Was in Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark geht, geht in OÖ noch immer nicht: AK fordert einfacheren Weg zur Wohnbeihilfe

Linz (OTS) – Die Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigem Einkommen
leistbares
Wohnen ermöglichen. Hohe Hürden bei der Antragstellung verhindern
jedoch, dass Menschen die nötige Unterstützung bekommen. Ein
Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt nun: Die
Nachbarbundesländer Salzburg, Niederösterreich und Steiermark sind
weitaus bürgerfreundlicher bei dieser wichtigen sozialen Leistung.
Die AK Oberösterreich bekräftigt ihre Forderungen für leistbares
Wohnen.

Die Wohnbeihilfe unterstützt Menschen mit niedrigen Einkommen bei der
Miete. Sie ist ein direkter Zuschuss des Landes Oberösterreich. Damit
soll Wohnen leistbar bleiben. Dazu gibt es jedoch viele Bedingungen
und die Berechnung ist kompliziert. Dass das nicht so sein muss,
zeigen die Nachbarbundesländer Salzburg, Niederösterreich und
Steiermark auf. Bürgerinnen und Bürger können dort sowohl die Höhe
der Wohnbeihilfe online vorausberechnen, als auch beantragen. „Die
Hürden bei der Antragstellung in Oberösterreich verhindern, dass
Menschen die nötige Unterstützung bekommen“, sagt AK-Präsident
Andreas Stangl.

In Salzburg um ein Drittel mehr Wohnbeihilfe
Dazu kommt: In Oberösterreich betrug die im Jahr 2025
durchschnittlich ausgezahlte monatliche Wohnbeihilfe rund 201 Euro,
in Salzburg hingegen rund 264 Euro. Damit liegt die Wohnbeihilfe in
Salzburg gut um ein Drittel über der Wohnbeihilfe in Oberösterreich.
Somit verwundern die Zahlen des AK Wohnzufriedenheitsindex kaum. So
kritisiert jede:r Zweite (51 Prozent) die Höhe der Beihilfe, 42
Prozent die Verständlichkeit der Regeln und 40 Prozent die Gestaltung
der Antragsformulare.

Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich
Damit sich mehr Menschen mit niedrigem Einkommen eine Wohnung leisten
können, fordert die AK, die Wohnbeihilfe an die Realität anzupassen.
Dazu fordert sie konkret:

– Zugangswege anpassen: Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich auch
im Jahr 2026 nicht online beantragbar. Die AK fordert eine
kundenfreundliche Möglichkeit, die Wohnbeihilfe digital
vorauszuberechnen und zu beantragen. Zusätzlich soll die Zahl der
einzureichenden Unterlagen reduziert werden.

– Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe: Gegen einen Bescheid in
Zusammenhang mit der Wohnbeihilfe kann in Oberösterreich kein
Rechtsmittel eingelegt werden. Die AK fordert, einen Rechtsanspruch
auf die Wohnbeihilfe auch in Oberösterreich einzuführen, so wie es
ihn bereits in Wien gibt.

– Werte anpassen: Zusätzlich soll der Quadratmeterpreisdeckel von 8
auf 10 Euro angehoben, die maximale Bezugshöhe auf 400 Euro, die
förderbare Nutzfläche auf mindestens 50 Quadratmeter für eine Person
bzw. 70 Quadratmeter für zwei Personen und der maximal anrechenbare
Wohnaufwand von 3,7 Euro auf 5 Euro pro Quadratmeter angepasst
werden.