Volksanwalt Achitz kritisiert Situation geflüchteter Kinder in Österreich sowie fehlende De-Institutionalisierung

Wien (OTS) – Im Rahmen des „Universal Periodic Review“ (UPR)
überprüft der UN-
Menschenrechtsrat regelmäßig die Menschenrechtslage in allen
Mitgliedstaaten – auch in Österreich. Auch die Volksanwaltschaft
bringt sich als das Menschenrechtshaus der Republik in diese
Staatenprüfung ein und hat einen Bericht an den UN-Menschenrechtsrat
übermittelt. „Neben Dauerbrennern wie der nicht stattfindenden De-
Institutionalisierung im Behinderungsbereich ist diesmal die Lage
geflüchteter Kinder ein großes Thema, um die sich Österreich nicht so
kümmert, wie es die Kinderrechte erfordern würden“, sagt Volksanwalt
Bernhard Achitz.

Die Volksanwaltschaft beteiligt sich am UPR auf Basis der Pariser
Prinzipien des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNO).
Menschenrechtsinstitutionen, die alle Kriterien erfüllen, wird durch
den UN-Menschenrechtsrat ein A-Status verliehen. Die
Volksanwaltschaft hat den A-Status und damit das Recht, an
Versammlungen des UN-Menschenrechtsrats teilzunehmen. Sie arbeitet
mit der Zivilgesellschaft und NGOs zusammen und wirkt an den
Staatenüberprüfungen der UNO mit.

Staatliche Obsorge für minderjährige Flüchtlinge ab dem ersten
Tag notwendig

Im aktuellen Bericht fordert die Volksanwaltschaft höhere
Tagessätze für Einrichtungen, die Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (UMF) betreuen. Achitz: „Pflegekinder und geflüchtete
Kinder sollen nicht unterschiedlich behandelt werden.“ Außerdem
spricht sich die Volksanwaltschaft für ein bundesweit einheitliches
Obsorgeverfahren für minderjährige Flüchtlinge aus. Achitz: „Es wäre
sinnvoll, wenn die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge unbegleiteter
geflüchteter Kinder übernimmt, sobald sie in Österreich angekommen
sind. Dafür braucht sie natürlich auch entsprechende Finanzierung.“
Mit Inkrafttreten des Gemeinsamen europäischen Asylsystem GEAS im
Juni 2026 ist die Übernahme der „Vertretung“ für unbegleitete Kinder
europarechtlich verpflichtend.

Auch engagiertes Personal kann Unterfinanzierung nicht wettmachen

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchen im Rahmen ihres
Mandats für die Präventive Menschenrechtskontrolle neben
Gefängnissen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen auch Einrichtungen für UMF. Regelmäßig
stellen sie fest, dass die Betreuung in vielen Einrichtungen aus
menschenrechtlicher Sicht sehr bedenklich ist. „Das Personal ist oft
sehr engagiert, aber an den strukturellen Rahmenbedingungen und der
Unterfinanzierung können auch die bemühtesten Mitarbeiter*innen
nichts ändern“, sagt Achitz.

Höherer Betreuungsbedarf, weniger Geld

Je nach Einrichtung und Bundesland werden für die Betreuung
geflüchteter Kinder nur halb so hohe Tagsätze bezahlt wie für WGs der
Kinder- und Jugendhilfe. Dass mit diesen niedrigeren Budgets keine
gleichwertige Arbeit geleistet werden kann, ist klar. Achitz: „Das
ist nicht akzeptabel, vor allem wenn man bedenkt, dass die Tagsätze
im KJH-Bereich als absolut notwendig angesehen werden, um eine
sinnvolle, menschenrechtskonforme Betreuung zu ermöglichen, die sich
am Kindeswohl orientiert.“

Besonders schlimm ist die Situation in Massenquartieren mit 60
und mehr Plätzen, die noch dazu für die Betreuung von Kindern ab
sechs Jahren und bis zu 21 Jahren zugelassen sind. Ein solches Umfeld
ist weder zeitgemäß noch menschenrechtskonform. Selbst
Behördenvertreter räumen ein, dass diese Wohnformen vor allem für
unter 14-jährige Kinder nicht geeignet sind. „Dabei bräuchten die
geflüchteten Kinder oft besonders intensive Betreuung, wenn sie von
der Flucht traumatisiert sind. Aber sie haben kaum Zugang zu
Therapien oder intensivpädagogischen Settings“, kritisiert Achitz.

Menschen mit Behinderung: Plan und Geld für De-
Institutionalisierung fehlen

Im Bereich Menschen mit Behinderungen fordert die
Volksanwaltschaft, dass alle Verantwortlichen der Länder sowie des
Bundes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gemeinsam
eine verbindliche Strategie für die De-Institutionalisierung
ausarbeiten. „Menschen mit Behinderung haben das Recht, möglichst
selbstbestimmt zu leben, das schließt auch die freie Wahl des
Wohnorts ein. Bund und Länder haben aber weder konkrete Pläne für
eine Strategie oder einen Zeitplan vorgelegt, noch wurde dafür Geld
bereitgestellt. Und immer wieder bekommt man den Eindruck, dass sich
die Länder nicht an die UN-BRK gebunden fühlen, weil sie ja vom Bund
unterzeichnet wurde und nicht von ihnen selbst“, kritisiert
Volksanwalt Achitz.

Download Schattenbericht der Volksanwaltschaft an den UN-
Menschenrechtsrat:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/AOB_Shadow_Rep-
ort_UPR_4_Cycle_Final_bf.pdf

UPR Monitoring-Tool

In einer Wissenschaftskooperation haben die Österreichische Liga
für Menschenrechte und die Volksanwaltschaft ein Online-Monitoring-
Tool entwickelt, das mit ein paar Mausklicks zeigt, wo Österreich in
Sachen Menschenrechte säumig ist. Und es zeigt, dass dabei enormer
Handlungsbedarf besteht.