Wien (OTS) – „Wir fordern die Mitglieder des EU-Umweltausschusses
auf, am
kommenden Montag deutliche Schritte im Zusammenhang mit der
Verpackungsverordnung zu setzen. Zunächst muss zumindest für Kleinst-
und Kleinunternehmen, die Produkte in anderen EU-Mitgliedstaaten
vertreiben, die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten
verschoben werden. Gerade bei der Verpackungsverordnung haben wir vor
zusätzlichen administrativen Hürden für grenzüberschreitend tätige
Unternehmen gewarnt. Dass hier nun nachgebessert wird, ist richtig
und wichtig. Folgen muss ein Stop-the-Clock, um die Verordnung
umfassend zu überarbeiten“, sagt WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger
zur Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über
den EPR-Teil (Herstellerverantwortung) des EU-Umwelt-Omnibus am
kommenden Montag. Die EU-Kommission selbst hatte unterschiedliche
nationale EPR-Vorgaben als eine häufig genannte Hürde für
grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt identifiziert.
„Es braucht aber noch weitere Vereinfachungen, um diese Hürden
abzubauen, wie etwa ein europäisches Herstellerregister.
Pauschalierungslösungen insbesondere für kleinere und mittlere
Unternehmen sind erforderlich, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu
reduzieren“, so Danninger weiter.
Die erweiterte Herstellerverantwortung betrifft über die
Verpackungsverordnung (PPWR) hinaus zahlreiche weitere
Produktbereiche. Nun liegt es am EU-Parlament, hier am Montag die
richtigen Weichen zu stellen.
Binnenmarkt muss für Unternehmen einfacher werden
Aus Sicht der WKÖ ist die Entlastung gerade bei der EU-
Verpackungsverordnung wichtig. Die Verordnung bringt für Unternehmen
umfangreiche neue Anforderungen mit sich. Zusätzliche nationale
Vertretungsstrukturen würden grenzüberschreitende Geschäfte weiter
verkomplizieren und zusätzliche Kosten verursachen. „Ein europäischer
Binnenmarkt funktioniert nur, wenn Unternehmen ihre Produkte
inklusive Verpackung möglichst einfach über Grenzen hinweg anbieten
können. Unterschiedliche administrative Anforderungen in den
Mitgliedstaaten bewirken das Gegenteil. Deshalb ist es richtig, bei
den Bevollmächtigtenpflichten anzusetzen, um so zumindest kurzfristig
Erleichterung zu schaffen“, so Danninger.
Weitere Vereinfachungen bei PPWR notwendig
Für die WKÖ darf es bei dieser punktuellen Korrektur, sofern der
EP-Umweltausschuss diese unterstützt, nicht bleiben. Auch weitere
Vorgaben der Verpackungsverordnung müssen auf Praxistauglichkeit,
Verhältnismäßigkeit und unnötige administrative Belastungen überprüft
werden. „Europa hat sich den Abbau von Bürokratie und die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit vorgenommen. Der Umwelt-Omnibus zeigt, dass
Korrekturen möglich sind. Diesen Weg müssen wir konsequent
weitergehen. Unternehmen sollen sich auf Innovation und Wertschöpfung
konzentrieren können und nicht immer neue administrative Pflichten
bewältigen müssen“, so Danninger abschließend. (PWK501/NIS)