Wien (OTS) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden
Gesetzentwurf
ausgearbeitet:
Änderung des Wiener Wohnungsvergabegesetzes – WrWVG
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-
wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der
Zeit von 11. März 2026 bis 6. April 2026 zur öffentlichen Einsicht
auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-
Adresse gesendet werden:
oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben
werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im
Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird
seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.
