Wien (OTS) – Der Trend im Arbeitsschutz geht in die richtige Richtung
– das zeigt
der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für
die Jahre 2023 und 2024. Einerseits sind die Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten in Österreich rückläufig, andererseits konnte die
Arbeitsinspektion ihre Kontroll- und Beratungstätigkeit ausbauen.
2023 – 2024: Die Arbeitsinspektion in Zahlen
Bei 47,5 Prozent der Kontrollen wurden Gesetzesübertretungen von
der Arbeitsinspektion festgestellt. Konkret hat die Arbeitsinspektion
2023 52.253 Kontrollen durchgeführt, 2024 waren es um 8 Prozent mehr
mit 56.423. Auch die Beratungstätigkeit konnte ausgebaut werden,
nämlich von 52.126 im Jahr 2023 auf 52.522 im Jahr 2024.
2023 haben die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bei
den Besichtigungen der Arbeitsplätze 101.923 Übertretungen von
arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen festgestellt, im Jahr 2024
waren es 107.169 – das ist ein Anstieg von 5 Prozent.
„Damit ist die Kontroll- und Beratungstätigkeit der
Arbeitsinspektion weiterhin auf hohem Niveau und das ist auch gut so.
Erfreulich ist, dass nur etwa zwei Prozent aller Kontrollen eine
Strafanzeige zur Folge hatten. Das spricht für die hohe Bereitschaft
der Betriebe in Österreich, Verantwortung für sichere und gesunde
Arbeitsbedingungen zu übernehmen, und für eine konstruktive
Zusammenarbeit mit den Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren“,
so Arbeitsministerin Korinna Schumann.
Die Arbeitsunfälle liegen bei 79.240 im Jahr 2023 und gingen auf
78.798 im Jahr 2024 leicht zurück. Davon waren 2024 60 tödliche
Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Im Vergleich mit dem Vorkrisenniveau
in den Jahren 2018 und 2019 (ca. 90.000 Arbeitsunfälle pro Jahr)
gehen die Arbeitsunfälle weiter zurück. In diesem Zusammenhang ist
bedeutend, dass ebenso die Unfallquote der unselbständig
Erwerbstätigen (Unfallrate auf 10.000 Versicherte) nach wie vor
rückläufig ist, nämlich von 236 (2023) auf 235 (2024).
Auch bei den Berufskrankheiten konnte ein Rückgang verzeichnet
werden, nämlich von 2.807 im Jahr 2023 auf 1.369 im Jahr 2024. Der
hohe Rückgang der anerkannten Berufskrankheiten um 51 Prozent ist auf
nunmehr weniger Fälle von COVID-19 als Berufskrankheit
zurückzuführen: 2023 waren noch ca. 1.800 der 2.807 anerkannten
Berufskrankheiten zurückzuführen auf eine COVID-19-Infektion. Ebenso
ist die Zahl der tödlich verlaufenen Berufskrankheiten im
Jahresvergleich von 76 Fällen (2023) auf 65 Fälle (2024) gesunken.
Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist nach wie vor die am
häufigsten anerkannte Berufskrankheit. An zweiter Stelle stehen
Infektionskrankheiten – davon betroffen sind zum Großteil weibliche
Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen. Berufskrankheiten durch
Asbest – wie Asbestose oder bösartige Neubildungen des Rippenfells,
der Lunge oder des Kehlkopfes – stehen an dritter Stelle. Betroffen
sind vor allem männliche Beschäftigte.
„Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die
Jahre 2023 und 2024 zeigt eindrucksvoll, welche bedeutende Rolle die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsinspektion für die
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Österreich einnehmen. Neben Routinekontrollen sind jedoch auch
Schwerpunktaktionen wichtig, um Betriebe mit besonderen Gefahren und
Herausforderungen gezielt kontrollieren und beraten zu können“,
betont Frau Bundesministerin Korinna Schumann.
Fokustage und Schwerpunktaktionen
Bei den Fokustagen 2023 lag der Schwerpunkt auf „Muskel- und
Skeletterkrankungen (MSE)“, denn rund 20 Prozent aller
Krankenstandstage in Österreich sind auf Erkrankungen des
Bewegungsapparats (Muskeln, Sehnen, Nerven, etc.) zurückzuführen.
Weitere zwei Schwerpunkte im Jahr 2023 waren „Sicheres Arbeiten mit
Fleischwölfen“ und die „Arbeitsbedingungen im Sicherheitsgewerbe“.
2024 konnten ebenso drei Schwerpunkte abgeschlossen werden: Die
Fokustage zum Thema „Persönliche Schutzausrüstung“ sowie die
Schwerpunkte zu „Prävention von Gewalt in der Arbeit“ und
„Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Paket- und Lieferdiensten“.
Gerade die Branche der Paket- und Lieferdienste hat durch die COVID-
Pandemie stark an Bedeutung gewonnen und ist gleichzeitig zahlreichen
Belastungen ausgesetzt, wie z.B. algorithmisch gesteuerte
Arbeitsverfahren, Nacht- und Wochenendarbeit, oder das schwere Heben
und Tragen von Lasten.
„Bedrohungen, Belästigungen, Diskriminierungen und Beleidigungen,
auch tätliche Angriffe auf Beschäftigte müssen ernst genommen werden.
Gewaltübergriffe sind daher auch im Arbeitsschutz ein wichtiges
Thema, dem wir uns auch weiterhin im Routinebetrieb widmen werden“,
bekräftigt Arbeitsministerin Korinna Schumann.
Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion
Der Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion ist von der
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz zu veröffentlichen und alle zwei Jahre dem
Nationalrat vorzulegen. Heute wurde der Bericht für die Jahre 2023
und 2024 an den Nationalrat übermittelt, der damit demnächst im
Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt wird.
Alle Berichte der Arbeitsinspektion sind auf der Webseite der
Arbeitsinspektion einsehbar:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Taetigkeitsberichte-
_Unfallberichte/Taetigkeitsberichte.html




