Oberösterreich lässt Menschen mit Behinderung jahrelang auf Wohnplätze warten

Wien (OTS) – „Menschen mit Behinderung haben in der Praxis, entgegen
den
Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention, häufig nicht die
Möglichkeit, ihren Wohnort und ihre Wohnform frei zu wählen“, hieß es
schon im Oberösterreich-Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr
2012. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Seitdem hat sich die Lage nicht
verbessert. Oberösterreich ignoriert seine Verpflichtung, ausreichend
Plätze in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung zur
Verfügung zu stellen.“ In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ präsentierte
Achitz am 30. Juni den Fall von Benedikt F., der seit Dezember 2024
für einen Platz in einer vollbetreuten Wohneinrichtung vorgemerkt
ist. „Das ist absolut unzumutbar. Leider erreichen uns immer wieder
solche Fälle aus Oberösterreich“, sagte Achitz.

Benedikt F. wartet seit eineinhalb Jahren auf Wohnplatz, auf den
er ein Recht hat

Der 37-jährige Benedikt F. ist von Geburt an blind und leidet
seit einigen Jahren an Epilepsie. Nach der Matura absolvierte er eine
Ausbildung zum Bürokaufmann. Wegen der epileptischen Anfälle konnte
er nicht weiter arbeiten. Er lebt abgelegen auf dem Land und wird von
seinen Eltern betreut. Die schaffen das aber wegen ihres hohen Alters
nicht mehr. Er ist daher auf einen vollbetreuten Wohnplatz
angewiesen. Das hat das Amt der oberösterreichischen Landesregierung
im Dezember 2024 in einem Gutachten bestätigt. Im Mai 2026 hatte er
nach wie vor weder einen Wohnplatz noch einen Bescheid der Behörde.

Land Oberösterreich muss genug Plätze zur Verfügung stellen

„Ich möchte ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen – so gut
das als Mensch mit Behinderung eben geht“, sagt Benedikt F. Das sieht
auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) so vor, zu deren
Umsetzung sich Österreich verpflichtet hat. „Diese Verpflichtung gilt
natürlich auch für Oberösterreich. Menschen mit Behinderung müssen
die Möglichkeit haben, ihren Wohnort frei zu wählen. Daher muss das
Land Oberösterreich die dafür notwendigen Einrichtungen und
Dienstleistungen zur Verfügung stellen“, sagt Volksanwalt Achitz.

Volksanwalt Achitz kritisiert Mängelverwaltung

Das Land begründet seine Untätigkeit damit, dass es eben zu wenig
Plätze gebe. Achitz: „Hier herrscht offenbar Mangelverwaltung statt
Inklusion. Allein, dass immer wieder von ‚Priorisierungslisten‘ die
Rede ist, zeigt, dass viel mehr Plätze angeboten werden müssen. Wenn
genug Plätze vorhanden wären, bräuchte man niemanden priorisieren.“
Nachdem sich Volksanwaltschaft und „Bürgeranwalt“ eingeschaltet
hatten, wurde Herrn F. nun doch ein Wohnplatz zugesagt. Achitz: „Das
ist für F. natürlich eine sehr gute Nachricht, dass er nach
eineinhalb Jahren des Wartens endlich den Wohnplatz bekommt, auf den
er ein Recht hat. Das Problem für viele andere Betroffene bleibt aber
ungelöst.“

Im „Chancengleichheitsgesetz“ sollen Probleme auf die Betroffenen
abgewälzt werden

Im Gegenteil, denn eine nun geplante Novelle des
oberösterreichischen „Chancengleichheitsgesetzes“ würde weitere
Verschärfungen bringen, wenn sie so beschlossen würde, wie sie in
Begutachtung geschickt wurde. „Hier soll die Verantwortung auf die
betroffenen Menschen abgeschoben werden: Sie sollen erst dann einen
Antrag auf Finanzierung eines Wohnplatzes oder von Persönlicher
Assistenz stellen dürfen, wenn sie sich die Betreuung selbst
organisiert haben. Offenbar will das Land seine Probleme auf die
Betroffenen abwälzen“, kritisiert Achitz. Die Volksanwaltschaft wird
darauf auch in einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren
aufmerksam machen.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.