Stadt Wien: Neuausschreibung der Leih-E-Scooter-Konzessionen

Wien (OTS) – Um Wiens Gehsteige von Stolperfallen durch herumliegende
Miet-E-
Scooter zu befreien und das ärgerliche Chaos zu beenden, hat die
Stadt Wien das Miet-E-Scooter System mit Sommer 2023 auf ganz neue
Beine gestellt. So wurden strengere Regeln für das Abstellen von Miet
-E-Scootern erlassen, das Abstellen am Gehsteig verboten, 400
gekennzeichnete Abstellflächen in ganz Wien geschaffen. Bis 2023 gab
es unbeschränkten Zugang der E-Scooter-Anbieter und entsprechenden
Wildwuchs: Mit der Neuregelung wurde die Anzahl der Anbieter als auch
der E-Scooter – von 9.000 auf rund 4.200 drastisch reduziert. Es
folgten strenge Kontrollen und Strafen an die E-Scooter-Betreiber bei
Nicht-Einhaltung der Regeln – mit Erfolg!

Insgesamt wurden seit Juni 2023 rund 54.000 Verwaltungsstrafen
gegen die Betreiber verhängt. Waren es nach Inkrafttreten der
gesetzlichen Grundlage im Sommer 2023 pro Monat zwischen 2.500 und
7.200 entsprechende Verwaltungsstrafen gegen die E-Scooter-Betreiber,
so sind es 2026 nur noch durchschnittlich 120 pro Monat. Im September
2026 wurden 124 Beanstandungen verzeichnet. Die Strafen wegen nicht
ordnungsgemäßen Abstellens der Gefährte gingen damit gegenüber dem
zweiten Halbjahr 2023 um fast 97 Prozent zurück.

„ Mein Ziel war es, das völlig inakzeptable E-Scooter-Chaos in
unserer Stadt zu beenden. Niemand will herumliegende E-Scooter, die
zudem auch gefährliche Stolperfallen sind. Unsere vielen und strengen
Maßnahmen wirken, danke an alle Beteiligten – von der
Parkraumüberwachung, der Mobilitätsagentur, der MA 65 über die Gruppe
Sofortmaßnahmen bis zur Abschleppgruppe der MA 48. Wien hat mit den
strengen Vorgaben ein Modell geschaffen, das international als Best-
Practice-Beispiel gilt, “ so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Da die
bestehenden Konzessionen Mitte 2027 enden, schreibt die Stadt Wien
das E-Scooter-Sharing neu aus. In einem europaweiten Vergabeverfahren
erhalten jene Bewerber*innen den Zuschlag, die die besten
Gesamtkonzepte vorlegen.

Miet-E-Scooter bewerben sich für mindestens 3 Jahre

Künftig sind in Wien, wie aktuell, höchstens zwei E-Scooter-
Sharing-Anbieter zugelassen. Die Konzessionen werden für drei Jahre
vergeben und können zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Vertragsstrafen sichern die Einhaltung der Pflichten ab. Bei
besonders schwerwiegenden Verstößen ist zudem eine sofortige
Vertragsauflösung möglich.

Weniger E-Scooter, weniger Nutzungskonflikte, hohe Auslastung

Die Zahl der E-Scooter bleibt auf rund 4.200 Fahrzeuge begrenzt.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich diese
Obergrenze in Wien bewährt und ein erneutes Auftreten der bisherigen
Probleme verhindert.

So bleibt das Angebot weiterhin attraktiv, ohne den öffentlichen
Raum erneut durch ein Überangebot zu belasten. Zudem erleichtert die
Begrenzung die Kontrollen und die eindeutige Zuordnung von Verstößen.

An Verkehrsknotenpunkten und anderen Hotspots sorgen
verpflichtende Abstellflächen, Sperrzonen und verstärkte Kontrollen
für mehr Ordnung. Zugleich soll das Angebot in weniger zentralen
Gebieten, etwa an Öffi-Endhaltestellen, gezielt ausgebaut werden.

Strenge Abstellregeln für E-Scooter

Das Abstellen von E-Scootern auf Gehsteigen bleibt strikt
verboten. Die Konzessionär*innen müssen verstärkte Vor-Ort-Kontrollen
und eigene Ordnungsdienste vorsehen. Sie sind für die ordnungsgemäße
Nutzung, Abstellung und Wartung ihrer Fahrzeuge verantwortlich.

400 E-Scooter Abstellflächen für Wien

Die Stadt Wien hat in den vergangenen Jahren rund 400
Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet. Diese sind vorrangig zu
nutzen: Endet eine Fahrt in einem Umkreis von rund 100 Metern um eine
solche Fläche, muss der E-Scooter dort abgestellt werden. Die Nutzung
von Radabstellanlagen durch die Ausbringung von Miet-E-Scootern wird
dagegen künftig stark eingeschränkt. Technische Maßnahmen und
Schwerpunktkontrollen sollen die Einhaltung der Vorgaben sichern.

Mehr Sicherheit

Im Auswahlverfahren gelten hohe Anforderungen an die Fahrzeuge:
Die E-Scooter müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und
hohe Verkehrssicherheitsstandards erfüllen. Dazu zählen Maßnahmen
gegen das Fahren zu zweit und das regelwidrige Fahren auf Gehsteigen.
Technische Lösungen sollen eine sichere und regelkonforme Nutzung
fördern.

Entscheidend sind die besten Gesamtkonzepte

Bei der Vergabe zählen vor allem Konzepte, die nachweislich eine
geordnete und sichere Nutzung fördern. Bewertet werden unter anderem:

– effektive Kontroll- und Sanktionssysteme,

– technische Sperren gegen regelwidriges Abstellen,

– wirksame Vorkehrungen gegen das Fahren zu zweit,

– Maßnahmen gegen regelwidriges Fahren auf Gehsteigen,

– schnelle Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge,

– verstärkte Kontrollen durch Ordner*innendienste,

– hohe technische Sicherheitsstandards,

– eine möglichst geringe Beanspruchung von Radabstellanlagen,

– nachhaltige Lösungen,

– ein Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Wien sowie

– attraktive Angebote für die „letzte Meile“.

Die Erfahrungen seit 2023 belegen die Wirkung konsequenter
Kontrollen. Die Neuausschreibung überführt diese Erkenntnisse in
verbindliche Vorgaben für die nächste Laufzeit: weniger Anbieter,
eine begrenzte Fahrzeugzahl, hohe Sicherheitsstandards und klare
Verantwortlichkeiten.

Das umfassende und wirksame Maßnahmenpaket der Stadt Wien aus
2023 umfasst unter anderem:

– Kein Parken am Gehsteig: Es müssen die fixen E-Scooter-
Abstellflächen genutzt, die E-Scooter platzsparend in der Parkspur
abgestellt werden oder Radabstellanlagen genutzt werden.

– E-Scooter-Höchstzahlen und Verteilung im Stadtgebiet : Festlegung
verträglicher Höchstzahlen und verpflichtende Verteilung im ganzen
Stadtgebiet sorgen für ein geregeltes Angebot.

– Die Zahl der Miet-E-Scooter wurde von rund 9.000 und neun Anbietern
im Jahr 2019 auf etwa 4.200 E-Scooter durch mittlerweile zwei
Anbieter reduziert.

– Vor-Ort-Kontrollen:

– Betreiber müssen mit eigenen „Ordnungsdiensten“ für sachgemäß
abgestellte E-Scooter sorgen.

– Die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachung kontrollieren die
Einhaltung der Regeln vor Ort.

– Unverzügliche – nach spätestens 15 Minuten – Beseitigung falsch
abgestellter E-Scooter – sonst drohen den Betreibern Strafen. Pro
falsch abgestelltem E-Scooter wird eine Verwaltungsstrafe von 50Ꞓ
ausgesprochen.

– Fixe Abstellflächen: Seit 2024 stehen 400 E-Scooter-Abstellflächen
zur Verfügung, die in einem Umkreis von 100m verpflichtend genutzt
werden müssen.

– Digitales Dashboard zur Kontrolle der Höchstzahlen und der
Verteilung im Stadtgebiet.

– Sperrzonen : Bestimmte sensible Bereiche wie rund um
Krankenhausanstalten, Marktgebiete, Gemeindebauten sind für E-Scooter
gesperrt – das Einfahren ist technisch unmöglich. Darüber hinaus
wurden viele Abstellverbotszonen umgesetzt, um störendes Abstellen in
sensiblen Bereichen, wie bspw. rund um viel frequentiere
Sehenswürdigkeiten oder in Grünflächen und Grünanlagen möglichst zu
verhindern.

– Langsam-Fahr-Zonen : In Begegnungszonen, Wohnstraßen,
Fußgängerzonen, in denen das Fahrrad- und E-Scooter-Fahren erlaubt
ist und anderen definierten Gebieten wird das Tempo automatisch
gedrosselt. Miet-E-Scooter können, anders als private Geräte,
generell nie schneller als 25 km/h fahren.

– Kennzeichenpflicht : Jeder Miet-E-Scooter muss mit einem
Nummernschild ausgestattet sein und ist somit eindeutig
identifizierbar. Verbesserte Erkennbarkeit der Meldemöglichkeiten
störend abgestellter E-Scooter auf jedem Fahrzeug.

– Bessere technische Ausstattung: Miet-E-Scooter müssen u.a. zwei
unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, Blinker,
akustische Warnzeichen und passende Ständer aufweisen. Diese
Anforderungen gehen über jene der StVO hinaus.

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