Novelle zur Bauordnung NÖ – Berücksichtigung der Besonderheiten von Sanierung und Umbau

Wien (OTS) – Die neun Bauordnungen Österreichs sind für den Neubau
konzipiert. Die
Sanierung und der Zu- oder Umbau sind bislang nur indirekt
adressiert. Dies ändert sich in Niederösterreich durch die am
20.11.2025 im Landtag beschlossene Novelle leider nicht wesentlich.

Positiv hervorzuheben ist die Reduktion der verpflichtenden
Stellplätze. Es besteht die Möglichkeit, keine weiteren Parkplätze
trotz Flächenzuwachs des Gebäudes zur Verfügung stellen zu müssen.

Als zweiter positiver Punkt ist die Erleichterung für bestimmte
Bauausführungen im Bestand zu erwähnen. Bei Gebäuden, die vor dem
01.02.2015 bewilligt wurden, ist die aktuell gültige Bauordnung in
Teilgebieten nicht auf Bestand und Erweiterungen anzuwenden. Dies
erfolgt nur bei Vorliegen einer Bestätigung einer befugten Person.
Eine Bestätigung, die wahrscheinlich nie erteilt werden kann.

Ein wichtiger Punkt, der in dieser Novelle nicht berücksichtigt
wurde, ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Es gibt zwar
Erleichterungen, aber nur für einzelne Teilbereiche. So ist die
Herstellung von vertikalen Sonnenschutzeinrichtungen nun meldefrei,
wünschenswert ist jedoch ein beschleunigtes und vereinfachtes
Verfahren für Sanierungs- und Umbauprojekte. Diesen müsste klar der
Vorrang gegenüber Neubauprojekten gegeben werden.

Grundsätzlich ist die Novelle ein richtiger und notwendiger
erster Schritt. Neben Bauordnungsnovellen braucht es jedoch auch
klare Vereinfachungen bei den Widmungen für Bestandssanierung und –
verdichtung. Zusätzlich muss die Gewerbeordnung hinsichtlich der
Unterstützung von Sanierungs-, Zu- und Umbauprojekten unter die Lupe
genommen und novelliert werden.

„Den Verfassern dieser Novelle war bewusst, wo es in Österreich
bei Sanierungsprojekten mangelt. Sie haben jedoch nicht den Mut
gehabt, die Novelle so zu gestalten, dass der Immobilienwirtschaft in
Niederösterreich geholfen wird. Wir werden weiterhin darauf warten
müssen, dass die Sanierungsoffensive tatsächlich beginnt. Die Chance
ein Vorbild für die acht anderen Bauordnungen zu sein, hat
Niederösterreich damit verspielt“ , so Peter Engert (Geschäftsführer
ÖGNI GmbH).

Über die ÖGNI

Die ÖGNI – Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige
Immobilienwirtschaft ist eine NGO (Nichtregierungsorganisation) und
NPO (Non-Profit Organisation), die sich seit 2009 für die Etablierung
der Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienbranche einsetzt.

Durch die Zertifizierung von Gebäuden und Quartieren zeigt die
ÖGNI den Mehrwert nachhaltiger Immobilien auf. Ziel sind
ressourcenschonende, wirtschaftlich und sozial effiziente Gebäude,
die flexibel nutzbar sind und das Wohlbefinden der Menschen fördern.

Als Systempartner der DGNB (Deutsche Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen), dem größten Netzwerk für nachhaltiges Bauen in
Europa, nutzt die ÖGNI ein etabliertes Zertifizierungssystem, das für
Österreich adaptiert und weiterentwickelt wurde. Neben der
Gebäudezertifizierung bietet die ÖGNI zudem EU-Taxonomie-
Verifikationen an.

Als einziges österreichisches Council ist die ÖGNI ein
„established member“ des World Green Building Councils (WorldGBC) und
bestrebt, das europäische Qualitätszertifikat international zu
stärken. www.ogni.at