Wien (OTS) – „Wir haben als Frau in der Wirtschaft durchgesetzt, dass
Unternehmerinnen genauso wie Unselbständige Anspruch auf Wochengeld
haben und dann mit 1.1.2013 auch die Verdoppelung des Wochengeldes
für Unternehmerinnen erreicht. Jetzt wollen wir den nächsten Schritt
setzen und für weitere Verbesserungen sorgen“, sagt Martha Schultz,
Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und
Bundesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FiW). Aus diesem Grund
hat FiW gemeinsam mit der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS)
eine Lösung ausgearbeitet, die Unternehmerinnen, die rund um die
Geburt ihres Kindes das Unternehmen nicht ruhend stellen, spürbar
entlasten soll.
Konkret sieht der gemeinsame Vorschlag vor, dass das Wochengeld
für Selbständige allgemein auf eine monatliche Auszahlung umgestellt
wird. Dafür wird künftig nur mehr ein einziger Antrag nötig sein.
Somit entfällt die wiederkehrende Antragsstellung in Fällen des
Einsatzes einer Hilfskraft. Zusätzlich ist ein Betriebszuschuss von
550 Euro vorgesehen, wenn die Unternehmerin bereits 40 Wochen vor dem
voraussichtlichen Entbindungstermin voll versicherungspflichtig tätig
war. Dieser soll die laufenden Kosten, die die Weiterführung des
Betriebs während des Wochengeldzeitraums mit sich bringt, zumindest
teilweise kompensieren, darunter die Kosten für die SV-Beiträge.
„Wer ein Unternehmen führt, trägt Verantwortung – auch in einer
besonderen Lebensphase wie rund um die Geburt. Mir ist wichtig, dass
Unternehmerinnen, die Mütter werden, nicht zwischen Familie und
Betrieb zerrieben werden. Mit der monatlichen Auszahlung des
Wochengelds schaffen wir bessere Planbarkeit. Und mit dem
Betriebszuschuss unterstützen wir gezielt jene, die ihren Betrieb
weiterführen wollen oder müssen“, sagt Schultz.
„Die SVS versteht sich als Partner ihrer Versicherten. Wir
unterstützen die Selbständigen bei ihren individuellen Entscheidungen
und in den unterschiedlichsten Lebensphasen. Junge Mütter, die
Bäuerinnen oder Unternehmerinnen sind und bleiben, bekommen mit dem
Betriebszuschuss finanzielle Unterstützung, damit sie ihren Betrieb
aufrechterhalten. Das ist ein Beitrag für das Unternehmertum junger
Mütter. Zudem schafft der neue Antrags- und Auszahlungsmodus eine
bürokratische Erleichterung in einer intensiven, stressigen und
fordernden Zeit.“, erläutert SVS-Obmann Peter Lehner diesen
gemeinsamen Gesetzesvorschlag.
Was sich konkret verbessern soll
– Wochengeld künftig monatlich: Derzeit erhalten Selbständige das
Wochengeld im Nachhinein für abgeschlossene Zeiträume wie etwa die
acht Wochen vor der Entbindung. Künftig wird die monatliche
Auszahlung des Wochengeldes generell für alle (werdenden) Mütter
möglich. Dafür wird nur noch ein Antrag nötig sein. Die
wiederkehrende Antragstellung im Falle eines Einsatzes einer
Hilfskraft kann damit entfallen.
– Betriebszuschuss von 550 Euro: Für Unternehmerinnen, die während
ihrer selbständigen Tätigkeit schwanger werden und ihren Betrieb
während des Wochengeldbezugs aufrechterhalten und daher laufende
Kosten zu tragen haben, ist ein Zuschuss vorgesehen.
– Treffsicher geregelt: Anspruchsvoraussetzungen werden klar
definiert (u. a. Mindestdauer der Pflichtversicherung/Vorversicherung
), damit Entscheidungen über die Familienplanung und die
Betriebsfortführung frühzeitig geplant werden können.
In einem nächsten Schritt wollen FiW und SVS die gemeinsam
vorgeschlagene Lösung in den parlamentarischen Prozess einbringen.
Denn um Unternehmertum und Mutterschaft besser zu vereinbaren, sei
eine rasche gesetzliche Umsetzung nötig, betonen Schultz und Lehner.
(PWK134)
