Produktpiraterie 2025: Zoll erfasste 3.204 Sendungen mit gefälschten Waren

Wien (PK) – 2025 beschlagnahmte der österreichische Zoll 3.204
Sendungen mit
gefälschten Waren aller Art im Gesamtwert von 12 Mio. Ꞓ. Dies
resultierte in 4.635 Verfahren. Vielfach seien bei einzelnen
Sendungen nämlich Fälschungen verschiedener Rechteinhaber betroffen
gewesen, so das Finanzministerium in seinem jüngsten Produktpiraterie
-Bericht ( III-319 d.B. ). Zudem wurden 4.012 Sendungen mit insgesamt
392.118 illegalen Medikamenten aufgegriffen, wobei hier zwischen
illegal und gefälscht rechtlich unterschieden wird.

Bei den illegalen Arzneiwaren handelt es sich laut
Finanzministerium überwiegend um Medikamente, die entgegen dem Verbot
des Arzneiwareneinfuhrgesetzes von Privatpersonen im Fernabsatz
bestellt und anschließend eingeführt wurden, sowie um geschmuggelte
Medikamente. Im Gegensatz zu den illegalen Medikamenten sei bei
gefälschten Medikamenten seit dem Jahr 2018 ein rückläufiger Trend zu
beobachten. 2025 wurde lediglich ein explizit gefälschtes Medikament
aufgegriffen und ein Verfahren gemäß EU-Produktpiraterie-Verordnung
eingeleitet. Den generellen 50 %-igen Rückgang an Produktpiraterie-
Aufgriffen im Vergleich zum Jahr davor erklärt der Bericht mit
verbesserten Kontrollverfahren der Zollbehörden, nicht zuletzt in
Kooperation mit der Österreichischen Post.

Organisierte Kriminalität steckt hinter illegalen Medikamenten

Wie schon in den Jahren davor bezeichnet das Finanzministerium
den Vertrieb von illegalen Medikamenten als besonders
besorgniserregend. Über seriös wirkende Onlineportale vermarktete
Arzneien könnten nämlich gesundheitsgefährdend sein. Aufklärung der
Bürgerinnen und Bürger sei daher das Gebot der Stunde. Als
Drahtzieher des illegalen Medikamentenhandels nennt der Bericht die
organisierte Kriminalität.

In ihrem Internetauftritt wirken gefälschte und illegale
Medikamente häufig täuschend echt, wodurch Konsumentinnen und
Konsumenten leicht in die Irre geführt werden, da nicht erkenntlich
ist, wie und mit welchen – möglicherweise gesundheitsgefährdenden –
Inhaltsstoffen die vermeintlichen Arzneien zubereitet wurden. Auch
ist die Bestellung im Internet vergleichsweise einfach: das zeige der
mit 96 % (Zeitraum 2014 – 2016) überdurchschnittlich hohe Anteil an
vom Zoll beschlagnahmten pharmazeutischen Waren, die postalisch
geliefert worden waren.

Gesundheitsrisiken bei Fälschungen

Schwerwiegende gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und
Verbraucher sehen die Behörden überdies bei folgenden Gruppen
gefälschter Waren: Spielzeug, Kinderpflegeprodukte und Bekleidung. 80
% der in der EU als gefährlich und gefälscht gemeldeten Waren sind
laut Bericht für Kinder als Endverbraucherinnen und Endverbraucher
bestimmt. Neben gefährlichen Chemikalien und Giftstoffen in den
Produkten würden auch Konstruktionsfehler und minderwertige
Materialien sowie fehlendes Verständnis für Sicherheitsvorschriften
Gefahrenquellen darstellen, so das Finanzministerium.

Auf das Titelblatt des Berichts schafften es Badeenten von einer
beschlagnahmten Sendung aus China. Ihre Ähnlichkeit mit bekannten
Comicfiguren weckte bei den Behörden im Hafen Wien den Verdacht, dass
eingetragene Schutzrechte mit der Sendung verletzt worden waren – was
sich bei der Nachprüfung bestätigte.

Internationaler Vertrieb

Hinsichtlich der Beförderungsart liegt der Postversand bei der
Anzahl der Verfahren wegen Warenfälschungen mit 91,28 % an erster
Stelle, gefolgt vom Luftverkehr (8,31%).Erklärt wird die große
Fallzahl im Postverkehr mit dem starken Internetvertrieb von
Fälschungen bei Kleidung, Schuhen oder Mobiltelefonen, die in
Kleinstsendungen übermittelt werden. Der Großteil der Plagiate wurde
aus Asien versendet und dürfte auch dort hergestellt worden sein,
heißt es im Bericht.

Eigens erwähnt der Bericht eine im Transitlager des Flughafen
Wiens sichergestellte Sendung mit insgesamt 3.719 Stück gefälschter
Waren, darunter Parfums und Kosmetikartikel, Spielzeug, Bekleidung
und Sportschuhe sowie Taschen, Uhren, Schmuck und Earphones. Durch
die Fälschungen, deren Gesamtwert bemessen an den Originalprodukten
rund 522.870 Ꞓ ausmachte, wurden die Schutzrechte von 41
verschiedenen Markenrechtsinhabern verletzt. Für das
Finanzministerium unterstreicht der Aufgriff die Wirksamkeit von
internationaler Informationskooperation und Risikoanalyse im
Transitbereich.

Fälschungen schwächen den Binnenmarkt

Das behördliche Vorgehen gegen das Inverkehrbringen von Waren,
die unerlaubt nachgebildet werden und dadurch geistige
Eigentumsrechte verletzten, ist laut Finanzministerium für das
Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung. Allein in der EU
entfallen 47 % der gesamten Wirtschaftsleistung (BIP), umgerechnet
6,4 Billionen Euro, auf schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige. Im
EU-Binnenmarkt stellen Unternehmen, die ihre Produkte urheber- bzw.
markenrechtlich geschützt haben, sogar 75 % des Handels zwischen den
Mitgliedsländern. Auf europäischer Ebene wurde daher als
Rechtsgrundlage gegen Produktpiraterie 2014 eine eigene Verordnung
erlassen, zudem verfügt Österreich seit 2020 über ein eigenes
Produktpirateriegesetz mit ergänzenden innerstaatlichen
Durchführungsvorschriften. 29,8 % der heimischen Arbeitsplätze gibt
es in schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen, die insgesamt 44,2 %
des BIP erwirtschaften. (Schluss) rei