Sommerurlaub mit Kindern: Warum eine Reisevollmacht Ärger an der Grenze vermeiden kann

Wien, am 25 Juni 2026 (OTS) – Reisepass, Tickets und Unterkunft
stehen bei den meisten Familien
ganz oben auf der Urlaubscheckliste. Mit Beginn der Sommerferien
erinnert die Österreichische Notariatskammer daran, dass eine
schriftliche Einverständniserklärung bei Auslandsreisen mit
Minderjährigen oft empfehlenswert und in einzelnen Ländern sogar
erforderlich ist.

Besonders relevant ist dies, wenn Kinder mit Großeltern, anderen
Verwandten oder Freunden verreisen oder im Rahmen eines Vereins,
einer Sprachreise oder eines Feriencamps ins Ausland reisen. Auch bei
allein reisenden Jugendlichen erleichtert eine Reisevollmacht den
Nachweis der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Unsicherheit besteht häufig auch bei getrenntlebenden Eltern mit
gemeinsamem Sorgerecht. Zwar ist die Zustimmung des anderen
Elternteils für gewöhnliche Urlaubsreisen nicht immer erforderlich,
bei Auslandsreisen oder Reisen mit Dritten ist eine schriftliche
Bestätigung jedoch ratsam.

„Ob Kinder mit Großeltern verreisen, an einem Feriencamp
teilnehmen oder bei getrenntlebenden Eltern unterwegs sind: Eine
Reisevollmacht sorgt für klare Verhältnisse und erleichtert den
Nachweis der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Das kann
insbesondere bei Grenz- oder Sicherheitskontrollen wichtig sein“,
erklärt Ulrich Voit, Pressesprecher der Österreichischen
Notariatskammer.

Zwtl.: Unterschiedliche Regelungen je nach Reiseland

Innerhalb Europas bestehen keine einheitlichen Vorgaben. In
Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien,
Nordmazedonien, Slowenien, Serbien oder Großbritannien kann eine
Reisevollmacht erforderlich oder besonders empfehlenswert sein.

Für Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland
gelten darüber hinaus besondere Anforderungen: Hier ist eine amtlich
beglaubigte Vollmacht erforderlich. Für Serbien wird eine
Beglaubigung empfohlen. Auch mögliche Transitländer sollten bei der
Reiseplanung berücksichtigt werden.

Zwtl.: Was in einer Reisevollmacht enthalten sein sollte

Die Notariatskammer empfiehlt, die Reisevollmacht möglichst in
einer mehrsprachigen Fassung mitzuführen. Enthalten sein sollten
jedenfalls die Daten des Kindes, der gesetzlichen Vertreter sowie der
volljährigen Begleitperson. Darüber hinaus sollten das Reiseziel, der
Reisezeitraum sowie aktuelle Kontaktdaten der Eltern angeführt
werden.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Kopien der Geburtsurkunde des
Kindes sowie der Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter
mitzuführen. Dadurch lassen sich Rückfragen bei Grenz- oder
Sicherheitskontrollen häufig rascher klären.

Zwtl.: Rechtzeitig informieren und vorsorgen

Die Österreichische Notariatskammer rät zur rechtzeitigen
Information: Wer die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig
vorbereitet, vermeidet Verzögerungen und startet gut vorbereitet in
den Urlaub.

Über das Notariat

Österreichweit bieten über 540 Notar:innen unabhängige,
unparteiliche sowie unbürokratische Dienstleistungen in verschiedenen
Rechtsbereichen, darunter persönliche Vorsorge, Immobilienrecht und
Unternehmensgründungen. Die Leistungen reichen von der Errichtung
eines Testaments über den Kauf einer Immobilie bis zur Gründung eines
Unternehmens. Dabei stehen Rechtssicherheit und Transparenz im
Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet sich durch höchste Sorgfalt,
Vertraulichkeit und Fachkompetenz aus – für eine individuelle und
lösungsorientierte Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Digitale
Services sorgen für eine flexible und effiziente Abwicklung.

Für weitere Informationen: https://ihr-notariat.at/

Notariat in Ihrer Nähe finden: https://ihr-
notariat.at/notarfinder/

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie unter http://bild.ots.at