Diakonie zum Welt-Downsyndrom-Tag (21.3.): Arbeit inklusiv gestalten, Ausgleichstaxfonds finanzieren

Wien (OTS) – Anlässlich des Welt-Downsyndrom-Tag erinnert die
Diakonie daran, dass
jeder Mensch gleiche Würde hat. Der „Wert, den wir einer Person
zumessen“, dürfe nicht an Erwerbstätigkeit oder Leistung gebunden
werden, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser: „Jeder Mensch
ist wertvoll, und alle Menschen sind gleich viel wert – unabhängig
von Erwerbsstatus oder Behinderung.“

Gleichzeitig gibt es viele Menschen mit Behinderungen, die
arbeiten wollen, aber nicht können. Darum setzt sich die Diakonie ein
für einen inklusiven Arbeitsmarkt, von dem Österreich allerdings
„meilenweit entfernt“ sei. „Die Menschenrechte buchstabieren aus, was
garantiert sein muss, damit die Menschenwürde geachtet wird. Dazu
gehört auch das Recht auf Arbeit“ , so Moser.

Die aktuellen Zahlen zeigen eine alarmierende Entwicklung: Die
Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen steigt derzeit rund
dreimal so stark wie jene von Menschen ohne Behinderungen.

Im Februar 2026 waren österreichweit 17.199 Menschen mit
Behinderungen arbeitslos gemeldet, im Vergleich zum Februar des
Vorjahres ist das ein Anstieg um 14,6 Prozent – eine deutlich
stärkere Steigerung zur insgesamten Arbeitslosigkeit.

Gleichzeitig sind 21,5 Prozent von Menschen mit Behinderungen
armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Diese Realität steht im klaren
Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich
verpflichtet, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu
ermöglichen.

Zwtl.: Arbeitsmarktinklusion als Opfer von Sparmaßnahmen

Spätestens ab 2027 werden Sparmaßnahmen die Chancen von Menschen
mit Behinderungen auf inklusive Arbeit weiter erheblich reduzieren,
befürchtet die Diakonie. Denn im so genannten Ausgleichstaxfonds tut
sich eine Lücke auf. Aus diesem Fonds werden Unterstützungsangebote
für Menschen mit Behinderungen finanziert, die ihnen helfen, sich für
einen Arbeitsplatz zu qualifizieren, einen zu finden, diesen zu
behalten oder für ihre Arbeit kollektivvertraglich abgesichert zu
werden.

Der Ausgleichstaxfonds speist sich einerseits aus Zahlungen von
Unternehmen ab einer Größe von 25 Mitarbeiter:innen, die Menschen mit
Behinderungen anstellen müssten, dies aber nicht tun, und
andererseits aus Zuschüssen aus dem allgemeinen Bundesbudget. Diese
Zuschüsse drohen ab 2027 als Sparmaßnahme sukzessive gekürzt zu
werden – mit erheblichen Folgen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt und
am gesellschaftlichen Leben. Darüber hinaus haben die Sparmaßnahmen
auch volkswirtschaftliche Folgen. Aus Studien weiß man , dass jeder
in Integrative Betriebe investierte Euro rund drei Euro an
Wertschöpfung generiert.

Zwtl.: Einsparungen bei der Inklusion am Arbeitsmarkt sind
kurzsichtig

„Bei Chancengleichheit und Inklusion zu kürzen ist schlichtweg
diskriminierend und zahlt sich am Ende nicht aus“, kritisiert die
Diakonie-Direktorin. „Einsparungen an dieser Stelle sind kurzsichtig,
sie führen zu höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten
durch Arbeitslosigkeit, Armutsgefährdung und den Verlust von
Fachkräften.“ Moser fordert, dass „der Ausgleichstaxfonds gesichert
wird, um inklusive Arbeitsmarktmaßnahmen für Menschen mit
Behinderungen langfristig und verlässlich zu finanzieren“.