Diakonie zur Sozialhilfe: Bei Wohnkosten entlasten, vor Delogierung schützen!

Wien (OTS) – „Die Belastungen durch die steigenden Wohn- und
Energiekosten können
viele nicht mehr stemmen“, ruft die Diakonie den Verhandlern von Bund
und Ländern die aktuelle Situation in Erinnerung. „Der Anteil der
Wohnkosten am Haushaltseinkommen ist bei Sozialhilfebeziehenden fast
doppelt so hoch wie beim Durchschnitt der Bevölkerung. Es braucht
eine Wohnkostenpauschale in allen Bundesländern. Das muss im
Grundsatzgesetz verankert sein. Und Wohnbeihilfen dürfen nicht mehr
angerechnet werden“, so Diakonie-Direktorin Maria Moser.

„Eine weitere Möglichkeit wäre, die Wohnkosten aus dem Richtsatz
zu lösen und die tatsächliche Wohnkosten – soweit angemessen – direkt
zu zahlen“. Die Sozialhilfe sollte jedenfalls auch das Ziel haben,
vor Delogierung zu schützen.

Zwtl.: Verbindliche Mindeststandards beim Wohnen

Übersteigen die tatsächlichen Wohnkosten die dafür vorgesehenen
Leistungen der Sozialhilfe, müssen Betroffene die entstehende
Differenz aus den Mitteln bestreiten, die eigentlich zur Deckung des
allgemeinen Lebensunterhalts vorgesehen sind. Damit stehen
insbesondere für Ernährung, Kleidung, Gesundheit und soziale Teilhabe
weniger Mittel zur Verfügung und das sozialhilferechtliche
Existenzminimum wird faktisch unterschritten.

Wir stehen vor dem strukturellen Problem, dass bereits bisher
eine ausreichende Absicherung des Wohnbedarfs fehlt. Die Leistungen
zur Deckung der Wohnkosten sind in den Bundesländern sehr
unterschiedlich ausgestaltet und gewährleisten keine verlässliche
Deckung der tatsächlichen angemessenen Wohnkosten. Aufgrund der
erheblichen regionalen Unterschiede bei den Wohnkosten sind
bundesländerspezifische Detailregelungen sinnvoll; auf Bundesebene
müssen jedoch verbindliche Mindeststandards für die Absicherung des
Wohnbedarfs festgelegt werden. Diese müssen den tatsächlichen
angemessenen und ortsüblichen Miet-, Betriebs- und Energiekosten
sowie deren Entwicklung Rechnung tragen. Wohnbeihilfen sollten diese
Absicherung ergänzen, nicht ersetzen.

Zwtl.: Recht auf Hilfe für gewaltbetroffene Frauen

Voraussetzung dafür, dass sich Frauen aus Gewaltsituationen
befreien und ihre Wohnsituation stabilisieren können, ist
ausreichende Existenzsicherung. „Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss
den verlässlichen und raschen Zugang zu Sozialhilfe für ausnahmslos
alle von Gewalt betroffenen Frauen in Österreich sicherstellen. Eine
Regelung für von Gewalt betroffene Frauen muss als Rechtsanspruch
formuliert sein, nicht als „kann“-Leistung aus einem Fonds“, so die
Diakonie Direktorin.