Asbest-Skandal: Anwalt warnt gemeinsam mit Greenpeace vor Amtshaftungsklagen in Milliardenhöhe gegen das Land Burgenland

Eisenstadt/Wien (OTS) – Der renommierte Anwalt Paul Kessler warnte
bei einem Pressegespräch
mit Greenpeace vor der Gefahr von Amtshaftungsklagen in
Milliardenhöhe gegen das Land Burgenland in Folge der Schäden durch
den Asbest-Skandal. Er habe in diversen Unterlagen wie etwa
Bescheiden Hinweise gefunden, dass Organe des Landes Burgenlands
mutmaßlich rechtswidriges und schuldhaften Verhalten unter anderem
bei diversen Genehmigungsverfahren an den Tag gelegt haben. Dieses
ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Klagen. Die Gefahr von
Amtshaftungsklagen ist auch deswegen hoch, weil die Verursacher des
Asbestskandals, die Steinbruchbetreiber, den entstandenen Schaden in
Milliardenhöhe nicht mit eigenen Mitteln decken können. Derartige
Amtshaftungsklagen können nur abgewehrt werden, wenn den Betroffenen
der Schaden außergerichtlich, etwa im Rahmen von Bundes-
Katastrophenfonds, ersetzt wird.

Der Anwalt Paul Kessler stützt seine Aussagen unter anderem auf
das Umweltgenehmigungsverfahren für die Erweiterung des Steinbruchs
Pilgersdorf zwischen 2011 und 2014: “Während 2011 ein Amtsgutachten
noch zum Schluss gekommen ist, dass eine Gefährdungslage durch Asbest
vorliegt, war Asbest im Rahmen der erteilten Abbaugenehmigung 2014
kein Thema mehr. Das könnte ein guter Ansatzpunkt für eine
Amtshaftungsklage sein.” Generell verweist der Anwalt darauf, dass
die burgenländischen Behörden spätestens seit 1994 Kenntnis von der
Problematik hatten, womit der für eine Handlungspflicht erforderliche
Kenntnisstand schon Jahrzehnte gegeben war. “Hier spricht man von
unterlassener Gefahrenabwehr.”

Der rein materielle Schaden durch den Asbest-Skandal beträgt laut
jüngsten Greenpeace-Berechnungen mindestens 1,6 Milliarden Euro.
Anwalt Kessler ergänzt: “In diesem Betrag sind die Gesundheitskosten
noch gar nicht eingerechnet. Mit Behandlungs-, Schmerzensgeld- und
Folgekosten können noch einmal beträchtliche Summen dazukommen. Es
ist auch denkbar, dass zehntausende Betroffene eine Entschädigung für
die erhöhte Wahrscheinlichkeit, durch Asbest an Krebs zu erkranken,
zugesprochen bekommen, ohne noch überhaupt erkrankt zu sein.”

Herwig Schuster, Greenpeace-Umweltchemiker: “Der Asbest-Skandal
entwickelte sich zum teuersten Umweltskandal in der Geschichte
Österreichs. Die Bundesregierung muss daher rasch sichere und
leistbare Entsorgungsmöglichkeiten schaffen sowie Katastrophenfonds
öffnen.”

Betroffenen privaten Hausbesitzern rät der Anwalt,
schnellstmöglich mit dem Lieferanten des Asbestschotters Kontakt
aufzunehmen und einen kostenlosen Austausch des Materials zu
verlangen. Oft können derartige Angelegenheiten am Kulanzweg gelöst
werden. Eine Klage vor Gericht sollte erst das letzte Mittel sein,
zumal die Gefahr besteht, dass die Forderungen uneinbringlich sind,
weil die betroffenen Unternehmen zahlungsunfähig werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier (Ausführliche
Rechtsanalyse, Übersichtstabelle der möglichen Klagen und
Presseinformation der Kanzlei) finden Sie hier:
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