Österreich, Salzburg (OTS) – Zum Welttag des Artenschutzes am 3.3.
macht der Naturschutzbund
deutlich, dass der Schutz bedrohter Arten ohne eine großflächige
Wiederherstellung geschädigter Lebensräume nicht möglich ist. Mit der
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law
) liegt erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen vor, der dem
dramatischen Artenverlust in Europa wirksam begegnen kann –
entscheidend ist nun eine ambitionierte nationale Umsetzung.
„Der Artenschutz scheitert nicht am fehlenden Wissen, sondern an
der mangelnden Umsetzung“, betont Gernot Neuwirth, Geschäftsführer
des Naturschutzbundes Österreich. „Viele Arten verschwinden, weil
ihre Lebensräume zerstört, fragmentiert oder ökologisch funktionslos
sind. Genau dagegen ist das Nature Restoration Law wirkkräftiges
Mittel – es darf aber nicht durch Ausnahmen, unklare Ziele oder
unzureichende Finanzierung verwässert werden.“
Neuwirth fordert von der österreichischen Bundesregierung einen
wissenschaftlich fundierten, ausreichend finanzierten und
transparenten Wiederherstellungsplan , der nicht nur Schutzgebiete
berücksichtigt, sondern auch Moore, Flüsse, Agrarlandschaften, Wälder
und städtische Räume außerhalb von Natura-2000 konsequent einbezieht.
Ebenso notwendig sind verbindliche Qualitätsziele, klare
Zwischenziele bis 2030 und eine starke Koordination zwischen Bund und
Ländern.
„Der Welttag des Artenschutzes ist ein Auftrag zum Handeln“, sagt
Neuwirth. „Das Nature Restoration Law bietet die historische Chance,
den Verlust der biologischen Vielfalt umzukehren – Österreich muss
diese Chance nutzen.“
