Hamburg (OTS) – Am 11. März 2026 veröffentlichte das slowakische
Nachrichtenportal
Dennik N ( https://dennikn.sk ) einen Artikel über die angeblichen
Bemühungen der slowakischen Regierung, zwei russische
Staatsangehörige von der EU-Sanktionsliste streichen zu lassen. Der
Artikel enthielt eine ausführliche Passage über unserem Mandanten,
Herrn Alischer Burchanowitsch Usmanow.
Mit Schreiben vom 12. März 2026 wurde Dennik N zur Vermeidung
gerichtlicher Schritte aufgefordert, eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben.
„Die Veröffentlichung des Artikels erfolgte am Vortag der
Entscheidung der EU Kommission über die Verlängerung der Sanktionen.
Der Artikel wirkt, als hätten dessen Autoren besonderen Wert darauf
gelegt, sämtliche bisher von Gerichten als rechtswidrig erachteten
Tatsachenbehauptungen in einem einzigen Text unterzubringen“, sagt
Usmanows Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel.
Der Artikel enthielt ein Dutzend solcher Äußerungen über Alischer
Usmanow, wenngleich genau diese Behauptungen seit Jahren reihenweise
untersagt, zurückgenommen, gelöscht oder korrigiert werden. Das
Landgericht Hamburg untersagte entsprechende Aussagen unter anderem
gegenüber dem Kurier, Forbes Media LLC, der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung, dem Tagesspiegel und RTL. Strafbewehrte
Unterlassungserklärungen unterzeichneten unter anderem Il Tempo, die
Wiener Zeitung, der Norddeutsche Rundfunk, die WirtschaftsWoche und
die Basler Zeitung und viele mehr. Weitere Rücknahmen, Korrekturen
oder Gegendarstellungen erfolgten durch La Repubblica, den Corriere
della Sera und OCCRP.
„Wer unter diesen Umständen dieselben Behauptungen erneut
publiziert, dokumentiert nicht Recherche, sondern grobe
publizistische Sorgfaltslosigkeit“, so Steinhöfel weiter.
Wenn die Europäische Union laut Medienberichten aktuell über die
rechtliche Tragfähigkeit von Sanktionen gegen einen anderen EU-Bürger
berät, kann sie Herrn Usmanow nicht diskriminieren und sich so
verhalten, als spielten die zahlreichen zu dessen Gunsten ergangenen
gerichtlichen Entscheidungen europäischer Gerichte keine Rolle. Gegen
zahlreiche Publikationen, die den Sanktionsvorwürfen zugrunde liegen,
liegen Verbote, Unterlassungserklärungen, Gegendarstellungen und
Korrekturen vor. Gerade die Forbes-Entscheidung des Landgerichts
Hamburg aus Januar 2024 betrifft einen Vorwurf, den der Rat
unverändert in seine Begründung übernommen hat. Ein Rechtsstaat, der
solche Urteile ignoriert, beschädigt die eigene Glaubwürdigkeit. Herr
Usmanow ist Ehrenbürger einer italienischen Gemeinde, The Sunday
Times führte ihn 2021 als großzügigsten Spender ihrer Giving List,
und die gegen ihn in Deutschland geführten Strafverfahren wurden
eingestellt, die Unschuldsvermutung besteht fort. Die Aufhebung der
gegen ihn gerichteten Sanktionen ist deshalb auch eine Frage der
Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat.
Hintergrund:
In den Jahren 2023-2025 erwirkten wir für Herrn Usmanow und seine
Familienangehörigen 18 gerichtliche Verbote sowie 102
Unterlassungserklärungen von Medien weltweit, setzten die Löschung
hunderter falscher Artikel und Links durch und sorgten für die
Korrektur von insgesamt mehr als 2.000 Veröffentlichungen. Herr
Usmanow gewann Verfahren gegen das US-Magazin Forbes, den
Tagesspiegel, den österreichischen Kurier sowie große deutsche
Rundfunkanstalten wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk.
Im April 2025 löschte der Münchner Merkur 15 Artikel über
Alischer Usmanow. Einige dieser Artikel waren Auslöser für
Ermittlungen gegen Herrn Usmanow in Deutschland und wurden im
Sanktionsdossier des Rates der EU gegen Herrn Usmanow erwähnt. Ebenso
löschte oder überarbeitete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 36
ihrer fehlerhaften Artikel, die irische Publikation EU Reporter
entfernte zeitgleich 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website.
Im Februar 2025 informierte Deutschlands führende
Nachrichtenagentur dpa ihre nationalen und internationalen
Medienpartner über den Rückruf einer Meldung, wonach Herrn Usmanows
Schwester Eigentümerin der Yacht Dilbar sei. Dies geschah, nachdem
das Bundeskriminalamt (BKA) eine entsprechenden Aussage auf Abmahnung
löschen musste. Daraufhin wurden die Inhalte von den Websites
zahlreicher Medien entfernt, darunter der Frankfurter Allgemeine
Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Zeit, Neue Osnabrücker Zeitung u.a. Im
März 2025 war auch die Tagesschau, Deutschlands älteste und
meistgesehene Fernsehnachrichtensendung, gezwungen, ähnliche Inhalte
von ihrer Website zu entfernen.
