Linz (OTS) – Im Juli 2023 hat Österreichs Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner
eine Absichtserklärung ( Letter Of Intent, LOI ) zum Beitritt zur
European Sky Shield Initiative (ESSI) unterzeichnet, im Mai 2024
folgte der nächste Schritt mit der Unterzeichnung eines Memorandum Of
Understanding (MOU) . Österreichs Bundesregierung betrachtet dieses
Projekt primär als eine Einkaufsgemeinschaft und meint, durch einen
Neutralitätsvorbehalt alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt zu haben.
Viele neutralitätsbewusste Österreicher und Organisationen der
Zivilgesellschaft sehen das jedoch anders. Auch MFG Österreich –
Menschen Freiheit Grundrechte hat seine Bedenken frühzeitig geäußert
– unter anderem auf Kundgebungen sowie mit einem Volksbegehren. Dass
laut Bundesregierung Raketenabwehr für ein einzelnes kleines Land
praktisch unmöglich ist, darf nicht dazu führen, einem europäischen
Raketenprogramm beizutreten: Österreich hat sich im
Neutralitätsgesetz freiwillig verpflichtet, keinen Militärbündnissen
beizutreten. Kritiker sehen durch die ESSI und ihre ausdrückliche
Anbindung an die NATO-Strukturen die Gefahr einer schleichenden
Annäherung an ein Militärbündnis. Im LOI ist ausdrücklich von einer
„Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der integrierten Luft-
und Raketenabwehr der NATO durch die European Sky Shield Initiative (
ESSI)“ die Rede – das entspricht praktisch einem NATO-Beitritt durch
die Hintertür.
Dass Raketenabwehr ein veraltetes und finanziell enorm
aufwendiges Konzept mit begrenzter Wirksamkeit ist, wird aktuell auch
im USA-/Israel-/Iran-Konflikt erneut sichtbar. Gleichermaßen kritisch
bewertet MFG den möglichen Neutralitätsbruch, auf den ein 99-seitiges
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Geistlinger von der Universität
Salzburg hinweist. Ausgehend von diesem Gutachten hat MFG Österreich
eine parlamentarische Bürgerinitiative zum Ausstieg aus „Sky Shield“
eingebracht. Diese ist nun auf der Webseite des Österreichischen
Parlaments einsehbar und kann dort kommentiert und unterstützt
werden. Auf der Webseite der MFG findet sich zudem eine ausführliche
Analyse des Themas .
Dem Völkerrecht zufolge greifen für Österreich die beiden
Grundprinzipien des Neutralitätsrechts , nämlich die Pflicht
–
zur Nichtteilnahme (Abstinenzprinzip) und
–
zur Unparteilichkeit (Paritätsprinzip).
Sie sind das notwendige Gegengewicht zum Recht Österreichs, von
Konflikten nicht beeinträchtigt zu werden .
Schutz vor Aggression bietet aus Sicht der MFG primär eine aktive
und vor allem ehrliche Neutralität – ohne Doppelstandards und ohne
schrittweise Annäherung an militärische Bündnissysteme.
