Bischöfin zum Weltflüchtlingstag: Flüchtlingsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

Wien (OTS) – Der Schutz von Menschen auf der Flucht und das Recht,
Asyl zu suchen,
seien „ein Testfall für die Achtung der Menschenwürde und für den
Wert, dem wir einem Menschenleben beimessen“, betonen die Bischöfin
der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Cornelia Richter, und
die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser,
anlässlich des Weltflüchtlingstags. Denn beim Flüchtlingsschutz gehe
es um das Leben von Menschen: „Menschen, die Schutz vor Verfolgung
suchen, dürfen nicht an geschlossenen Grenzen abgewiesen und nicht in
Folter, Gewalt oder Tod zurückgeschickt werden. Das garantiert die
Genfer Flüchtlingskonvention seit 75 Jahren. Diese Garantie hat
unzählige Menschenleben gerettet.“

Diakonie und Evangelische Kirche A.B. fordern ein klares
Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention, deren Verabschiedung
sich heuer zum 75. Mal jährt. Die Genfer Flüchtlingskonvention gieße
in moderne völkerrechtliche Regelungen, was schon in der Bibel
verankert ist: Das Recht soll dem Schutz der Fremden dienen. „Dieser
ethische Grundsatz ist auch heute leitend für unsere Kirche“, erklärt
Bischöfin Richter. Sie kritisiert die Verschiebung in der
Ausgestaltung des Asylrechts weg von Schutz von Menschen auf der
Flucht hin zu Abschottung als „Bruch mit unseren christlichen und
gesellschaftlichen Werten. Unsere Werte – Schutz von Leib und Leben,
Sicherheit, Freiheit, Familie – können wir nur leben, wenn wir sie
auf alle gleichermaßen anwenden. Auch die Herkunft eines Menschen
darf daran nichts ändern“, betont die Bischöfin und verweist auf
Artikel 1 der Kirchenverfassung, demzufolge die Evangelische Kirche
A.B. „in ihrem Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten
und für sie einzutreten“ habe: „Die Bedeutung, welche die
Evangelische Kirche dabei dem Flüchtlingsschutz beimisst, zeigt sich
auch an der hohen Zahl der Resolutionen zum Thema Flucht und Asyl,
die von der Synode, dem obersten Gremium der Evangelischen Kirche,
verabschiedet wurden“, so Richter.

Zwtl.: Genfer Flüchtlingskonvention ist Schutzauftrag für die
Gegenwart

„Die Genfer Flüchtlingskonvention ist entstanden aus dem Wissen,
was geschieht, wenn Menschen auf der Flucht keinen Schutz finden. Sie
ist keine bloß historische Errungenschaft, sondern ein konkreter
Schutzauftrag für die Gegenwart. Wer Schutzsuchenden den Zugang zu
einem fairen Asylverfahren verwehrt, rüttelt an den Grundfesten von
Menschenwürde und Rechtsstaat. Österreich muss seiner humanitären
Tradition und seiner völkerrechtlichen Verantwortung gerecht werden“,
sagt Diakonie-Direktorin Moser.

„ Als Kirche und Diakonie erinnern wir daran, dass der Schutz von
Menschen in Not nicht verhandelbar ist. Europa und Österreich müssen
Orte bleiben, an denen Menschen nicht abgewehrt, sondern gehört und
geschützt werden . Zugleich braucht es konkrete, politisch gewollte
Maßnahmen, um Geflüchteten einen schnellen Zugang zum Erlernen der
deutschen Sprache, zu Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt
zu ermöglichen. Das gilt besonders für die konstruktive Begleitung
minderjähriger Geflüchteter“, so Richter und Moser unisono.

Zwtl.: Gewalt an den europäischen Außengrenzen

Während die Genfer Flüchtlingskonvention Schutz garantiert, zeigt
sich an Europas Grenzen vielfach das Gegenteil. Rechtswidrige
Pushbacks, Gewalt gegen Schutzsuchende und Praktiken, durch die
Menschen daran gehindert werden, überhaupt einen Asylantrag zu
stellen. Seit Jahren unterstützt die Diakonie unter anderen ein
Projekt in Bosnien (Bihac, nahe dem Camp in Lipa), das hilft,
Menschen aufzufangen und notzuversorgen, die Pushbacks an der
kroatischen Südgrenze erlebt haben, und denen alles genommen wurde.