Städtebund diskutiert aktuelle Rechtsmaterien

Wien (OTS) – Der Rechtsausschuss des Österreichischen Städtebundes
tagt aktuell
mit seinem Vorsitzenden, dem Wiener Magistratsdirektor Dietmar
Griebler, in Kapfenberg. Schwerpunkte der Tagung der rund 45
Magistratsdirektor:innen und Stadtamtsdirektor:innen sind unter
anderem kommunale Finanzen, die Vertragsraumordnung und die
Raumentwicklung, neue Entwicklungen im Vergaberecht sowie der
Registerzugriff der Gemeinden und die Umsetzung des Once-Only-
Prinzips.

Zu Gast ist Universitätsprofessor Michael Holoubek von der
Wirtschaftsuniversität Wien, der seine Erkenntnisse zu den
verfassungsrechtlichen Vorgaben betreffend die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden präsentiert. In dem vom
Österreichischen Städtebund beauftragten Gutachten wurden im Hinblick
auf eine gesamthafte Betrachtung auch die landesgesetzlichen
Umlagensysteme einbezogen.

Mit städtebaulichen Verträgen, die seit zwei Jahren in der
Verfassung stehen, erhalten Städte mehr Gestaltungsspielraum, etwa
wenn sie Platz für einen neuen Kindergarten schaffen wollen. Dazu
betont Tamara Schöndorfer-Haslauer , Senior Researcher und
Administrative Director am Institut für Österreichisches und
Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien:
„Der Abschluss eines Raumordnungsvertrages ist im Rahmen des
Planungsermessens der Gemeinde zu berücksichtigen, er darf jedoch –
auch nach der grundsätzlichen Ermöglichung der obligatorischen
Vertragsraumordnung durch die Einführung von Art. 15 Abs. 5 B-VG –
nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage für hoheitliche Widmungen
darstellen.“

Wie der Umgang der städtebaulichen Verträge anhand des
Informationsfreiheitsgesetze zu handhaben ist, erläutert Teresa Weber
, Universitätsprofessorin und Forschungsbereichsleiterin
Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Wien: „Mit der
Informationsfreiheit ist Transparenz auch bei der Vertragsraumordnung
stärker in den Fokus gerückt. Raumordnungsverträge werden vielfach
von allgemeinem Interesse und daher grundsätzlich proaktiv zu
veröffentlichen sein. Für Gemeinden kommt es entscheidend darauf an,
Transparenz und Vertraulichkeit im konkreten Einzelfall sorgfältig
gegeneinander abzuwägen.“

Diskutiert wurde auch der neue Vorschlag der Europäischen
Kommission zum Vergaberecht. Dazu bringt sich der Österreichische
Städtebund in die gesamtösterreichische Stellungnahme ein; kommunale
Forderungen betreffen die Inhouse-Vergabe und die interkommunale
Zusammenarbeit.

Dazu Florian Hüttner , Bereichsleiter Operative Beschaffung &
Kundenmanagement der Bundesbeschaffung GmbH. (BBG): „Die öffentliche
Beschaffung steht vor möglichen tiefgreifenden Veränderungen. Die BBG
greift diese Entwicklungen frühzeitig auf, entwickelt ihr Portfolio
konsequent weiter und schafft gemeinsam mit ihren Partner:innen
einfache, rechtssichere und praxistaugliche Lösungen für öffentliche
Auftraggeber:innen.“

Gerhard Weiner , Leiter des Aktionsplans für eine nachhaltige
öffentliche Beschaffung (naBe) der BBG: „Beschaffung darf nicht auf
den Einkaufspreis reduziert werden, sondern ist als strategischer
Hebel zu nutzen: Lebenszykluskosten machen langfristige Einsparungen
und Umwelteffekte sichtbar und helfen Kommunen, Klima-, Budget- und
Beschaffungsziele zu verbinden. Der Aktionsplan Nachhaltige
Öffentliche Beschaffung (naBe) unterstützt dabei mit Know-how sowie
Kriterien und Werkzeugen für die Praxis.“

Besprochen wurde auch die Beschleunigung von behördlichen
Verfahren durch Registerverschneidungen. So werden in Graz
beispielsweise die sozial gestaffelten Kindergartenbeiträge durch
Zugriffe auf die Einkommensdaten erhoben.

Dazu Ronald Sallmann , Geschäftsführer der IT-Kommunal: „Ein
zentraler Zugriff auf die Register des Bundes für viele Städte und
Gemeinden, wie dies beispielsweise beim Online-Formularservice
„amtsweg.gv.at“ der Fall ist, entlastet die Kommunen nicht nur von
der komplexen technischen Herausforderung, sondern birgt auch
beträchtliches Zeiteinsparungspotential in der konkreten Anwendung.“

Weitere Themen waren unter anderem das EU-Beihilfenrecht, der
mehrjährige EU-Finanzrahmen, aktuelle Entwicklungen der
Reformpartnerschaft und Anforderungen der Krisenkommunikation.

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger und der Vorsitzende
des Städtebund-Rechtsausschusses Magistratsdirektor Dietmar Griebler
betonen abschließend: „Bei all diesen Themen zeigt sich, wie wichtig
der Austausch unter den Städten und mit seinen Expert:innen ist. Der
Städtebund dient dabei als wertvolle Plattform.“

Der Österreichische Städtebund ist die in der Verfassung
verankerte Interessenvertretung und eine starke Stimme für Städte und
größere Gemeinden in Österreich. Aktuell sind es 266
Mitgliedsgemeinden. Zwei Drittel der Menschen in Österreich leben in
Städten und Stadtregionen. Auch 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden
sich in Städten. Mehr Info unter: www.staedtebund.gv.at