St. Pölten (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat, wie gestern
bekanntwurde, eine
Beschwerde vom Land NÖ und der ASFINAG gegen die vom
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verweigerte Bewilligung bezüglich der
geplante Marchfeld-Schnellstraße (S8) abgewiesen. Die Grüne
Landessprecherin und Klubobfrau Helga Krismer kommentiert diese
Entscheidung folgend: Unsere Höchstgerichte stellen sich bei der S8
auf die Seite des Europarechts und vor die Natur.
Die Grünen weisen seit Anbeginn des Projekts S8 auf den
Rechtsbruch mit Anlauf von den drei Asphaltparteien ÖVP, SPÖ und FPÖ
hin. Mit dem Wachstum im Bezirk Gänserndorf war der Ausbau von Bahn
und Straße notwendig, wobei es zur S8 eine Kette an Ortsumfahrungen
als Alternative zur S8 getan hätte. Und genau der Mangel an
Alternativprojekten wird auch von den Höchstgerichten kritisiert.
Leidtragende dieser Politik sind die BürgerInnen in ihrem
Mobilitätsbedürfnis.
Für Helga Krismer ist klar: „Genug ist genug. Die Menschen in der
Region südliches Weinviertel haben das Recht auf ein alternatives
Straßenprojekt und auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Die
Sturheit und der ideologische Asphaltkampf von SPÖ, ÖVP und FPÖ haben
den Menschen schon genug Stau und Lebensqualität gekostet. Die drei
Regierungsparteien träumten davon, dass das Recht der Politik folgt.


