VSV/Holzinger: OGH verfestigt Judikatur zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren

Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat vertreten durch
Rechtsanwalt
Mag. Haupt einen Musterprozess gegen die Unicredit Bank Austria beim
Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen!

Ein Konsument hatte zum Zweck des Ankaufes von Eigentumswohnungen
einen Kredit über rund 690.000 Euro aufgenommen und musste einmalig
rund 20.000 Euro Kreditbearbeitungsgebühr bezahlen.

Der Konsument klagte mit Unterstützung durch den VSV und
Prozessfinanzierer dP die Prozessfinanzierer GmbH die Unicredit Bank
Austria auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr. Zwei Instanzen
haben die Klage abgewiesen; der OGH dagegen sprach die Rückzahlung
zu.

Der OGH fasste zusammen: „ Eine nicht im Einzelnen ausgehandelte
Verpflichtung zur Leistung eines Zusatzentgelts, das als Spesenersatz
bezeichnet wird oder auf andere Weise erkennen lässt, dass es der
Abgeltung eines konkreten Aufwands des Unternehmens dient, ist
gröblich benachteiligend im Sinne von § 879 Abs 3 ABGB, wenn das
Entgelt den tatsächlichen Aufwand grob überschreitet.“
Das ist hier der Fall.

„Damit hat der OGH seine Rechtsprechung zu
Kreditbearbeitungsgebühren verfestigt und die Teilnehmer:innen an den
Sammelaktionen des VSV können nun auf positive Urteile oder
Vergleiche hoffen.“ freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

Damit ist durch die Judikatur inzwischen geklärt , dass:

– ein Anführen von einer Reihe von Spesen ohne klare Zuordnung eine
intransparente und damit unwirksame Klausel darstellt,

– eine Angabe von Spesen in Prozent der Kreditsumme gröblich
benachteiligend ist, da Spesen für Aufwendungen der Bank unabhängig
von der Kreditsumme sind,

– Spesen, die betraglich angeführt sind, gröblich benachteiligend
sind, wenn sie den tatsächlichen Aufwand grob überschreiten.

„Man kann sich beim VSV immer noch unter
www.verbraucherschutzverein.eu zur Teilnahme anmelden,“ sagt
Holzinger.

Service: https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/