Schutz der kritischen Infrastruktur wird weiterentwickelt

Wien (OTS) – Mit der Resilienz kritischer Einrichtungen-Verordnung
(RKEV) legt das
Innenministerium nun fest, welche Einrichtungen in Österreich
besonders geschützt werden müssen und welche Pflichten diese
Einrichtungen künftig treffen.

Die Verordnung zur Einstufung der Unternehmen als Teil der
kritischen Infrastruktur – dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser
und Energieversorgungsunternehmen – tritt am 15. April 2026 in Kraft.

Innenminister Gerhard Karner hielt aus diesem Anlass fest: „Der
Schutz der lebenswichtigen Einrichtungen in unserem Land, wird stetig
weiterentwickelt. Dieser eingeschlagene Weg wird konsequent
fortgesetzt und weiter professionalisiert.“

„Wenn wir kritische Infrastruktur schützen, schützen wir vor
allem den Alltag der Menschen – von Strom- über Wasser- bis hin zur
Gesundheitsversorgung. Gerade in Zeiten rasanter geopolitischer
Entwicklungen und hybrider Bedrohungen ist die Widerstandsfähigkeit
unserer Infrastruktur eine zentrale Frage der nationalen Sicherheit.
Um Unternehmen Rechtssicherheit und dem Staat die nötige
Handlungsfähigkeit zu geben, werden mit der vorliegenden Verordnung
klare Schwellenwerte festgelegt. Diese regeln, ab wann eine
Einrichtung als kritisch eingestuft wird und gibt klare Regeln vor,
ab wann ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden muss. Durch die
gemeinsam mit der Wirtschaft ausgearbeitete Verordnung schützen wir
die kritische Infrastruktur in unserem Land und machen sie
resilienter gegen Gefahren und Angriffe“, sagte Staatssekretär Jörg
Leichtfried.

Europäischer Rahmen mit 1. März 2026 in Österreich umgesetzt

Die EU hat mit ihrer Richtlinie zur Resilienz kritischer
Einrichtungen verbindliche Standards gesetzt, um wichtige
Infrastrukturen gegen alle Arten von Risiken zu wappnen – von
Naturkatastrophen über Unfälle bis hin zu gezielten Angriffen.
Österreich hat diese Vorgaben mit dem RKEG, das am 1. März 2026 in
Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt. Das
Bundesministerium für Inneres (BMI) ist dabei als zuständige Behörde
für die nationale Strategie, die Risikoanalyse, die Einstufung
kritischer Einrichtungen und die Aufsicht verantwortlich.

Die Grundlagen dafür hat das BMI bereits im Jänner 2026 gelegt:
Die nationale Risikoanalyse und die österreichische Resilienz-
Strategie wurden fristgerecht veröffentlicht. Sie analysieren
Bedrohungen von Hochwasser und Stromausfall bis hin zu Sabotage und
hybriden Angriffen und gehen damit weit über reine Cybersicherheit
hinaus.

Erfassung der Unternehmen startet

Erfasst werden nun jene rund 500 bis 600 Einrichtungen, die für
die Daseinsvorsorge tatsächlich unverzichtbar sind. Die Einstufung
erfolgt per Bescheid; die ersten Bescheide sind für Ende Sommer 2026
geplant.

Mit Rechtskraft des Bescheids starten klare Fristen: Neun Monate
für eine interne Risikoanalyse, zehn Monate für die Umsetzung von
Schutzmaßnahmen sowie die Aktivierung der Meldepflicht bei
Sicherheitsvorfällen. Danach greift das vollständige Aufsichtsregime
des BMI.

Gesamtstaatliches Vorgehen

Unmittelbar nach Kundmachung der RKEV werden Amtshilfeersuchen an
alle Ministerien übermittelt, um kritische Einrichtungen in den
jeweiligen Wirkungsbereichen gemeinsam zu identifizieren. Betroffene
Einrichtungen erhalten danach ein Informationsschreiben sowie ein
Auskunftsverlangen als Auftakt des Verwaltungsverfahrens. Dieser
ressortübergreifende Ansatz stellt sicher, dass kein systemrelevanter
Bereich übersehen wird.