Wien (OTS) – Hundert Tage nach Inkrafttreten der Reform des
Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) fällt die erste Bilanz gemischt aus.
Während die Reform auf europäischer Ebene als Meilenstein für ein
gemeinsames Asylsystem gilt, zeigt die Praxis derzeit ein anderes
Bild: Viele Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung im Rückstand,
zahlreiche rechtliche Fragen sind ungeklärt, und für Menschen auf der
Flucht bleibt die Situation vielfach von Unsicherheit geprägt. So das
Fazit von Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis und Recht im Rahmen
des Podiumsgesprächs „Neues europäisches Asylsystem – Recht, Praxis
und Perspektiven“ am 24. September in der Hauptbücherei Wien, das vom
Integrationshaus organisiert wurde. Es diskutierten
Migrationsforscherin Judith Kohlenberger von der WU Wien, die seit
Juli 2026 zudem als Bereichsleiterin des unabhängigen
Überwachungsmechanismus der Volksanwaltschaft für Screenings und
Asylgrenzverfahren tätig ist, Christoph Pinter vom UNHCR, Lukas
Gahleitner-Gertz von der asylkoordination österreich und Martin
Wurzenrainer, Geschäftsführer des Integrationshauses. Moderiert wurde
das Gespräch von der Journalistin Irene Brickner.
Zwtl.: Ein System mit neuen Regeln und neuen Begriffen
Die GEAS-Reform verändert den europäischen Umgang mit Flucht und
Asyl grundlegend. Neue Verfahren, neue Zuständigkeiten und neue
Begrifflichkeiten sollen die Abläufe vereinheitlichen und
beschleunigen. Bereits vor dem eigentlichen Asylverfahren stehen nun
im Rahmen von Screening Identitätsfeststellungen,
Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitschecks. Positiv bewertet
wurde auf dem Podium die systematische Erfassung von
Vulnerabilitäten. Erstmals wird bereits zu Beginn des Verfahrens
genauer darauf geachtet, ob Menschen besondere Schutzbedarfe haben,
etwa aufgrund von Gewalterfahrungen, Menschenhandel oder
gesundheitlichen Belastungen. Gleichzeitig wurde deutlich: Gute
Regelungen allein garantieren noch keine gute Praxis. Lukas
Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination sagt dazu: „Das Asylrecht
wird immer komplexer. Wenn selbst Fachleute Mühe haben, alle
Regelungen zu überblicken, stellt sich die Frage, wie verständlich
das System für die betroffenen Menschen noch sein kann.“
Zwtl.: Europas Außengrenzen: Viele Fragen, wenig Routine
Wie GEAS tatsächlich funktioniert, lässt sich derzeit nur
eingeschränkt beurteilen. In mehreren europäischen Staaten ist die
Umsetzung noch unvollständig. Während Österreich GEAS am 12. Juni mit
dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) bereits im
nationalen Recht implementierte , fehlen in anderen EU-Ländern
teilweise noch die rechtlichen Grundlagen: Italien hat bislang
lediglich erste gesetzliche Schritte beim Grenzverfahren gesetzt. In
Spanien befindet sich die Umsetzung noch in einem frühen politischen
Stadium. In Griechenland berichten Organisationen weiterhin von
überlasteten Strukturen, Rückstau und schwierigen Bedingungen in
Aufnahmezentren. Die Einschätzung der Expert*innen war eindeutig: Das
System befindet sich vielerorts noch im Aufbau. Es sei noch zu früh,
um von einem funktionierenden europäischen Gesamtsystem zu sprechen.
Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, dazu: „Trotz aller
Kritik ist es bemerkenswert, dass sich 27 Mitgliedstaaten auf ein
gemeinsames Asylsystem geeinigt haben. Ob dieses System trägt, wird
sich nun in der Praxis zeigen.“
Zwtl.: Schnellere Verfahren, weniger Rechtsschutz?
Besonders kritisch diskutiert wurde die sogenannte „Fiktion der
Nichteinreise“, die auch bei Grenzverfahren in Österreich zur
Anwendung kommt. Obwohl sich Menschen faktisch bereits auf
europäischem Boden befinden, werden sie rechtlich so behandelt, als
wären sie noch nicht eingereist. Auch die Ausweitung beschleunigter
Verfahren wirft Fragen auf. Die Expert*innen warnten davor, dass
komplexe Fluchtgeschichten, Traumata oder besondere Schutzbedarfe in
sehr kurzen Verfahren möglicherweise nicht ausreichend erkannt
werden. Gerade Vulnerabilitäten seien für viele Betroffene oft schwer
artikulierbar. Erfahrungen von Gewalt, Ausbeutung oder Verfolgung
würden häufig erst im Laufe eines längeren Beratungs- und
Vertrauensprozesses sichtbar werden. Martin Wurzenrainer,
Geschäftsführer des Integrationshauses, berichtet aus der Praxis: „In
der politischen Debatte geht es häufig um Verfahren und Verordnungen.
In unserer täglichen Arbeit sehen wir vor allem die Menschen und die
Ängste, die hinter diesen Regelungen stehen.“
In diesem Zusammenhang kommt dem sogenannten Independent
Monitoring Mechanism (IMM) eine zentrale Rolle zu. Die GEAS-Reform
verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, die Einhaltung von Grund- und
Menschenrechten während der Screening- und Grenzverfahren durch eine
unabhängige Stelle kontrollieren zu lassen. In Österreich wurde diese
Aufgabe der Volksanwaltschaft übertragen. Judith Kohlenberger leitet
innerhalb der Bundeskommission jenen Bereich, der die Durchführung
dieser neuen Verfahren beobachtet und überprüft. Dabei wird unter
anderem kontrolliert, ob der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet
bleibt, das Kindeswohl beachtet wird und freiheitsbeschränkende
Maßnahmen rechtmäßig erfolgen.
Zwtl.: Österreich als Vorreiter mit offenen Baustellen
Im europäischen Vergleich gilt Österreich bei der Umsetzung von
GEAS derzeit als eines der am weitesten fortgeschrittenen Länder.
Dennoch zeigten sich auch hier zahlreiche Herausforderungen.
Diskutiert wurden unter anderem offene Fragen zur Obsorge ab Tag eins
von unbegleitet minderjährigen Geflüchteten, neue Regelungen im
Bereich des Aufenthaltsrechts sowie praktische Probleme bei der
Umsetzung in Ländern und Gemeinden. Aus Sicht der Praxis sind viele
Auswirkungen der Reform bei den Betreuungsorganisationen noch gar
nicht angekommen. Gleichzeitig wurden Sorgen geäußert, dass
insbesondere vulnerable Gruppen durch die neuen Verfahren unter Druck
geraten könnten. Dazu Wurzenrainer: „Ob eine Reform gelingt, zeigt
sich nicht im Gesetzestext, sondern dort, wo Menschen Unterstützung
brauchen und Orientierung suchen.“
Zwtl.: Weniger Asylanträge bedeuten nicht weniger Flucht
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war der deutliche
Rückgang der Asylanträge in Europa. Die Expert*innen rieten jedoch
vor vorschnellen Schlüssen ab. Die sinkenden Zahlen seien nicht
allein auf GEAS zurückzuführen. Ausschlaggebend seien unter anderem
veränderte Entwicklungen in Herkunftsländern, verschobene
Fluchtrouten sowie verstärkte Grenzkontrollen entlang verschiedener
Migrationswege. Fest steht jedoch: Weniger Ankünfte in Europa
bedeuten nicht automatisch weniger Menschen auf der Flucht. Weltweit
nehmen Krisen, Konflikte und Vertreibungen weiterhin zu. Gleichzeitig
gewinnt die Auslagerung europäischer Asylverantwortung in
Drittstaaten zunehmend an Bedeutung. Migrationsforscherin Judith
Kohlenberger berichtet: „Wenn sichere und legale Wege fehlen,
verschwinden Fluchtbewegungen nicht. Sie werden lediglich
gefährlicher.“
Zwtl.: Eine Reform zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Trotz aller Kritik würdigten die Diskutierenden auch die
historische Dimension der Reform. Erstmals haben sich 27 EU-
Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Regelwerk geeinigt. Die
angestrebte Harmonisierung des Asylsystems wird grundsätzlich als
sinnvoll angesehen. Ob GEAS tatsächlich zu mehr Fairness, mehr
Rechtssicherheit und einer besseren Aufteilung von Verantwortung
innerhalb Europas führt, wird sich jedoch erst in den kommenden
Jahren zeigen.
Zwtl.: Am Ende geht es um Menschen
Zum Abschluss der Diskussion rückte noch einmal die Perspektive
der Menschen auf der Flucht in den Mittelpunkt. Hinter allen
Verordnungen, Verfahren und politischen Debatten stehen Menschen, die
Schutz suchen, Familien, die auf Sicherheit hoffen, und Personen,
deren Zukunft von Entscheidungen im Asylsystem abhängt. Hundert Tage
nach Inkrafttreten von GEAS ist deshalb vor allem eines klar: Die
Reform hat begonnen. Ob sie ihre Ziele erreicht, wird sich nicht
allein an Verfahrenszahlen oder Gesetzestexten messen lassen, sondern
daran, wie Europa künftig mit Menschen umgeht, die Schutz benötigen.
Zwtl.: Verein Projekt Integrationshaus – BE A MENSCH
Das Integrationshaus ist ein anerkanntes Kompetenzzentrum für die
Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen, Migrant*innen,
Kindern und Jugendlichen. Schutzsuchende finden hier sowohl
Unterkunft als auch Betreuung, Bildung und Beratung. Besonders
berücksichtigt werden Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, wie
Traumatisierte, Alleinerzieher*innen, physisch und psychisch Kranke
sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das Integrationshaus
hilft ihnen, Zukunftsperspektiven zu finden und ist ein
Praxisbeispiel für Flüchtlingsschutz, Mehrsprachigkeit, Vielfalt und
Chancengerechtigkeit. Über 190 Mitarbeiter*innen zeigen gemeinsam mit
Freiwilligen tagtäglich, wie die Aufnahme, Integration und
Unterstützung von Rat- und Schutzsuchenden bestmöglich funktioniert.
Pressefotos: www.integrationshaus.at/presse