Letzter Tag im SLAPP-Prozess von SPAR gegen VGT am Wiener Handelsgericht!

Wien (OTS) – Im Juni 2022 (!) hat SPAR den VGT geklagt, weil
letzterer gegen den
Verkauf von Schweinefleisch aus der Haltung auf Vollspaltenboden
durch Ersteren protestiert hatte. SPAR hat österreichweit den größten
Anteil am Verkauf dieses Fleisches und damit eine entsprechende
Mitschuld am dadurch verursachten Tierleid. Gegen diese Kritik ging
SPAR mit einer SLAPP-Klage vor. Gestern war der letzte
Verhandlungstag in erster Instanz am Handelsgericht Wien.

Einvernommen wurde u.a. Andreas Hubmann, der seine Schweine auf
einer tiefen Strohmatte am Acker im Zelt hält. Er konnte bestätigen,
wie wichtig Stroh und andere organische Einstreu für die Tiere ist.
So können sie wühlen und sich intensiv beschäftigen, weshalb es zu
keinen Verletzungen wie angebissene Ohren oder Schwänze kommt und die
Schwänze nicht kupiert werden müssen. Er rechnete vor, dass die
gesamte Schweinebranche Österreichs um etwa Ꞓ 200 Millionen auf reine
Strohhaltung umstellen könnte, was durch die bestehenden
Investitionsförderungen, die leider mehrheitlich in den Neubau von
Vollspaltenboden-Schweinefabriken fließen, gedeckt ist. Schweden, so
Hubmann, sei ein Vorzeigebeispiel: dort ist der Vollspaltenboden
verboten, Stroheinstreu vorgeschrieben und der Selbstversorgungsgrad
ist 85 % und steigend.

Ebenso einvernommen wurde Vet-Uni Prof. Johannes Baumgartner, der
sich seit Jahrzehnten mit der Schweinehaltung beschäftigt. Er räumte
mit den falschen Aussagen der Zeugen von SPAR aus der
Vollspaltenbodenbranche auf: Der Vollspaltenboden bringe Vorteile für
die Tierhalter:innen zu Lasten der Tiere, beim Stroh sei es
umgekehrt. So werde auf Vollspaltenboden den Schweinekindern
routinemäßig der Schwanz kupiert, obwohl das EU weit verboten ist,
weil sie sich sonst beißen. Und trotzdem kommt es immer wieder zu
diesbezüglichen Verletzungen. Die Mortalität, so Baumgartner weiter,
liege über das gesamte Leben der Schweine hin bei 20–25 %.

Zeug:innen von Hofer und REWE berichteten, dass in ihren
Supermarktketten der Anteil an Tierwohlfleisch bereits bei 35 % bzw.
50 % liege. Noch dazu stammt das Tierwohlfleisch vom Schwein bei
beiden Ketten aus einer Haltung mit Tiefstroh und Auslauf in einen
Außenbereich, während das sogenannte „Tierwohlfleisch“ von SPAR
mehrheitlich von einer deutlich schlechteren Haltung ohne Auslauf und
Tiefstroh stammt und deshalb weder vom Tierschutzzeugen noch von
Schweinebauer Hubmann als „Tierwohlfleisch“ bezeichnet wurde. Damit
war das Beweisverfahren (nach 4 Jahren!) beendet und das Urteil
ergeht schriftlich.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „ Diese Klage bedroht uns
als Tierschutzverein mit Kosten von Ꞓ 100.000 oder sogar mehr! Im
gesamten Verfahren ist klar geworden, dass es SPAR auf einen
möglichst langen und ausufernden Prozess anlegt. Unser Angebot auf
außergerichtliche Einigung hat SPAR einfach abgelehnt. Das Ziel
derartiger SLAPP-Klagen ist es ja, den beklagten Kritiker möglichst
lange zu beschäftigen und mit möglichst hohen Kosten zu bedrohen.
SPAR will uns mundtot machen. Doch das wird nicht gelingen. Heute
nach Ende der Verhandlung haben wir wieder vor SPAR in der Wiener
Schottengasse gegen den Vollspaltenboden protestiert! “