Wien (OTS) – – Jährliche Absolvent:innenzahl stieg um 91 %
– Unbesetzte Stellen gingen um 75 % zurück
– Gesetzliche Präventionszeiten sollen unverändert bleiben
Viele Jahre war die Unterversorgung Österreichs mit
Arbeitsmediziner:innen ein schwerwiegendes Problem in vielen
Betrieben, da sie hier ihre gesetzlichen Pflichten und somit die
Gesundheitsversorgung der Arbeitnehmer:innen oftmals nicht mehr
ausreichend bedienen konnten.
Nun gibt die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und
Prävention (AAMP) vorsichtig Entwarnung: Denn eine aktuelle Studie
der Akademie zeigt eine deutliche Verbesserung der
Versorgungssituation. Steigende Ausbildungszahlen, eine höhere
Übertrittsrate der Absolvent:innen in eine arbeitsmedizinische
Tätigkeit („nachhaltige Versorgungswirksamkeit“) sowie die ergänzende
Einbindung des Arbeitsmedizinischen Fachdienstes (AFa) haben die
Versorgungskapazitäten deutlich erhöht. Fehlten früher rund 530
Arbeitsmediziner:innen, konnte diese Lücke auf nunmehr 135 offene
Stellen berechnet werden – ein Rückgang um 75 %.
Die Studie der AAMP zeigt deutlich: Zwischen 2020 und 2025
stiegen sowohl die Ausbildungszahlen als auch die nachhaltige
Versorgungswirksamkeit markant an. Die Zahl der jährlich
abgeschlossenen Arbeitsmedizin-Ausbildungen erhöhte sich von
durchschnittlich 59 pro Jahr 2019/20 auf 111 pro Jahr 2021–2025 – ein
kräftiges Plus von 91 %. Gleichzeitig stieg die Nachhaltigkeitsquote
von 51 % im Jahr 2020 auf aktuell 63 %. Zudem leisten
Arbeitsmediziner:innen heute im Durchschnitt 12 % mehr
Präventionsstunden.
Diese Entwicklung fußt auf einer mehrgleisigen Strategie, die
auch in Zukunft verfolgt werden soll: Neben Maßnahmen, um das
Berufsbild attraktiver zu machen und damit neue Interessent:innen zu
gewinnen, setzt die AAMP auf die laufende Modernisierung und
praxisorientierte Weiterentwicklung der Ausbildung. DDr. Karl
Hochgatterer, MSc, Präsident der AAMP, erklärt dazu: „Entscheidend
für eine nachhaltige Versorgung ist nicht nur, mehr Ärztinnen und
Ärzte für die Arbeitsmedizin zu gewinnen. Wir müssen sie auch auf
eine langfristige Tätigkeit in diesem Berufsfeld optimal
vorbereiten.“ Ergänzt wird diese Strategie durch die Einbindung des
Arbeitsmedizinischen Fachdienstes (AFa), wo Personen mit einer
separaten fachspezifischen Ausbildung definierte Aufgaben übernehmen
und die Arbeitsmediziner:innen gezielt entlasten.
Hochgerechnet sind derzeit rund 1.020 Arbeitsmediziner:innen in
Österreich aktiv. Ergänzt wird die Versorgung durch rund 175
versorgungswirksame Personen im AFa. Unter Berücksichtigung der
aktuell von AFa geleisteten Präventionszeiten verbleibt somit ein
rechnerischer Bedarf von rund 135 zusätzlichen Arbeitsmediziner:innen
*. Die Studie untersuchte zudem die häufigsten Motive für die
Teilnahme an der Arbeitsmedizin-Ausbildung: Die Teilnehmer:innen
gaben dafür vor allem das Interesse an präventiver Arbeit und die
Suche nach einem zweiten beruflichen Standbein an. Auch die
Verdienstmöglichkeiten werden zunehmend als attraktiver Faktor für
eine arbeitsmedizinische Tätigkeit wahrgenommen. Aspekte wie
fachliche Vielseitigkeit sowie die gute Planbarkeit und Flexibilität
der Tätigkeit sind weitere oft genannte Argumente, in die Ausbildung
einzusteigen. Bleibt es bei den aktuellen Teilnehmer:innenzahlen
sowie der erhobenen Versorgungswirksamkeit und unveränderten
gesetzlichen Rahmenbedingungen, so kann die rechnerische
Versorgungslücke nach den vorliegenden Berechnungen bis 2029
geschlossen werden.
„Diese Ergebnisse zeigen, dass die von uns gesetzten Maßnahmen
zur Sicherung der arbeitsmedizinischen Versorgung spürbar greifen“,
so DDr. Karl Hochgatterer, MSc. „Aus Sicht der AAMP gibt es daher
derzeit keinen versorgungsbezogenen Grund, die gesetzlich
vorgesehenen Präventionszeiten zu reduzieren. Im Gegenteil: Es ist
entscheidend, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen, um
Ärztinnen und Ärzte für die Arbeitsmedizin zu gewinnen, ihnen eine
zeitgemäße und praxisorientierte Ausbildung zu bieten und die
arbeitsmedizinische Versorgung durch qualifizierte AFa sinnvoll zu
ergänzen.“
*Sofern die verbleibenden Präventionszeiten ausschließlich durch
Arbeitsmediziner:innen erbracht werden.
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