Wien (OTS) – In der heutigen Sitzung der
Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK)
unter dem Vorsitz von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger
-Ludwig wurden wichtige Beschlüsse für das öffentliche, solidarische
Gesundheitssystem gefasst. Besonders hervorzuheben ist die abermalige
Aufstockung der Mittel für die HPV-Catchup-Impfung für 21- bis 30-
Jährige im Öffentlichen Impfprogramm um 5,9 auf insgesamt 25,4
Millionen Euro. Zudem wurde erstmalig ein bundesweit einheitliches
Basisangebot für die Gesundheitshotline 1450 beschlossen, sodass in
allen Bundesländern die gleichen Standards gelten werden.
„Prävention darf man nicht dem Zufall überlassen: Die HPV-Impfung
ist zuverlässig und eine der wirkungsvollsten Maßnahmen im Kampf
gegen von HPV-Viren verursachten Krebs. Wir wollen jungen Erwachsenen
auch weiterhin die Möglichkeit bieten, diese wichtige Schutzimpfung
in Anspruch zu nehmen und ihnen damit auch die Chance geben, Krebs zu
verhindern“, betont Gesundheitsstaatssekretärin und Vorsitzende der
Bundes-Zielsteuerungskommission, Ulrike Königsberger-Ludwig.
Im Juli 2024 wurde die kostenlose HPV-Nachholimpfaktion für
Menschen vom 21. bis zum 30. Geburtstag gestartet. Aufgrund der hohen
Nachfrage wurde die HPV-Nachholimpfaktion Ende Juni 2025 in der
Bundes-Zielsteuerungskommission unter dem Vorsitz von
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig für
Erstimpfungen bis Ende 2025 und für die kostenlose Folgeimpfung bis
Mitte 2026 verlängert.
Die Zahl der im e-Impfpass dokumentierten HPV-Impfungen bei 21-
bis 29-Jährigen hat sich im Zeitraum zwischen 1. Juli 2024 bis 30.
Juni 2025 in etwa verneunfacht (188.748 Impfungen). Seit 1. Juli 2025
wurden in der angeführten Altersgruppe weitere 69.392 HPV-Impfungen
im e-Impfpass eingetragen. Somit wurden insgesamt 258.140 HPV-
Impfungen seit der befristeten Erweiterung der kostenlosen HPV-
Nachhol-Impfaktion im e-Impfpass dokumentiert. Weiters erfreulich:
Die Durchimpfungsraten mit den bis zum 30. Geburtstag empfohlenen
zwei Impfungen konnten in der Zielgruppe von 7 % im Oktober 2023 auf
10 % im Oktober 2024 auf 22 % im Oktober 2025 erhöht werden.
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass für die bereits
erfolgten Erstimpfungen noch bis zum 30.6.2026 Zweitimpfungen fällig
werden. Dadurch entsteht – zusätzlich zu den bereits beschlossenen
19,5 Millionen Euro, die von Bund, Ländern und Sozialversicherung aus
den Finanzausgleichsmitteln bereitgestellt werden – ein weiterer
Bedarf von 5,9 Millionen Euro, der in der heutigen B-ZK beschlossen
wurde, um die Zweitimpfungen bis 30.6.2026 lückenlos gratis anbieten
zu können. Damit werden insgesamt 25,4 Millionen Euro aus
Finanzausgleichsmitteln für die kostenlose HPV-Impfung
sichergestellt.
Karlheinz Kornhäusl, Vorsitzender der
Gesundheitsreferent:innenkonferenz betont: „Wir dürfen Prävention
nicht nur als Gesundheitsmaßnahme sehen, sondern auch als
gesellschaftliche Verantwortung: Jeder verhinderte Krebsfall erspart
Menschen Leid, stärkt die Versorgung und entlastet das
Gesundheitssystem. Mit der HPV-Impfung haben wir eine Impfung gegen
Krebs, sie schützt wirksam vor vielen Krebsarten. Die zusätzlichen
Mittel die wir in der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen
haben, stellen sicher, dass junge Erwachsene ihren vollständigen
Impfschutz kostenlos abschließen können.“
Peter McDonald, Kuriensprecher der Sozialversicherungen, ergänzt:
„Mit der Verlängerung der kostenlosen HPV-Impfung für alle Menschen
bis 30 setzen wir weiterhin ein starkes Zeichen für Prävention. Junge
Erwachsene profitieren besonders von diesem wirksamen Schutz, der
nachweislich schwere Erkrankungen verhindert und die Gesundheit der
Bevölkerung langfristig stärkt. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das
Angebot wirkt, aber auch, dass noch Potenzial besteht. Mit der
Entscheidung, die kostenlose Catch-Up-Impfung weiter zu fördern,
investieren wir gezielt in die Gesundheit junger Menschen – und damit
nachhaltig in die Zukunft unseres Gesundheitssystems“.
Zwtl.: Bundesweit einheitliche Standards für Gesundheitshotline 1450
Unnötige Wege und Wartezeiten vermeiden, ambulante und stationäre
Versorgungsstrukturen effizient nutzen und entlasten und
Patient:innen zum „Best Point of Service“ lenken – das ist das
erklärte Ziel der Gesundheitshotline 1450. Sie ist die erste
Anlaufstelle, wenn es um Gesundheitsfragen geht oder Patient:innen
unter akuten Symptomen leiden.
Bei der heutigen Bundes-Zielzielsteuerungskommission wurde daher
der Beschluss gefasst, ein österreichweites Basis-Set an Leistungen
zu definieren, das in allen Bundesländern flächendeckend angeboten
werden soll. Egal wo man wohnt – ob in Vorarlberg, oder in Wien, ob
in Niederösterreich oder in der Steiermark – wenn die Menschen in
Österreich 1450 wählen, erhalten alle das gleiche Angebot: Eine
Beratung mit entsprechenden handlungsleitenden Empfehlungen (
Selbsthilfe, Apotheke, niedergelassener Bereich, Ambulanz),
vervollständigt durch SMS-Versand. Zusätzliche Leistungen, etwa wie
ein Terminservice oder die ärztliche Videokonsultation, sollen in
Zukunft ebenfalls über die Gesundheitshotline 1450 vermittelt werden.
„Die Gesundheitshotline 1450 ist ein zentraler Baustein im
öffentlichen, solidarischen Gesundheitssystem und steht für eine
zukunftsorientierte und patient:innenfreundliche
Gesundheitsversorgung in Österreich. Mit dem heutigen Beschluss
schaffen wir gleiche Standards für alle Menschen in Österreich,
unabhängig vom Wohnort und vom Einkommen!“, sagt
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Auch Karlheinz Kornhäusl, Vorsitzender der
Gesundheitsreferent:innenkonferenz betont: „Mit einem österreichweit
einheitlichen Basisangebot für 1450 setzen wir einen weiteren
notwendigen Schritt: 1450 soll Ambulanzen entlasten, den
niedergelassenen Bereich stärken und Patientinnen und Patienten zum
richtigen Versorgungspunkt führen. Jede richtige Empfehlung zur
richtigen Zeit hilft, Wartezeiten zu reduzieren, Wege zu vermeiden
und die Versorgung dort zu stärken, wo sie am besten wirkt.“
Peter McDonald, Kuriensprecher der Sozialversicherungen, sagt
abschließend: „Telemedizinische Angebote eröffnen die Chance, das
gesamte System zu entlasten und die Qualität der medizinischen
Versorgung für Patientinnen und Patienten zu steigern, wenn sie
richtig eingesetzt werden. Mit dem heutigen Beschluss, die Leistungen
von 1450 österreichweit zu vereinheitlichen, schaffen wir mehr
Transparenz und Servicequalität für die Versicherten, unabhängig
ihres Wohnorts. Längerfristig müssen wir 1450 weiterdenken: es
braucht ein zentrales Terminservice und die Möglichkeit für
Telekonsultationen mit Ärztinnen und Ärzten. Nur so können wir die
Patientinnen und Patienten zu den medizinisch sinnvollsten Leistungen
lenken.“


