Wien (OTS) – „Die geplante Einführung des Zukunftsdepots ist
tatsächlich ein
wichtiger Beitrag für die finanzielle Absicherung junger Menschen.
Das Modell soll Familien künftig ermöglichen, bereits mit kleinen,
regelmäßigen Beträgen langfristig Vermögen für ihre Kinder
aufzubauen. Gleichzeitig bietet es die Chance, das Bewusstsein für
Eigenvorsorge zu stärken und die Finanzbildung in Österreich zu
fördern“, so ÖVP-Finanzsprecher Abg. Andreas Ottenschläger.
„Die Menschen sollen in Österreich die Möglichkeit haben, sich
durch eigene Leistung etwas aufzubauen, Eigentum zu schaffen und für
ihre Zukunft vorzusorgen. Das Zukunftsdepot ist dafür ein wichtiger
Baustein. Besonders begrüßenswert ist, dass damit schon früh ein
Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit Geld und die
Chancen langfristiger Kapitalmarktinvestitionen geschaffen werden
kann“, betont Andreas Ottenschläger, ÖVP-Finanzsprecher.
Über Generationen hinweg war der Bausparvertrag für viele
österreichische Familien ein selbstverständlicher Bestandteil der
finanziellen Vorsorge. An diesen Gedanken knüpft das Zukunftsdepot an
und verbindet ihn mit zeitgemäßen Möglichkeiten des Vermögensaufbaus.
Für jedes Kind, das ab 1. Jänner 2027 geboren wird, sollen 500 Euro
als Startbonus in sein persönliches Zukunftsdepot fließen. Das
Zukunftsdepot selbst soll mit 1. Juli 2027 in Kraft treten. Darüber
hinaus sollen Familien jährlich bis zu 5.000 Euro zusätzlich
einzahlen können. Der gesamte Depotwert inklusive Wertzuwachs soll
zum 18. Geburtstag des Kindes KESt-frei sein. Das angesparte Vermögen
steht dann etwa für eine Ausbildung, das erste Eigenheim oder den
Einstieg ins Berufsleben zur Verfügung.
Die Eckpunkte im Überblick:
– Startbonus: 500 Euro für jedes ab 1. Jänner 2027 geborene Kind mit
Hauptwohnsitz in Österreich. Voraussetzung ist die österreichische
Staatsbürgerschaft oder eine rechtliche Gleichstellung. Wird bis zum
3. Geburtstag kein Depot eröffnet, wird der Bonus gesammelt im
Bundesschatz bei der OeBFA veranlagt.
– Auch für bereits geborene Kinder: Für Kinder unter 18 Jahren kann
das Zukunftsdepot ebenfalls eröffnet werden, allerdings ohne
Startbonus. Die KESt-Befreiung gilt auch hier.
– Kostenlose Kontoführung: Das Depot wird von Banken und der OeBFA
angeboten. Für die Kontoführung darf keine Gebühr verrechnet werden.
Transaktions-, Lager- und Ordergebühren müssen transparent
ausgewiesen werden.
– Sichere Veranlagung: Die Eltern wählen die Veranlagung. Möglich
sind regulierte Investmentfonds oder der Bundesschatz.
Hochrisikoprodukte wie Hebelprodukte sind ausgeschlossen.
– Langfristige Bindung: Vorzeitige Entnahmen sind grundsätzlich nicht
möglich. In Ausnahmefällen wie existenziellen Notlagen kann das
Pflegschaftsgericht eine Entnahme genehmigen. Dann entfällt die
Steuerbegünstigung.
– Finanzbildung von Anfang an: Vor der Eröffnung ist ein
Beratungsgespräch für die Eltern vorgesehen. Die Inhalte erarbeitet
die FMA gemeinsam mit den Kreditinstituten und der OeNB.
„Finanzbildung und Eigenvorsorge gehören untrennbar zusammen.
Junge Menschen müssen frühzeitig lernen, wie wichtig es ist,
regelmäßig zu sparen, langfristig zu denken und verantwortungsvoll zu
investieren. Das Zukunftsdepot kann dazu einen wertvollen Beitrag
leisten. Denn Vermögensaufbau darf keine Frage großer Einkommen sein.
Auch mit kleinen Beträgen kann über die Jahre ein finanzieller
Grundstock entstehen“, so Ottenschläger abschließend.