Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein

Hamburg (OTS) – Die Staatsanwaltschaft München II hat das
Ermittlungsverfahren gegen
den Milliardär Alischer Usmanow wegen Verdachts zweier Verstöße gegen
das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Sanktionsliste
der Verordnung (EU) 269/2014 eingestellt.

Das Verfahren wurden formal beendet, nachdem Herr Usmanow der
Einstellung zugestimmt und 10 Mio. EUR gezahlt hatte. Der Betrag wird
zwischen der Staatskasse und einer Reihe von
Wohltätigkeitsorganisationen geteilt.

Die deutschen Behörden hatten Herr Usmanow verdächtigt, über
ausländische Gesellschaften rund 1,5 Mio. EUR für
Sicherheitsdienstleistungen für zwei Immobilien in Rottach-Egern
bezahlt und bestimmte Wertgegenstände in Deutschland nicht innerhalb
der für sanktionierte Personen vorgesehenen Frist gemeldet zu haben.
Seine Verteidigung wies sowohl die tatsächlichen Vorwürfe als auch
die rechtliche Auslegung der Sanktionsregeln durch die Behörden
zurück.

Herr Usmanow kann wegen dieser Vorwürfe nicht mehr verfolgt
werden. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen aufgrund desselben
Tatverdachts ist ausgeschlossen, die Unschuldsvermutung bleibt
bestehen, die Zahlung ist weder Geldbuße noch Strafe.

Das Verfahren wurde aus Gründen der Prozessökonomie eingestellt.
Die Strafverteidiger von Herrn Usmanow, Wannemacher & Partner,
erklärten: „Um Verfahrenskosten und seine persönliche Zeit und seine
Gesundheit zu schonen, stimmte unser Mandant der Einstellung
entsprechend der im deutschen Recht vorgesehenen Praxis zu.“

Rechtsexperten haben wiederholt verfassungsrechtliche Zweifel an
der Meldepflicht für Vermögensgegenstände geltend gemacht. Mit dem
Zwang zur Selbstanzeige werde ein rechtsstaatlicher Grundsatz
verletzt, denn niemand muss an seiner eigenen strafrechtlichen
Überführung mitwirken. Die Grundlage der Strafverfolgung von Herrn
Usmanow beruhte daher von Anfang an auf einer verfassungswidrigen
Norm.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits ein
weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Usmanow wegen des Verdachts
der Geldwäsche eingestellt. Auch dieses wurde ohne Anklageerhebung im
November 2024 beendet, ohne dass eine Strafe verhängt wurde oder eine
Wiederaufnahme möglich wäre. Auch insoweit besteht die
Unschuldsvermutung fort.

Im Jahr 2022 führten deutsche Behörden mehrere Durchsuchungen
gegen Herrn Usmanow durch, die das Landgericht Frankfurt am Main
später als rechtswidrig einstufte.

Zwischen 2023 und 2025 mussten Dutzende europäischer Medien ihre
Berichte über Herrn Usmanow, die falsche Tatsachenbehauptungen
enthielten, korrigieren. Dies führte zur Korrektur von mehr als 1250
Veröffentlichungen. Als Presserechtsanwälte von Herrn Usmanow
erwirkten wir 16 gerichtliche Verbote und 102
Unterlassungserklärungen (des NDR, von Radio Bremen, des ZDF u.a.).
Richtungweisend war ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demzufolge
das Wirtschaftsmagazin „Forbes“ nicht mehr behaupten darf, dass Herr
Usmanow als „Strohmann für Putin aufgetreten sei und dessen
geschäftliche Probleme gelöst habe“. Diese Behauptung auf „Forbes“
hatte die EU wortgleich in ihre Sanktionsbegründung kopiert. Der ARD
wurde untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Herr Usmanow sei in
einen Bestechungsskandal im Fechtsport verwickelt gewesen. Zudem
gewann der Geschäftsmann Verfahren gegen große Sender und Zeitungen
wie RTL und den Tagesspiegel.

Anfang 2025 löschten oder änderten Medien wie Münchner Merkur
oder die Neue Osnabrücker Zeitung mehr als 50 Artikel, die zuvor in
EU-Sanktionsdossiers zitiert worden waren. Eine wesentliche
Entwicklung erfolgte im Februar 2025, als die Nachrichtenagentur dpa
und das Bundeskriminalamt (BKA) auf Abmahnung Angaben zum angeblichen
Eigentum an der Yacht Dilbar zurücknahmen. Dies veranlasste die
Tagesschau, die Süddeutsche Zeitung, die Frankurter Allgemeine
Zeitung und zahlreiche weitere Medien, ihre unrichtigen Berichte
ebenfalls von ihren Websites zu entfernen.