Klarstellung der Vorsitzenden der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen

Graz (OTS) – Beatrix Karl, Vorsitzende der Rektorinnen- und
Rektorenkonferenz der
österreichischen Pädagogischen Hochschulen: “Als Vorsitzende der
Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen
Hochschulen weise ich die vom abberufenen Rektor Erwin Rauscher und
einigen Lehrenden der PH NÖ erhobenen Behauptungen und
Unterstellungen entschieden zurück. Das für die Lehrenden an den
Pädagogischen Hochschulen geltende Dienstrecht sieht explizit vor,
dass neben Lehre und Forschung unter anderem auch die Mitwirkung an
Organisations- und Verwaltungsaufgaben zu den Dienstpflichten der
Hochschullehrpersonen zählt. Bei gutem Hochschulmanagement ist es
ohne weiteres möglich, dass all diese Tätigkeiten in der Dienstzeit
erbracht werden, sodass ihre Abgeltung durch das Gehalt erfolgt.
Einer zusätzlichen Abgeltung durch Fake-Lehrveranstaltungen bedarf es
keinesfalls! Mir ist auch nicht bekannt, dass dies an einer anderen
Pädagogischen Hochschule außer der PH NÖ jemals so praktiziert wurde.
Dh bei korrektem Vollzug des Dienstrechts braucht es keine
rechtswidrigen und kostspieligen „Hilfskonstrukte“!”