Innsbruck (OTS) – „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist kein
Wunschzettel, sondern
geltendes Recht!“ Mit diesen Worten erinnert Georg Willeit,
Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol, an das Inkrafttreten der UN-
Behindertenrechtskonvention am 26. Oktober 2008 – und zieht eine
gemischte Bilanz. „Was einst als Meilenstein für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen gefeiert wurde und durchaus zu
Fortschritten geführt hat, droht nun ausgehöhlt zu werden“, warnt
Willeit.
Zwtl.: Die Idee der UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit
Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Doch in Österreich
werden diese Rechte noch immer nicht in ausreichendem Maß gelebt.
Dies belegt auch der UN-Fachausschuss in seinen regelmäßigen
Staatenprüfungen für Österreich. Kinder mit Behinderungen werden
weiterhin getrennt von anderen Kindern unterrichtet. Es müsse
sichergestellt werden, dass Kinder in Regelschulen optimal
unterstützt werden. Auch erwachsene Menschen mit Behinderungen sind
betroffen: Nur ein Bruchteil ist am regulären Arbeitsmarkt
beschäftigt, viele arbeiten weiterhin in Werkstätten – ohne eigene
sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
Zwtl.: Kürzungen mit fatalen Folgen
Die aktuelle Budgetpolitik trifft Menschen mit Behinderungen
besonders hart. Pilotprojekte wie die Harmonisierung der Inklusiven
Arbeit und der Persönlichen Assistenz stehen mangels Finanzierung vor
dem Aus. Kürzungen im Ausgleichstaxfonds gefährden zentrale
arbeitsmarktpolitische Initiativen, die Menschen mit Behinderungen
den Zugang zum Arbeitsleben erleichtern sollen. Gleichzeitig wird die
Mindestsicherung eingeschränkt und die erhöhte Familienbeihilfe nicht
valorisiert – mit dramatischen Folgen für jene, die ohnehin kein
eigenes Einkommen erzielen können. „Menschen mit Behinderungen sind
oft nicht im klassischen Sinn erwerbsfähig. Sie verfügen meist über
kein eigenes Einkommen und sind auf solidarische Unterstützung
angewiesen“, erklärt Georg Willeit. „Wenn hier gekürzt wird, trifft
es die Falschen“. Darüber hinaus braucht es kostendeckende Budgets
für Organisationen der Behindertenarbeit, um eine qualitätsvolle
Begleitung und echte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
sicherzustellen.
Zwtl.: Ein Appell an die Menschlichkeit
Die Tendenz, die Verantwortung zunehmend auf Eltern und
Angehörige zu übertragen, ist weder bedarfsgerecht noch nachhaltig“,
warnt Georg Willeit. „Wir als Lebenshilfe appellieren an die
Bundesregierung, Landesregierungen und Gemeinden: Setzen Sie die UN-
Behindertenrechtskonvention und damit die Rechte von Menschen mit
Behinderungen um.“




