IDAHOBIT 2026: Gleiche Rechte brauchen gleichen Rechtsschutz

Wien (OTS) – Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-,
Inter- und
Transphobie (IDAHOBIT) macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf zentrale
Schwächen im österreichischen Diskriminierungsschutz aufmerksam.

„Der IDAHOBIT steht für gleiche Würde und gleiche Rechte,“ so
Steger. „Ein modernes Gleichbehandlungsrecht orientiert sich am
höchsten Schutzniveau für alle Personen. Es sollte zum Beispiel
möglich sein, dass eine lesbische Frau mit Behinderungen
vollumfänglich gegen Diskriminierung vorgehen kann.“ Für
intersektionelle Diskriminierung ist laut Anwältin der aktuelle
Schutz nicht weitreichend genug. Dieser klammert nämlich sexuelle
Orientierung in wesentlichen Lebensbereichen aus.

Zwtl.: Sexuelle Orientierung nicht geschützt: Für Menschen mit
Behinderungen zusätzliche Benachteiligung

Spielt bei einer Diskriminierungserfahrung eine Behinderung mit
der sexuellen Orientierung zusammen, bestehen gravierende
Schutzlücken. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung
sind nämlich nur in der Arbeitswelt, nicht aber beim Zugang zu Gütern
und Dienstleistungen verboten. Dies kann in so existenziellen
Bereichen, wie dem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen
schwerwiegende Auswirkungen haben. Für Menschen mit Behinderungen
führen diese Lücken zu zusätzlichen Benachteiligungen.

Besonders problematisch ist dabei, dass diskriminierte Personen
häufig mehrfachen Vorurteilen gleichzeitig ausgesetzt sind. Queere
Menschen mit Behinderungen erleben nicht selten Diskriminierungen
sowohl aufgrund ihrer Behinderung als auch ihrer sexuellen
Orientierung. Fehlt ein umfassender rechtlicher Schutz, bleiben viele
dieser Diskriminierungserfahrungen unsichtbar oder können rechtlich
kaum geltend gemacht werden. Dadurch entsteht ein erhöhtes Risiko
sozialer Isolation, schlechterer Gesundheitsversorgung und
eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe. Um wirksame
Gleichstellung sicherzustellen, braucht es daher einen umfassenden
Diskriminierungsschutz, der intersektionale Diskriminierungen
ausdrücklich berücksichtigt.

Zwtl.: Unterschiedliche Chancen bei der Rechtsdurchsetzung

Derzeit hängt es außerdem vom Diskriminierungsgrund ab, wie und
ob Menschen ihre Rechte durchsetzen können. Diese rechtliche
Zersplitterung ist unübersichtlich und erschwert auch die Wahrnehmung
von Rechten. Menschen mit Behinderungen müssen sich bei
Diskriminierungserfahrungen, die mehrere Dimensionen betreffen – etwa
Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung – entscheiden, ob
sie auf ihre Behinderung oder auf die anderen Diskriminierungsgründe
fokussieren.

„Das Rechtssystem bildet die Lebensrealität vieler Menschen nicht
ab. Diskriminierungsgründe beeinflussen sich gegenseitig und können
nicht voneinander getrennt werden.“ so Steger.

Zwtl.: Forderungen

Einheitliche und verständliche Rechtschutzmechanismen für alle
Diskriminierungsgründe in konsequenter Umsetzung der RL (EU)
2024/1499 und 2024/1500

Abbau verfahrensrechtlicher Hürden und echter Zugang zu wirksamer
Rechtsdurchsetzung

Konsequente Anerkennung intersektionaler Diskriminierung in
Gesetzgebung und Praxis

„Levelling-up“: Alle Menschen müssen in allen Lebensbereichen den
jeweils höchsten bestehenden Schutzstandard unabhängig vom
Diskriminierungsgrund erhalten