St. Pölten (OTS) – Im Bezirk Zwettl wurde am Dienstag ein männlicher
Wolf erlegt,
nachdem er sich einem bewohnten Gebäude genähert hat und nur schwer
vergrämt werden konnte. Vor dieser Maßnahme wurde im betroffenen
Revier ein Wolf in den letzten Wochen mehrmals gesichtet. Die
Entnahme des Wolfes wurde dem Land Niederösterreich innerhalb der
vorgesehenen Frist gemeldet und eine Begutachtung durch
Sachverständige des Landes erfolgte umgehend. Weitere Ergebnisse
werden die genetischen Untersuchungen bringen.
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf hält dazu fest: „Wenn sich
Problemwölfe bei uns Siedlungen oder bewohntem Gebäude nähern und
damit die Sicherheit der Menschen bedrohen, dann dürfen sie natürlich
vertrieben, vergrämt und erlegt werden. Denn die Regelungen zum
Management von Wölfen dient der Sicherheit von Menschen und Nutz- und
Haustieren vor problematischen Wolfsannäherungen.“
Die NÖ Regelungen zum Wolfsmanagement wurden im Jänner dieses
Jahres einstimmig von ÖVP, FPÖ und SPÖ in der Landesregierung an den
geänderten Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie der EU angepasst.
Für weitere Rückfragen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv.
Dr. Stephan Pernkopf, T: +43 2742 9005 – 12704, M: +43 676 812 15283,
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