Wien (OTS) – „Die beschlossene EU-Bargeldobergrenze ab Juli 2027 ist
keine bloße
Geldwäschemaßnahme, sondern ein massiver Eingriff in die
unternehmerische und individuelle Freiheit“, erklärte FPÖ-
Wirtschaftssprecherin NAbg. Dr. Barbara Kolm und knüpfte damit an
ihre frühere Kritik an EU-Bargeldbeschränkungen an. „Was hier unter
dem Vorwand der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung aufgesetzt
wird, ist ein grundlegender ordnungspolitischer Kurswechsel zulasten
aller redlichen Betriebe und Bürger. In der Abwägung zwischen dem
Nutzen für das Gemeinwohl und dem Eingriff in Grundrechte und
Freiheiten ist diese EU-Regulatorik unverhältnismäßig.“
Besonders problematisch sei der grundlegende Ansatz der EU: „Die
Bargeldobergrenze basiert auf einem Generalverdacht gegen alle
Unternehmer, denn die EU begründet diese Maßnahme mit Stichworten wie
Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, organisierte Kriminalität. Wer
so argumentiert, erklärt pauschal jeden Betrieb für potenziell
unredlich“, stellte Kolm klar. „Wir Freiheitliche gehen aber zuerst
vom unbescholtenen, rechtstreuen Unternehmer und Bürger aus. Wir
stellen mit unserer Politik nicht 33 Millionen europäische
Unternehmen unter Generalverdacht. Wir begrüßen Instrumente, die
tatsächliche Täter und Verdächtige treffen, nicht pauschal alle
Unternehmer und Bürger.“
Zusätzlich zur 10.000-Euro-Bargeldobergrenze sieht die EU-
Geldwäscheverordnung bereits ab 3.000 Euro eine Identifikations- und
Dokumentationspflicht vor: „Verkauft ein Unternehmen einer
Privatperson für 3.000 Euro oder mehr bar, muss künftig die Identität
des Kunden festgestellt werden – Ausweisprüfung, Datenerfassung und
Aufbewahrung sind verpflichtend“, so Kolm. Die erhobenen Daten
müssten vollständig dokumentiert mindestens fünf Jahre aufbewahrt
werden. „Besteht auch nur der Verdacht auf Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung, muss das Unternehmen eine Verdachtsmeldung
an die nationale Finanzbehörde erstatten. Unterlassen Unternehmen
eine solche Meldung, drohen empfindliche verwaltungs-, zivil- und
strafrechtliche Folgen“, warnte Kolm. „Unternehmen haften damit für
das, was sie hätten erkennen sollen: Fehlende Vorsicht wird bestraft.
Wenig überraschend wird die logische Folge sein, dass viele Betriebe
lieber zu viel melden werden, um ihr Haftungsrisiko zu reduzieren.“
Aus ordnungspolitischer Sicht bedeute die neue Bargeldgrenze
einen Systembruch: „Bargeld verliert mit Beträgen über 3.000 Euro
seine funktionale Gleichwertigkeit gegenüber elektronischem Geld. Der
Zahlungsverkehr wird faktisch lückenlos nachvollziehbar und in
Echtzeit regulierbar und dabei reden wir hier noch gar nicht vom
digitalen Euro“, so Kolm. Bargeld sei aber in Österreich kulturell
auch bei größeren Anschaffungen akzeptiert. „Österreich hatte bislang
daher keine Bargeldobergrenze, diese Freiheit wird nun auf EU-Ebene
ausgehebelt. Das ist ein weiterer problematischer Kompetenztransfer
von nationaler Zahlungsautonomie hin zu Brüssel. Das kontrollsüchtige
Brüssel wird mit dem Generalverdacht auch vor der Privatsphäre
haltmachen: Was heute für Unternehmer beginnt, gilt morgen für alle.“
Abschließend verwies die FPÖ-Wirtschaftssprecherin auf
zusätzliche Bürokratiekosten der Privatwirtschaft aus den
Dokumentationspflichten und Kontrollauflagen. „Die politische
Mitverantwortung für diese EU-Bargeldregelung liegt bei der ÖVP und
dem damaligen ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner, der im EU-
Ministerrat der EU-Geldwäscheverordnung im Mai 2024 zugestimmt hat.
Wir Freiheitliche akzeptieren diesen schrittweisen Abbau von
unternehmerischer Freiheit, wirtschaftlicher Eigenverantwortung und
nationaler Souveränität nicht“, stellte Kolm erneut klar.
