Wien (OTS) – In den vergangenen Wochen setzte der Verfassungsschutz
in ganz
Österreich eine Vielzahl konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung des
islamistischen Extremismus und Terrorismus um. Die gezielte Aktion
der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und der
Landesämter Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) diente der
nachhaltigen Schwächung der islamistischen Netzwerke innerhalb des
Bundesgebiets durch daraus resultierende Erkenntnisse und
Ermittlungen. Insgesamt wurden im Schwerpunktzeitraum sechs Personen
im Auftrag der Staatsanwaltschaften festgenommen und 14
Hausdurchsuchungen durchgeführt. Darüber hinaus setzte der
Verfassungsschutz bewusst Präventivmaßnahmen durch
Gefährderansprachen bzw. Meldeverpflichtungen.
„Der Kampf gegen den islamistischen Extremismus zählt zu den
absoluten Schwerpunkten der sicherheitspolizeilichen Arbeit. In den
vergangenen Wochen wurden daher einmal mehr – in enger Kooperation
mit der Justiz – zahlreiche Maßnahmen gesetzt. Der Verfassungsschutz
– die DSN und die Landesämter Staatsschutz und Extremismusbekämpfung
– geht konsequent gegen jede Form von Extremismus – bereits im
Anfangsstadium – vor. Mein Dank gilt allen beteiligten
Verfassungsschützern und Polizisten. Extremisten werden mit allem
Nachdruck zum Schutz unserer Demokratie bekämpft“, betont
Innenminister Gerhard Karner.
„Der Kampf gegen Extremismus und Terrorismus hat für uns oberste
Priorität. Der ‚Joint Action Day‘ zeigt dabei deutlich, wie wichtig
die Zusammenarbeit zwischen Justizanstalten, Staatsanwaltschaften und
den Sicherheitsbehörden ist. Ich danke allen beteiligten Kolleginnen
und Kollegen für ihren unermüdlichen Einsatz im Dienste der
Sicherheit unserer Bevölkerung“, ergänzt Justizministerin Anna
Sporrer.
Staatssekretär Jörg Leichtfried betont: „Der islamistische
Extremismus ist eine der größten Bedrohungen für unser Land. Mit dem
entschlossenen und gezielten Einschreiten des Verfassungsschutzes und
der Justiz zeigen wir, dass in Österreich kein Platz für Extremismus
ist. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten und gratuliere zur
erfolgreichen Durchführung.“
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Ruf: „Der
Schwerpunktmonat zeigt, wie moderner Staatsschutz in der Praxis
funktioniert. Erkenntnisse werden zusammengeführt, Risiken bewertet
und konkrete Maßnahmen werden entschlossen umgesetzt. Entscheidend
für den Erfolg der Aktion war das enge Zusammenspiel der eingesetzten
Kräfte der Sicherheits- und Justizbehörden.“
„Aktionen wie diese sind ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen
den islamistischen Extremismus und Terrorismus, bei dem wir nicht
zuletzt aufgrund der beschleunigten Online-Radikalisierung eine
steigende Tendenz erkennen. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist
es, als Frühwarnsystem im Vorfeld mögliche Gefahren zu erkennen und
dagegen vorzugehen. Die DSN und die LSE legten diesen Schwerpunkt
gemeinsam mit den Justizbehörden gezielt zu diesem Zeitpunkt“, sagt
DSN-Direktorin Sylvia Mayer.
Gezielte Präventivmaßnahmen im islamistischen Bereich
In Vorbereitung auf den sicheren Ablauf des Eurovision Song
Contests in Wien haben die Sicherheitsbehörden, darunter die
Verfassungsschutzbehörden, zahlreiche Maßnahmen getroffen. Seit Mitte
April wurden daher über 140 Meldeverpflichtungen, mehr als 40
Gefährderansprachen sowie über 15 Sicherheitsdialoge durchgeführt.
Der Schwerpunkt lag hierbei im Raum Niederösterreich und Wien.
Schwerpunktmonat Mai: Festnahmen, Durchsuchungen und
Sicherstellungen in ganz Österreich
Nach umfangreichen Ermittlungen hat der Verfassungsschutz im Mai
einen Schwerpunktmonat im Kampf gegen den islamistischen Extremismus
gesetzt, wobei im Auftrag der Staatsanwaltschaften sechs
Festnahmeanordnungen vollzogen und 14 Hausdurchsuchungen durchgeführt
wurden. Im Zuge der unterschiedlichen Maßnahmen konnten zahlreiche
Beweismittel sichergestellt werden, darunter beispielsweise sowohl
Mobiltelefone, Datenträger und Laptops als auch Klapp- und
Kampfmesser, Schriftstücke und einschlägige Bekleidungsstücke.
Zu den festgenommenen Personen zählen fünf männliche Personen im
Alter von 14 bis 45 Jahren und eine Frau im Alter von 16 Jahren. Die
betroffenen Personen werden verdächtigt, Straftaten im Zusammenhang
mit islamistischem Extremismus und Terrorismus in Österreich begangen
zu haben, beispielsweise durch Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung, Aufforderung zu terroristischen
Straftaten, Verbreitung von IS-Propaganda und Gutheißung
terroristischer Straftaten.
Die Aktionen fanden sowohl einzeln als auch im Rahmen von
koordinierten Aktionen statt.
Koordinierte Aktion im Rahmen eines Joint Action Days
Am 27. Mai 2026 führten als Abschluss des Aktionsmonats alle neun
LSE unter Leitung und Koordination der DSN sowie der Generaldirektion
im Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen bundesweiten Joint Action
Day im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus durch.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaften konnten an diesem Tag drei
Festnahmeanordnungen und sechs Hausdurchsuchungen vollzogen werden.
Zudem hat der Verfassungsschutz zehn Gefährderansprachen und drei
Sicherheitsdialoge durchgeführt. In den Justizanstalten kam es
zeitgleich ebenso zu Maßnahmen. Seitens der Generaldirektion im BMJ
wurden im Rahmen des am 27. Mai 2026 koordinierten Joint Action Days
zahlreiche Haftraumdurchsuchungen bei nach dem
Terrorbekämpfungsgesetz inhaftierten Personen in den österreichischen
Justizanstalten durchgeführt.
Seitens der Sicherheitsbehörden waren im Schwerpunktmonat
Beamtinnen und Beamte der DSN, aller LSE, des Einsatzkommandos Cobra
sowie Kräfte der Landespolizeidirektionen im Einsatz. Die Ergebnisse
der Durchsuchungen im Schwerpunktmonat werden aktuell gesichtet und
ausgewertet.
Informationen zum Umgang mit Verdachtsfällen sowie bei Hinweisen
zu einer möglichen Radikalisierung finden sich auf der Website der
DSN unter https://www.dsn.gv.at/217/ . Dort ist auch die Meldestelle
Extremismus und Terrorismus verlinkt, wo extremistische Inhalte
gemeldet werden können: https://www.dsn.gv.at/402/
