozent der Baukosten gefördert.
Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 89.440 Euro werden in der
Förderstufe 4 Darlehen bis zu 2,5 Prozent der Baukosten gefördert. Im
Falle einer 4-köpfigen Familie mit einem Einkommen darüber steht
keine Förderung zur Verfügung. Somit ist sichergestellt, dass das
Eigenmittelersatzdarlehen der Stadt Wien als Förderung bis in weite
Teile der Mittelschicht verfügbar ist.

Wenn man entweder in die Förderstufe 1 oder in die Förderstufe 2
fällt, beginnt die Rückzahlung des Darlehens erst nach fünf Jahren,
außerdem kann zusätzlich um eine Grundkostenförderung angesucht
werden. Diese beträgt in der Förderstufe 1 genau 200 Euro pro
Quadratmeter. In der Förderstufe 2 sind es 100 Euro pro Quadratmeter.

Eine detaillierte Übersicht über die Einkommenshöhen und der
damit in Zusammenhang stehenden Förderungen findet sich online:
www.wien.gv.at/wohnen/landesdarlehen-rechner-antrag

Zwtl.: Bei Jungfamilien wird mehr Wohnfläche zusätzlich gefördert

Die Baukostenförderung und die Grundkostenförderung werden für
die sogenannte „angemessene Wohnfläche“ gewährt. Somit ist
sichergestellt, dass die Förderung bei jenen Familien ankommt, die
sie am meisten benötigen. Die Wohnfläche beträgt für die erste Person
50 Quadratmeter. Für die zweite Person sind es weitere 20
Quadratmeter. Für jede weitere Person sind es weitere 15
Quadratmeter. Wenn alle mitziehenden Personen jünger als 40 Jahre
sind, werden einmalig zusätzliche 15m² angerechnet. Das bedeutet
konkret: Bei einer Familie mit zwei Kindern wird eine Wohnfläche von
maximal 115 Quadratmetern gefördert. Bei einem Pärchen ohne Kinder
sind es beispielsweise maximal 70 Quadratmeter.

Zwtl.: Rechenbeispiel: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern
erspart sich 10.000 Euro

Annahme: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern; Neue
geförderte Wohnungen mit 93 Quadratmetern (lt. Statistik Austria der
Durchschnittswert für diese Haushaltskonstellation);
Jahresnettoeinkommen 70.000 Euro; Angenommene Baukosten für diese
Wohnung: 316.200 Euro;

Angenommen, diese Familie verfügt über ein statistisch
durchschnittliches Jahresnettoeinkommen, fällt sie in die Förderstufe
2. Damit steht ihr einerseits ein gefördertes Eigenmitteldarlehen in
Höhe von 7,5 Prozent der Baukosten für eine Laufzeit von 20 Jahren
zu. Andererseits steht dieser Familie ebenso eine
Grundkostenförderung in Höhe von 100 Euro pro Quadratmeter zu.
Aufgrund der Förderstufe 2 beginnt in diesem Fall die Rückzahlung
erst nach fünf Jahren.

Zieht diese beschriebene Beispielfamilie in die oben beschriebene
neu geförderte Wohnung ein, wäre dafür beispielhaft ein
Eigenmittelanteil von rund 39.000 Euro zu bezahlen. Im konkreten Fall
wäre folgende Darlehenshöhe möglich: 23.400 Euro als Förderbetrag für
die Baukosten und 9.300 Euro als Förderung für die Grundkosten. Das
ermöglicht für die Familie ein Darlehen in Höhe von insgesamt 32.700
Euro.

Müsste diese Familie diesen Kredit am freien Markt aufnehmen (
angenommener Zinssatz: 4 Prozent pro Jahr), entstünden ihr
Gesamtkosten in Höhe von rund 46.000 Euro. Durch das geförderte
Eigenmittelersatzdarlehen zu einem Zinssatz von einem Prozent pro
Jahr erspart sich diese Familie dadurch rund 10.000 Euro. Rund 200
dieser Beispielfamilien könnten dadurch alleine im Jahr 2026
profitieren.

Zwtl.: Wichtige Hinweise im Fall einer Einkommensänderung

Das Eigenmittelersatzdarlehen hat, je nach Förderstufe, eine
maximale Laufzeit von 25 Jahren und ist in halbjährlichen Raten
zurückzubezahlen. Ändert sich das Einkommen, werden die
Rückzahlungsraten angepasst. Wird die Höchsteinkommensgrenze
überschritten, muss das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden.
Ebenfalls muss der Restbetrag zurückerstattet werden, wenn der
Darlehensnehmende aus der Wohnung auszieht.

Zwtl.: Service: Eigenmittel-Ersatzdarlehen online beantragen. Eigener
Online-Einkommensrechner auf der Webseite der Stadt Wien.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag auf
Eigenmittelersatzdarlehen zu stellen. Am schnellsten geht es über das
Online-Formular auf der Website der Stadt Wien. Natürlich kann das
Formular auch bei der zuständigen Magistratsabteilung 50 –
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche
Angelegenheiten, direkt und persönlich eingebracht werden. Der Antrag
ist kostenlos und muss innerhalb von drei Monaten nach
Vertragsabschluss gestellt werden. Ein kleiner Tipp: Mit dem Online-
Rechner der Stadt Wien kann man im Vorfeld prüfen, ob man eine
Förderung erhalten kann.

Eigenmittel-Ersatzdarlehen online beantragen: Hier.

Einkommensrechner online ausprobieren: Hier.