Trotz einvernehmlicher Auflösung: AK musste um die Abfertigung einer Angestellten kämpfen

Linz (OTS) – Fast 39 Jahre lang hatte eine Angestellte aus Ried im
Innkreis im
gleichen Betrieb gearbeitet, als sie sich mit ihrem Chef auf eine
einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses verständigte.
Damit standen ihr zwölf Monatsentgelte an Abfertigung zu. Die bekam
sie aber erst, nachdem die Arbeiterkammer mehrfach beim Unternehmen
interveniert hatte.

Nach 39 Jahren endete das Arbeitsverhältnis einer Angestellten aus
dem Innviertel durch eine einvernehmliche Auflösung. Somit standen
ihr zwölf Monatsgehälter an Abfertigung zu.

Der Arbeitgeber erstellte die Endabrechnung, auf der auch offenes
Gehalt, anteilige Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung für
nicht verbrauchten Urlaub ausgewiesen waren. Bezahlt hat er diese
Ansprüche jedoch nicht. Daher wandte sich das AK-Mitglied an die
Arbeiterkammer. Diese intervenierte beim Unternehmen und erinnerte es
an die offenen Ansprüche. Daraus resultierte ein intensiver
Schriftverkehr. Die AK blieb hartnäckig und bestand darauf, dass ihr
Mitglied zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kommt. Letztlich konnte sie
das Unternehmen unter Androhung einer Klage davon überzeugen, dass
dieses seine Schuld bei der ehemaligen Mitarbeiterin beglich. Die
Frau bekam – in Raten und nach weiteren Interventionen – rund 80.000
Euro nachbezahlt.

„ Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, die Rechtsberatung der
Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. Und selbst wenn sich
Arbeitgeber beharrlich weigern, Ansprüche zu begleichen, bleiben wir
hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht “, sagt
AK-Präsident Andreas Stangl.