Wien (OTS) – Am 15. März 2026 ist wieder der „Welttag für
Konsumentenrechte“.
„Dieser Tag ist ein Anlass Bilanz zu ziehen über Fortschritte im
Verbraucherschutz und Forderungen für die Zukunft zu stellen,“ sagt
Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV).
Die Bilanz der Bundesregierung in Sachen Fortschritte im
Verbraucherschutz fällt negativ aus:
– Die Bundesregierung hat im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (
ElWG) – in Übergangsbestimmungen versteckt – für den Fall, dass zu
einem Unternehmen bereits ein rechtskräftiges Urteil über eine
Verbandsklage oder ein rechtswirksamer Vergleich vorliegt – ein
Verbot einer weiteren Verbandsklage vorgesehen. Genau hier hätte man
aber dann zB in Folge (weiteren) Schadenersatz für Betroffene in Form
einer Abhilfeklage erreichen können.
Weiters muss die Form von Preisänderungen nicht mehr vereinbart
werden, sondern es gibt für die E-Wirtschaft eine gesetzliche
Ermächtigung dazu. Während Preiserhöhungen sofort zulässig sind,
müssen Senkungen erst binnen 6 Monaten erfolgen. Überhöhte Preise
fallen nicht weg, sondern werden auf das zulässige Maß reduziert.
„Diese Regelung des ElWG ist eklatant EU-rechtswidrig. Die
Bundesregierung betreibt eine „Wünsch-Dir-Was“-Politik gegenüber der
E-Wirtschaft . Der PR-Schmäh „Billiger-Strom-Gesetz“ verschleiert den
Inhalt des Gesetzes“ , kritisiert Holzinger.
– Im Mietrecht hat die Bundesregierung den § 6 Abs 2 Z 4
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) defacto außer Kraft gesetzt. Das
Verbot einer Preiserhöhung innerhalb von 2 Monaten nach
Vertragsabschluss wurde auf Dauerschuldverhältnisse mit der Dauer von
2 Monaten reduziert. Solche Verträge gibt es in der Praxis nicht.
„Das ist eine reine Anlass-Gesetzgebung im Interesse gewerblicher
Vermieter wie Versicherungen, Banken, Immobiliengesellschaften,“
ärgert sich Holzinger.
– Rund um Verbandsklagen droht im Rahmen einer Reform des Gesetzes
gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) seitens der Wirtschaft das Verbot,
die Begehren auf Urteilsveröffentlichung in Geld abzulösen.
„Damit würde sich die Wirtschaft ein Eigentor schießen, denn dann
müssten Urteile in Verbandsklagen immer in Zeitungen – oft sehr
kostenintensiv österreichweit – und auf Unternehmenswebsites
veröffentlicht werden, was kleinere Unternehmen aufgrund hoher Kosten
in Nöte bringen könnte. Eine Vereinbarung über eine Ablöse der
Veröffentlichung bringt für den Unternehmer eine finanzielle
Erleichterung und für kleinere Verbraucherorganisationen ohne
staatliche Millionenförderungen eine Möglichkeit einen
Prozesskostenfonds aufzubauen, um wiederum Menschen unterstützen zu
können, die sich sonst keine Klagen bei erlittenem Unrecht leisten
könnten,“ sagt Holzinger.
Der VSV fordert von der Bundesregierung:
– Eine Gewinnabschöpfung von finanziellen Vorteilen, die durch
gesetzwidriges Verhalten erzielt werden konnten, ähnlich der Regelung
im deutschen UWG.
– Einen Beseitigungsanspruch im Rahmen von Unterlassungsklagen, damit
bei der Feststellung von gesetzwidrigen Klauseln ein Unternehmer
gleich im selben Urteil verpflichtet werden kann, die Folgen zu
beseitigen; konkret bei Wegfall von Klauseln etwa zu gesetzwidrigen
Entgelten (Kreditbearbeitungsgebühren) sollte das Unternehmen
verpflichtet werden, die illegalen Entgelte von sich aus an die
Kunden zurückzuzahlen.
– Einführung einer Sprungrevision bei Verbandsklagen . Nachdem in
erster Instanz der Sachverhalt geklärt wurde, sollte bei
Verbandsklagen ein Rechtsmittel zu den Rechtsfragen direkt an den OGH
ermöglicht werden. Damit würden Gerichte entlastet und Verfahren
beschleunigt.
„Konsumentenrechte dürfen nicht nur ein Papiertiger sein, sondern
müssen mit überschaubarem Aufwand auch gerichtliche durchsetzbar
sein,“ fordert Holzinger.
