Wien (OTS) – Die Österreichische Tierärztekammer spricht sich ganz
klar gegen die
aktuell zunehmenden Angebote von unprofessionellen Zahnreinigungen
bei Hunden und Katzen aus. „Die wachsende Zahl vermeintlich
angebotener, sogenannter professioneller Zahnreinigungen durch nicht-
tierärztliche Anbieter*innen ist besorgniserregend. Diese Personen
verfügen oftmals nicht einmal über die medizinischen Grundlagen,
geschweige denn über die notwendigen Qualifikationen,“ macht
Tierärztekammer-Präsident Kurt Frühwirth aufmerksam.
Die tierärztliche Zahnheilkunde umfasse weit mehr als nur die
Entfernung von Zahnstein. Sie beinhalte eine umfassende Anamnese,
klinische und orale Untersuchung, bildgebende Diagnostik, Prävention
sowie die Behandlung von Erkrankungen der gesamten Maulhöhle und des
Kopf-Hals-Bereiches.
Diese Tätigkeiten erfordern fundierte Kenntnisse in Anatomie,
Physiologie und Pathologie sowie ein Verständnis für systemische
Zusammenhänge mit Allgemeinerkrankungen. Daher zählen sie zu den
vorbehaltenen Tätigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 Tierärztegesetz (TÄG).
„Besonders häufig treten Erkrankungen des Zahnhalteapparates –
insbesondere Parodontitis – auf. Unbehandelt können diese zu
Schmerzen, Zahnverlust und schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen.
Ein Schwerpunkt tierärztlicher Arbeit liegt daher in der Prävention
und frühzeitigen Behandlung solcher Erkrankungen“, betont Frühwirth,
der selbst seit mehr als 30 Jahren praktizierender Tierarzt ist.
Zwtl.: Zahnpflege durch Tierhalter*innen ist ein wichtiger Beitrag
zur Gesundheit
Die häusliche Zahnpflege – insbesondere regelmäßiges Zähneputzen
– sei ein wichtiger Beitrag zur Prophylaxe. Problematisch hingegen
sei jedoch der Einsatz frei erhältlicher rotierender Scaler oder
hochfrequenter Ultraschallgeräte. „Eine unsachgemäße Anwendung kann
zu Verletzungen, Zahnschmelzschäden und erheblichen gesundheitlichen
Risiken führen. Zudem entsteht der irreführende Eindruck, eine
tierärztliche Behandlung könne dadurch ersetzt werden. Derartige
Geräte und Anwendungen gehören ausschließlich in die Hände von
praktizierenden Tierärzt*innen“, macht Frühwirth deutlich.
Die unqualifizierten Angebote durch gewerbliche Anbieter*innen
von Zahnreinigungen bei Tieren sind aus mehreren Gründen
problematisch: Sie sind gesetzeswidrig , da die Entfernung von
Zahnstein und andere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in
Österreich ausschließlich Tierärzt*innen vorbehalten ist.
Weiters bergen sie Gesundheitsrisiken , denn unsachgemäße
Methoden können den Zahnschmelz schädigen, Schmerzen verursachen und
Erkrankungen verschleiern.
Ein weiterer Kritikpunkt ist auch die irreführende Werbung: Viele
Angebote sind bewusst an die medizinische Zahnreinigung beim Menschen
angelehnt, die dort ausschließlich Zahnärzt*innen und qualifiziertem
Fachpersonal vorbehalten ist.
Das Bewerben von angeblich „professionellen“ und „narkosefreien“
Zahnreinigungen bei Tieren suggeriert medizinische Sicherheit, bietet
diese jedoch nicht. Weder erfolgt eine systemische Abklärung noch
eine fachgerechte Prävention. Die Zahngesundheit ist ein wesentlicher
Bestandteil des Tierwohls. Zahnprobleme und Schmerzen bleiben bei
Tieren häufig unbemerkt und können nur durch fachliche Kompetenz,
individuelle Diagnostik und medizinisches Handeln erkannt und
behandelt werden.
„Eine korrekte und professionelle Zahn- bzw. Maulhöhlenhygiene
ist ausschließlich in tierärztlichen Händen möglich – in einer Praxis
oder Klinik, unter Anästhesie und nach sorgfältiger Vorbereitung
inklusive klinischer Untersuchung, Labor- und bildgebender
Diagnostik. Angebote durch Dritte ohne tierärztliche Qualifikation
sind entweder rein kosmetisch oder greifen unzulässig in den
Tierärztevorbehalt ein – damit sind sie rechtswidrig. Weiters stellen
sie ein erhebliches Risiko für das Tierwohl und die Tiergesundheit
dar,“ erklärt Frühwirth abschließend.




