Wien/Vösendorf (OTS) – Der Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria
kritisiert das
derzeitige Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) scharf und
fordert eine dringende Nachbesserung. Unter den beteiligten
Einrichtungen findet sich keine einzige private Institution aus dem
Kreis der großen, anerkannten Umweltschutzorganisation, noch eine
österreichische Tierschutz-Organisation.
Dieses Manko führt zu seltsamen „Blüten“, die in der
Öffentlichkeit nur Kopfschütteln auslösen können. So wird das Wort
„Tierwohl“ bei der Bewerbung tierischer Lebensmittel (Fleisch, Milch)
nahezu inflationär verwendet – selbst wenn die beworbenen
Verbesserungen, etwa bei Vollspalten-Böden, in manchen Fällen nicht
mehr als „Oberflächen-Kosmetik“ sind. Tierschutzvereine, die das
monieren, müssen grundsätzlich mit SLAPP-Klagen rechnen.
Als plastisches Beispiel ein Fall aus dem Jahr 2025:
Würste mit slowenischem Bärenfleisch wurden nach Österreich
importiert und vom Händler wie folgt beworben: „Ob das Bärenfleisch
eine positive Auswirkung auf die Potenz hat weiß ich nicht. Aber ein
Jäger der schon mal einen Bären erlegt hat, schwört auf die Kraft des
Bärenfleisches.“
Hier wäre es sinnvoll gewesen, die Werbeäußerung in einem
gerichtlichen Verfahren (Verbandsklage) dahingehend überprüfen zu
lassen, ob eine „irreführende Geschäftspraktik“ nach § 2 Abs 1 Z 2
UWG vorliegt, konkret eine Geschäftspraktik, die geeignet ist, einen
potentiellen Kunden über ein wesentliches Merkmal des Produkts (
potenzsteigernde Wirkung) zu täuschen und ihn so zum Kauf dieses
Produkts zu veranlassen.
Eine diesbezügliche Verbandsklage hätte nach § 14 Abs 1, 3. Satz
UWG der Verein für Konsumenteninformation erheben können – was er
aber nicht getan hat.
Warum bleiben die Sozialpartner bei derartigen Aussagen stumm?
Warum greift der Konsumentenschutz nicht ein?
Ein zahnloses UWG schadet Menschen, Tieren und der Umwelt!
Der Wiener Tierschutzverein appelliert an die Politik, das UWG
rasch nachzubessern und große Umwelt- und Tierschutz-Organisationen
angemessen einzubinden.
Unsere Stellungnahme zum UWG schicken wir Ihnen sehr gerne auf
Anfrage zu.