Wien (OTS) – Das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EABG) wird
allgemein begrüßt, da
es auch die Wärmewende vorantreiben soll. Allerdings könnten
bestehende Regelungen im Wasser- und Bergrecht den Fortschritt
verlangsamen. Der Fachverband Gas Wärme spricht sich daher für eine
Anpassung dieser Gesetze aus.
Das neue Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EABG) soll beschleunigte
Verfahren für den Ausbau von Stromleitungen, aber auch für die
Dekarbonisierung der Fernwärme und somit die Wärmewende bringen. So
sollen erneuerbare Biomasseanlagen schneller errichtet werden können,
Anlagen zur Nutzung von Umwelt- und Abwärme zügig gebaut werden und
auch Großwärmepumpen und Geothermie-Projekte rascher realisiert
werden.
Vor allem heiße, unterirdische Quellen werden zu einem zunehmend
wichtigeren Bestandteil der Energiewende. Im Großraum Graz etwa
wurden heiße Quellen gefunden. Im Rahmen des 500-Millionen-Euro-
Projekts „Tiefenkraft“ wird daran gearbeitet, das heiße Wasser für
die Energieversorgung zu nutzen. Auch in Wien wurden heiße Quellen
gefunden, die für den Ausbau der Wiener Fernwärme genützt werden
sollen. Und auch im oberösterreichischen Braunau soll die bestehende,
grenzüberschreitende Tiefengeothermie durch weitere Bohrungen
ausgebaut werden.
Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EABG), das vergangene Woche im
Nationalrat beschlossen wurde, soll bei „überragendem öffentlichen
Interesse“, also „auch bei den Geothermie-Projekten für beschleunigte
Genehmigungen sorgen. Wir begrüßen das Gesetz“, sagt DI Peter
Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme. Denn es soll auch zu
Erleichterungen beim Bau der erforderlichen Infrastruktur sorgen. So
sollen auch Bauvorhaben sogar um mehrere Jahre beschleunigt werden,
was zu einem Investitionsschub führen kann. Soweit die Theorie.
Historische Gesetze als Bremsklötze
In der Praxis können geplante Geothermie-Vorhaben jedoch erheblich
gebremst werden, warnt der Fachverband. Grund ist die Schnittmenge
aus Tiefengeothermie und Wasserrecht. Die ist komplex. Schließlich
fallen tiefe Bohrungen und die Nutzung von gespeicherter Wärme in
alte, oft nicht für die Energiewende konzipierte Gesetze, wie das
Wasserrechtsgesetz. Langwierige Genehmigungsverfahren sind daher
programmiert: Denn die Gesetze sind historisch und vor allem auf die
Nutzung von Oberflächenwasser oder oberflächennahe Brunnen ausgelegt.
„Daher gibt es viele rechtliche Grauzonen“, sagt Weinelt.
Bewilligungsverfahren könnten sich jahrelang hinziehen, warnt er,
weil Behördenwege komplex sind und unzählige Sondergutachten (z.B.
Umweltverträglichkeitsprüfungen) eingeholt werden müssen. Auch dafür
brauche es laut Fachverband „Beschleunigungen“.
Als weiterer Bremsklotz könnte sich das Bergrecht entpuppen, weil die
Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe im Mineralrohstoffgesetz nur
lückenhaft geregelt ist. Tiefenbohrungen ab 300 Metern Tiefe
benötigen eine bergrechtliche Bewilligung. Weil die Zuständigkeiten
auf Bundes- und Landesebene aufgeteilt sind, können sich auch hier
Genehmigungsprozesse trotz EABG oft über Jahre hinziehen, warnt der
Fachverband und fordert, „eine entsprechende Überarbeitung der
Gesetze, im Sinne jener vereinfachten Regelungen, die es derzeit
bereits für Gas- und Ölbohrungen gibt“.
Über Fernwärme
Fernwärme ist die wohl bequemste Art zu heizen. Sie ist sicher und
erprobt in der Anwendung, der Versorgung und vergleichsweise günstig.
Die behagliche Fernwärme gelangt über das Fernwärmeleitungsnetz in
die Wohnungen. Das Gute an Fernwärme: Heute werden in Österreich mit
biogenen Brennstoffen (Brennholz, Pellets, Hackschnitzel,
Sägenebenprodukte, Rinde, Bioethanol, etc.), thermische
Reststoffverwertung sowie Abwärmenutzung und Solarthermie überwiegend
CO2-neutrale Primärenergieträger eingesetzt.