Wien (PK) – Der auf Verlangen der FPÖ eingesetzte
Pilnacek-Untersuchungsausschuss
hat heute seine Arbeit aufgenommen. Bei der konstituierenden Sitzung
des Ausschusses haben die Abgeordneten insbesondere den Arbeitsplan
für die kommenden Monate festgelegt. Demnach wird der Ausschuss am
14. Jänner mit der Befragung von Auskunftspersonen starten. Insgesamt
sind bis zum 2. Juli 22 Befragungstage geplant. Die Sitzungen finden
zumeist mittwochs und donnerstags statt, wobei es im Jänner, April,
Mai und Juni jeweils vier Sitzungstage und im Februar, März und Juli
jeweils zwei Sitzungstage geben wird. Bis spätestens 11. Juni wollen
die Fraktionen vereinbaren, wie es dann im Herbst mit dem Ausschuss
weitergeht. Welche Auskunftspersonen als erste geladen werden, wird
bei einer eigenen „Ladungssitzung“ am 11. Dezember entschieden.
Begonnen wird mit den Befragungen jeweils um 9 bzw. 10 Uhr,
länger als acht Stunden sollen die Sitzungen nicht dauern. Die
notwendigen Akten für den Untersuchungsausschuss wurden bereits mit
dem „grundsätzlichen Beweisbeschluss“ angefordert (siehe
Parlamentskorrespondenz Nr. 911/2025 ): Bis zum 17. Dezember haben
unter anderem das Innenministerium, das Justizministerium, das
Bundeskanzleramt und die zuständigen Staatsanwaltschaften Zeit,
vorhandene Unterlagen an das Parlament zu liefern.
13 Mitglieder
Dem 30. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik gehören
insgesamt 13 Mitglieder an, wobei FPÖ und ÖVP mit je vier
Abgeordneten, die SPÖ mit drei Abgeordneten sowie NEOS und Grüne mit
je einer Mandatarin vertreten sind. Konkret wurden von den Fraktionen
die Abgeordneten Christian Hafenecker, Irene Eisenhut, Susanne Fürst,
Thomas Spalt (alle FPÖ), Andreas Hanger, Jakob Grüner, Maria Neumann,
Bettina Zopf (alle ÖVP), Kai Jan Krainer, Muna Duzdar, Maximilian
Köllner (alle SPÖ), Sophie Wotschke (NEOS) und Nina Tomaselli (Grüne)
nominiert. Dazu kommen 13 Ersatzmitglieder im gleichen
Stärkeverhältnis. Zum Schriftführer bzw. zu Schriftführerinnen hat
der Untersuchungsausschuss die Abgeordneten Hafenecker, Zopf und
Duzdar gewählt.
Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss hat gemäß Verfahrensordnung
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz inne. Ihn werden bei Bedarf
Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner oder Dritte
Nationalratspräsidentin Doris Bures bzw. im Verhinderungsfall beider
FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth vertreten. Haubner hat als seine
Vertretung ÖVP-Abgeordneten Friedrich Ofenauer, Bures SPÖ-Abgeordnete
Selma Yildirim genannt.
Verfahrensrichterin ist die ehemalige OLG-Richterin Christa
Edwards (Stellvertreter Wolfgang Köller), Verfahrensanwalt Andreas
Joklik (Stellvertreter Michael Kasper). Beide haben schon Erfahrungen
aus früheren U-Ausschüssen.
Was wird untersucht
Mit dem Untersuchungsausschuss will die FPÖ insbesondere der
Frage nachgehen, ob es bei den Ermittlungen in der „Causa Pilnacek“
zu politischen Einflussnahmen gekommen ist. Der ehemalige
Spitzenbeamte im Justizministerium Christian Pilnacek war im Oktober
2023 tot in einem Seitenarm der Donau aufgefunden worden. Die FPÖ
hegt den Verdacht, dass es im Zuge der Ermittlungen zu unrechtmäßigen
Handlungen gekommen ist, wobei im U-Ausschuss-Verlangen unter anderem
von einer unbefugten Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln
und einer Verfälschung von Ermittlungsergebnissen die Rede ist. Im
Hintergrund könnten, so die Vermutung der Freiheitlichen, politische
Akteure – etwa aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzleramt –
Druck ausgeübt oder gar die Fäden gezogen haben. Zumal ihrer Meinung
nach mögliche Zusammenhänge zwischen Pilnaceks Tod und dessen
Kontakte zur ÖVP bei den Ermittlungen vernachlässigt worden seien.
Insgesamt will die FPÖ zwölf Aspekte genauer beleuchten.
Untersucht werden soll der Zeitraum vom 19. Oktober 2023 bis zum
4. September 2025. Das ist zum einen der Tag vor dem mutmaßlichen
Suizids Pilnaceks, zum anderen der Tag, an dem die Zuständigkeit für
die Ermittlungen im Todesfall Christian Pilnacek laut Verlangen von
der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt
übertragen wurde.
Zugänglich sind Untersuchungsausschüsse nur für
Medienvertreterinnen und Medienvertreter. Zwar wird immer wieder
gefordert, die Befragung von Auskunftspersonen via Livestream auch
für die Öffentlichkeit zu übertragen, dafür müsste aber die
Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse vom Nationalrat mit
Zweidrittelmehrheit geändert werden. Zuletzt hat die FPÖ einen
entsprechenden Anlauf gestartet. Ihr Antrag wird in der heutigen
Nationalratssitzung einer Ersten Lesung unterzogen. (Schluss) gs




