Wien (OTS) – Der Kunstrückgabebeirat hat in seiner gestrigen Sitzung
(12. Mai 2026
) vier Empfehlungen zu Sammlungsgegenständen der Österreichischen
Galerie Belvedere, des Kunsthistorischen Museums, der Albertina sowie
der Hauptbibliothek der Universität Wien beschlossen. Die Sitzung
fand auf Einladung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im
Heeresgeschichtlichen Museum statt. Den Beratungen lagen insbesondere
Forschungen der Kommission für Provenienzforschung beziehungsweise
der Universitätsbibliothek Wien zugrunde.
Zunächst befasste sich der Beirat mit einem Damenporträt von
François-Xavier Fabre aus der Österreichischen Galerie Belvedere.
Dieses konnte im Zuge umfassender Recherchen der Kommission für
Provenienzforschung dem Eigentum von Jean und Lucie Engel zugeordnet
werden. Die Familie Engel hatte Österreich bereits kurz nach dem
„Anschluss“ an das nationalsozialistische Deutsche Reich verlassen
und war zunächst nach Frankreich, später in die Schweiz geflohen.
Ihre umfangreiche Kunstsammlung und Wohnungseinrichtung verblieben in
Wien, wurden von der Gestapo beschlagnahmt und über die sogenannte
„Verwaltungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo“, kurz Vugesta
verwertet. Das Gemälde Fabres gelangte über das Dorotheum und die
Wiener Galerie St. Lucas an den „Sonderauftrag Linz“. Die Entziehung
wurde als NS-verfolgungsbedingt eingestuft und die Restitution an die
Rechtsnachfolger:innen von Todes wegen nach Jean und Lucie Engel
empfohlen.
Gegenstand der Sitzung war des Weiteren ein 1926 entstandenes
Porträt von Louise Eisner, später Fürstin Odescalchi, des
amerikanischen Porträtisten John Quincy Adams aus der
Österreichischen Galerie Belvedere sowie Werke aus dem
Kunsthistorischen Museum und der Albertina, die nach dem Tod Louise
Odescalchis 1963 in die Sammlungen gelangten. Deren früherer Ehemann
Paul Jakob Eisner, ein deutscher Industrieller jüdischer Herkunft,
war vor der nationalsozialistischen Verfolgung zunächst nach Prag und
Paris, später nach Argentinien geflohen. Sein Vermögen in Berlin
wurde beschlagnahmt, sein Umzugsgut 1942 versteigert – die
gegenständlichen Werke befanden sich allerdings nicht darunter. Die
neuerlichen Forschungen der Kommission für Provenienzforschung
erbrachten keine ausreichenden Hinweise auf einen NS-
verfolgungsbedingten Entzug. Eine Restitution wurde daher nicht
empfohlen.
Darüber hinaus wurde eine Druckschrift aus der Hauptbibliothek
der Universität Wien behandelt, die ursprünglich dem Collegium
Canisianum in Innsbruck zugehörte. Das Jesuitenkolleg war nach dem
„Anschluss“ Österreichs geschlossen worden; zahlreiche Angehörige des
Ordens mussten fliehen, Teile der Bibliothek wurden ausgelagert oder
gingen verloren. Das hier gegenständliche Werk dürfte an die
„Zentralbibliothek der Hohen Schule der NSDAP“ Berlin gegangen sein
und gelangte nach dem Krieg als Teil der „Sammlung Tanzenberg“ über
die sogenannte Büchersortierungsstelle an die Universitätsbibliothek
Wien. Aufgrund der historischen Umstände und der rekonstruierten
Provenienz wurde die Übereignung der Druckschrift an das Collegium
Canisianum empfohlen.
Abschließend standen mehrere Zeichnungen von Johann Evangelist
Scheffer von Leonhartshoff aus der Albertina im Fokus, die mit Helene
Heymann und Ilsa Poschacher in Zusammenhang stehen. Die Recherchen
zeigten, dass die betreffenden Werke aus der Sammlung des 1936
verstorbenen Kunstsammlers August Heymann bereits vor dem „Anschluss“
von dessen Erbinnen zur Veräußerung in Kommission gegeben worden
sind. Der Beirat sah jedenfalls keine NS-verfolgungsbedingte
Entziehung und sprach sich gegen eine Übereignung an die
Rechtsnachfolger:innen nach Helene Heymann und Ilsa Poschacher aus.
Die Empfehlungen des Beirats werden nun Bundesminister Andreas
Babler sowie Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner zur Entscheidung
vorgelegt. Informationen zur Arbeit der Kommission für
Provenienzforschung sind unter provenienzforschung.gv.at abrufbar.
Rückfragen:
Dr.in Pia Schölnberger
Leiterin der Geschäftsstelle des Kunstrückgabebeirats/BMWKMS
E-Mail: [email protected]
